Rahmenvereinbarung Auswahl-Pool der Trainer und Trainerinnen für die Planck Academy der Max-Planck-Gesellschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 22 04 01 02 00-01 20/ RV Trainer Pool Planck Academy 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Auswahl-Pool der Trainer und Trainerinnen für die Planck Academy der Max-Planck-Gesellschaft
Das MPG-weite "Planck Academy" bündelt Personal- wie auch Organisationsentwicklungsangebote für die persönliche wie auch berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, je Los mehrere Auftragnehmer*innen zu finden, die auf Abruf aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung den Auftraggeber bei mit Lernangeboten (Los 1), Organisations- und Teamentwicklungsmaßnahmen (Los 2) und Mediation (Los 3) versorgt.
Lernangebote
Systembedingt muss ein NUTS-Code angegeben werden (hier: Sitz der Generalverwaltung)
Lernangebote in 16 verschiedenen Themen-Pools. Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe die Anlage 11a der Vergabeunterlagen.
Siehe unten II.2.11)
Der beabsichtigte Leistungsbeginn (d. h. erster verbindlicher Einzelabruf) ist der 01.02.2023. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht. Will der Auftraggeber von der Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem/der Auftragnehmer*in in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.tender24.de abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Team- und Organisationsentwicklung
Systembedingt muss ein NUTS-Code angegeben werden (hier: Sitz der Generalverwaltung)
Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe die Anlage 11b der Vergabeunterlagen.
Siehe unten II.2.11)
Der beabsichtigte Leistungsbeginn (d. h. erster verbindlicher Einzelabruf) ist der 01.02.2023. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht. Will der Auftraggeber von der Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem/der Auftragnehmer*in in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.tender24.de abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Mediation
Systembedingt muss ein NUTS-Code angegeben werden (hier: Sitz der Generalverwaltung)
Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe die Anlage 11c der Vergabeunterlagen.
Siehe unten II.2.11)
Der beabsichtigte Leistungsbeginn (d. h. erster verbindlicher Einzelabruf) ist der 01.02.2023. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht. Will der Auftraggeber von der Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem/der Auftragnehmer*in in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.tender24.de abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Bieter*innen in Betracht, die geeignet und insbesondere nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB). Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der/die Bieter*in die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in Anlage 4 der Vergabeunterlagen ("VU") "Eignung und Ausschlussgründe" sowie durch die genannten Nachweise die Eignung zu belegen. Die Anlage 4 der VU ist deshalb von jedem*r Bieter*in jeweils einmal auszufüllen. Genaue Angaben dazu, wer welche Abschnitte auszufüllen hat, sind jeweils bei den einzelnen Eignungskriterien und (gesammelt) in Kapitel 6.1 der VU zu finden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen zu lassen.
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Die Eignungskriterien werden wie folgt bezeichnet: (Kürzel Eignungskriterium-Nummer-Kürzel Ausschlusskriterium) d. h. z. B. (EK-01-A). Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
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In der Anlage 2 der VU ist anzugeben, ob eine Bietergemeinschaft besteht und ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist oder nicht. Ein bloßer Unterauftragnehmereinsatz setzt voraus, dass der/die Bieter*in die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jedes bereits beabsichtigte Unterauftragnehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bieter*innen, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern: die Benennung der bereits beabsichtigten Unterauftragnehmen (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und den Nachweis, dass dem/der Bieter*in die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmen zur Verfügung stehen werden (Anlage 3 der VU). Es steht frei, diese Angaben/Nachweise auch schon früher einzureichen.
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1) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A):
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Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu ist unter Verwendung der Anlage 4 der VU Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Aus-schlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen.
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2) Unternehmensdarstellung (EK-02-A):
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Verlangt werden folgende Angaben: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Angaben zur Unternehmensgröße, falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist, Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 4 der VU Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen. Die geforderten Angaben sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmen) einzureichen.
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3) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A):
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Der/die Bieter*in hat unter Verwendung der Anlage 4 der VU Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, ob er/sie in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in der er/sie niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt. Die geforderte Angabe ist zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmen) einzureichen.
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personenschäden mindestens 3 Mio. EUR (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert). Der/die Bieter*in muss unter Verwendung der Anlage 4 der Vergabeunterlage Abschnitt "Haftpflichtversicherung" erklären, dass er/sie über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt (zum Nachweis ist in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen); oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der/die Bieter*in im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann (zum Nachweis ist in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Versicherungsmakler-Bescheinigung einzureichen).
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Das Vorliegen der genannten Mindestdeckung ist zwingend von jedem Unternehmen zu erklären und nachzuweisen. Im Falle eines "bloßen" Unterauftragnehmenseinsatzes behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bieter*innen, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für das jeweiligen Unterauftragnehmen zu fordern.
Das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personenschäden mindestens 3 Mio. EUR (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert).
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen, welche Ausschlusskriterien darstellen:
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1) XK-01-A:
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Der/die Bieter*in hat unter Verwendung von Anlage 5 der Vergabeunterlagen zu erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 VO (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der VO (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
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2) XK-02-A:
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Der/die Bieter*in hat unter Verwendung von Anlage 6 der Vergabeunterlagen zu erklären, dass er/sie sich bei der Leistungserbringung an den Code of Conduct der MPG halten wird und das Diversitätsverständnis der MPG teilen und danach handeln wird.
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3) XK-03-A:
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Die MPG will durch die Beauftragung kein Angestelltenverhältnis mit dem/der Bieter*in eingehen. Jede/r Bieter*in hat deshalb unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Scheinselbstständigkeit" die dort geforderten Angaben zu tätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Prozess von Bezuschlagung und Einzelabrufen bleibt vom Einsatz einer Bietergemeinschaft oder anderer Unternehmen unberührt. Jeder Einzelabruf bezieht sich danach auf eine spezifische Einzelperson, die im Angebot namentlich angeboten wurde und die alle Mindestanforderungen erfüllen muss.
1) Los 1: Lernangebote (Trainings etc.):
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Je angebotenem/r Trainer*in ist ein Hauptangebot einzureichen. In Los 1 erhalten alle Angebote einen Zuschlag, welche das Zuschlagskriterium erfüllen, und stellen so zunächst einen Auftragnehmer-Pool dar. Für die Vertragsdurchführung sind die ausgeschriebenen Lernangebotsleistungen in 16 einzelne Themen-Pools eingeordnet, denen die einzelnen Trainer*innen bei Erfüllung der Mindestanforderungen an die Abruf-Qualitätskriterien nach Anlage 8 der Vergabeunterlagen zugeordnet werden. Für einen Einzelabruf werden je Themen-Pool die spezifischen Qualifikationen der Trainer*innen geprüft (Abrufkriterien). Für Details siehe Kapitel 4.2.2 der Vergabeunterlagen.
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2)Los 2:
Team- und Organisationsentwicklung:
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Je angebotenem/r Coach*in ist ein Hauptangebot einzureichen. Die 10 Angebote mit den besten Coaches erhalten einen Zuschlag, d. h. diejenigen 10 Coaches, welche alle Mindestanforderungen der Zuschlagskriterien erfüllen und die Zuschlagskriterien für Los 2 am besten erfüllen. Für Details siehe Kapitel 4.2.3 der Vergabeunterlagen.
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3) Los 3: Mediation:
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Je angebotenem/r Mediator*in ist ein Hauptangebot einzureichen. Die 10 Angebote mit den besten Mediator*innen erhalten einen Zuschlag, d. h. diejenigen 10 Mediator*innen, welche alle Mindestanforderungen der Zuschlagskriterien erfüllen und die Zuschlagskriterien für Los 3 am besten erfüllen. Für Details siehe Kapitel 4.2.4 der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
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Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
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Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.