WASSERSTOFFERZEUGUNG GRUNDAUSSTATTUNG AM HYDROGEN LAB GÖRLITZ - PR216006-3360-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR216006-3360-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
WASSERSTOFFERZEUGUNG GRUNDAUSSTATTUNG AM HYDROGEN LAB GÖRLITZ - PR216006-3360-W
PR216006-3360-W MalOle
WASSERSTOFFERZEUGUNG GRUNDAUSSTATTUNG AM HYDROGEN LAB GÖRLITZ
Fraunhofer IWU Standort Görlitz, HLG, Siemens Gas and Power GmbH & Co. KGLutherstr. 5102826 Görlitz
Zur Erfüllung des Klimaabkommen von Paris hat die Bundesregierung im November 2016 den Klimaschutzplan 2050 für Deutschland beschlossen. Um das für das Jahr 2030 gesteckte Klimaziel - eine Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent - sicher zu erreichen, soll Deutschland bis 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen. 2019 hat die EU-Kommission mit der Zielvorgabe der vollständigen Klimaneutralität 2050 den Entwicklungshorizont geschärft.
Dieser Ausstieg ist einer der anspruchsvollsten Transformationsprozesse der vergangenen Jahrzehnte. Die Bundesregierung wird daher Maßnahmen treffen und Förderungen bereitstellen, um die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen, darunter auch den im Freistaat Sachsen liegenden Teil der Lausitz, zu unterstützen.
Der Freistaat Sachsen hat das Ziel, die Lausitz von einer Energieregion zur Innovationsregion mit neuer Perspektive zu entwickeln. Das ist eine große Chance, die Lausitz für die Zukunft neu aufzustellen, neue Wirtschaftsbereiche zu erschließen und gemeinsam mit den Bürgern sowie gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren in der Region das Leitbild weiterzuentwickeln.
Die Fraunhofer-Gesellschaft und Siemens Energy sehen im Bereich Wasserstoffwirtschaft ein Zukunftsthema von besonderer Tragweite für zum einen die Einhaltung der Klimaziele und zum anderen zur Schaffung exportfähiger Produkte bzw. zur Erschließung neuer Wirtschaftszweige in der Region Lausitz. Die anwendungs- und industrienahe Forschung als zentrales Anliegen von Fraunhofer wird auf dem Weg zur Klimaneutralität und zur Erhaltung der Technologieführerschaft im Bereich der Wasserstofftechnologien in den nächsten 15 Jahren sehr komplexe Fragestellungen vorfinden. Gemeinsam mit weiteren Partnern sollen dabei Lösungen für die technologischen Herausforderungen in Hinblick auf die Energiewende geleistet werden.
Im Zuge dessen hat sich Siemens Energy bereit erklärt, einen Innovationscampus einschließlich eines "Start-Up-Accelerators" auf dem Standortgelände von Siemens Görlitz einzurichten. Auf diesen Innovationscampus sollen weiterer Technologie- und Industrieunternehmen, insbesondere KMU, und wissenschaftlicher Institutionen angesiedelt werden. Der Fokus liegt dabei auf den Kompetenzfeldern Digitalisierung, Automation, Energietechnik und innovative Werkstoff-/ Fertigungstechnologien.
Weiterhin hat sich die Fraunhofer-Gesellschaft bereit erklärt, mit Unterstützung des Freistaats Sachsen und Siemens Energy ein Hydrogen Laboratory Görlitz (HLG) als gemeinsame Forschungsplattform auf dem Innovationscampus aufzubauen und diese Forschungsinfrastruktur in einen nachhaltigen wirtschaftlichen Betrieb entsprechend des Fraunhofer Modells zu überführen.
Das Engagement der Fraunhofer-Gesellschaft am Standort des Innovationscampus wird ganzheitlich von den Fraunhofer-Instituten IWU und IMWS koordiniert und mit den Aktivitäten der Fraunhofer-Gesellschaft in Zittau, Leuna und Bremerhaven synchronisiert.
Durch einen interdisziplinären Lösungsansatz im Rahmen der Forschungsarbeiten am HLG sollen einzelne Komponenten und Systeme der Power-to-Hydrogen-to-Power Kette bis zur industriellen Reife weiterentwickelt werden, wodurch das HLG in Görlitz in Ergänzung der bisherigen Elektrolyseaktivitäten in Leuna und Bremerhaven ein neues wesentliches und eigenständiges Element der Strategie der Fraunhofer-Gesellschaft für eine gesamtheitliche Wasserstoffstrategie ist.
Die Schwerpunkte des HLG sollen im Bereich der experimentellen (insbesondere Test, Validierung, Zertifizierung), simulationsgestützten (z. B. Simulationsmodelle, Digitale Zwillinge) und methodischen Arbeiten (z. B. Produktions- und Fertigungstechnologien, Materialien, Kreislaufwirtschaft) für die Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse, die Wasserstoffspeicherung, den Wasserstofftransports und die stoffliche und energetische H2-Nutzung liegen. Die im Rahmen des Großlabors produzierten Mengen an Wasserstoff und Abwärme soll zudem in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern (z.B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungswirtschaft, Industrie) perspektivisch einer potenziellen Nutzung zugeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18414785455-26adaf8f912cad13
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sächsische Aufbaubank - Förderbank-(SAB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de