Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Produktionsscannern Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2022-0060
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Produktionsscannern
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Produktionsscannern.
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
o Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut
o Thomas-Dehler-Straße 3, 81737 München
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
o Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth
o Friedenstraße 12/14, 97072 Würzburg
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
o Eichendorffstraße 4 - 6, 67346 Speyer
o Zweigstelle Andernach, Breite Str. 10, 56626 Andernach
Deutsche Rentenversicherung Schwaben
o Dieselstr. 9, 86154 Augsburg
Deutsche Rentenversicherung Hessen
o Wilhelminenstr. 34, 64285 Darmstadt
o Schaumainkai 55, 60596 Frankfurt
o Danziger Str. 2, 36093 Künzell
o Friedrich-Ebert-Str. 44, 34117 Kassel
o Hainerbergweg, 61462 Königstein
Deutsche Rentenversicherung Saarland
o Martin-Luther-Strasse 2-4, 66111 Saarbrücken
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd und die unten genannten Träger der Deutschen Rentenversicherung benötigen für ihre Scanstellen zur Aktendigitalisierung Produktionsscanner.
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über
• Lieferleistung
• Serviceleistungen
von Produktionsscannern abzuschließen.
Schwerpunkt ist die Lieferung von Hardware.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren und kann nicht verlängert werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen können von
• der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd
• der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern
• der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
• der Deutschen Rentenversicherung Schwaben
• der Deutschen Rentenversicherung Hessen
• der Deutschen Rentenversicherung Saarland
als Auftraggeber abgerufen werden.
Ziel dieser Rahmenvereinbarung und der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzelverträge ist es, den Auftraggebern einen Nachlass (Rabattsatz) für die Lieferung von Produktionsscannern auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Weiter werden von der Rahmenvereinbarung die laufende Instandhaltung und Dienstleistungen umfasst.
Die verschiedenen Träger treten zum Zwecke der Ausschreibung als Einkaufsgemeinschaft auf. Die genannten Träger der Deutschen Rentenversicherung haben die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd zur Durchführung eines Vergabeverfahrens und zum Abschluss eines Rahmenvertrags durch Zuschlag im Vergabeverfahren bevollmächtigt.
Zuständig für die vertraglichen Angelegenheiten der aus dieser Rahmenvereinbarung resultierenden Einzelabrufaufträge sind die jeweiligen Abrufauftraggeber und der Auftragnehmer. Die Einzelabrufe für die Auftraggeber erfolgen direkt durch diese.
Die konkreten Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die "Eigenerklärung zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
innerhalb der gesetzten angemessenen Frist durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend ge-nannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
o Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
o Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
o Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
o Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden,
o Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, auf-grund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
o Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
o Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.
o Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat
o Verpflichtungserklärung, dass alle Änderungen, die sich zu den Inhalten der abgegebenen Erklärungen während der Vertragslaufzeit ergeben, unverzüglich dem Auftraggeber angezeigt werden.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Ange-bot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
o mindestens 3 Referenzen über in den letzten drei Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung, Auftragsgegenstand
- Auftraggeber (der Referenz)
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Anschrift (des Referenzgebers)
- Ansprechpartner (des Referenzgebers)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- Angabe, welche vertragliche Bindung besteht
- Angabe, ob es sich um einen Rahmenvertrag über Lieferung und Instandhaltung von Produktionsscannern handelt
-Angabe, ob der Vertrag über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht wurde. Zudem liegt das Vertragsende im Jahr 2022 oder in den letzten 3 Kalenderjahren (2019 bis 2021) vor Auftragsbekanntmachung bzw. ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht erreicht.
- Angabe des Vertragsbeginn
- Angabe des Vertragsende
-Angabe, ob der Vertrag vorzeitig durch den Auftraggeber gekündigt wurde
-Angabe, ob Instandhaltungsvariante mit Wiederherstellungszeit max. NBD (oder kürzer) enthalten
-Angabe der Anzahl der Lieferadressen (=Serviceadressen) der Gerätestandorte
- Angabe, ob der jährliche Auftragswert der Referenz mind. 100.000 € brutto über 2 Jahre erreicht.
-Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend).
-Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
-Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland
-Liste der zuständigen Personen Auftragsverarbeiter
-Liste der beauftragte Unterauftragsverarbeiter (sofern zutreffend).
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
•Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die "Eigenerklärungen zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern zutreffend)
• Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
• Unterlagen zur Preisermittlung (Kalkulation)
• Produktbeschreibungen/-informationen in deutscher Sprache für den angebotenen Produktionsscanner in der Form eines Datenblatts des Herstellers, aus dem die Erfüllung der vorgegebenen Mindestkriterien hervorgeht (Größenangaben, Ausstattung, technische Angaben, usw.)
•das Umweltdatenblatt und Sicherheitsdatenblatt des Herstellers für das angebotene Gerät
•gültige Herstellerpreisliste zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung
•Nachweis aus dem der OM-Wert für das angebotene Gerät hervorgeht
•Nachweis über die Geräuschemission im Betrieb
•Nachweis über Einhaltung der Vorschriften der BGV3: konform zu GS, CE, RoHS, WEE, EN 60950
•Service-Konzept aus den folgenden Informationen hervorgehen:
o Anzahl und Adressen der Servicestandorte
o Anzahl der Servicemitarbeiter gesamt
o Anzahl der Servicemitarbeiter an den benannten Standorten
oNachweis der Mitarbeiterqualifikationen an den Standorten (z.B. Herstellerzertifizierung für die angebotenen Geräte)
oNachweis der zeitgerechten Verfügbarkeit der Ersatz- und Verschleißteile (z. B. über Herstellergarantien, Selbstauskunft, Lagerhaltung etc.)
oInformation zu möglichen Nachunternehmer für den Service, soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, gelten für diese dieselben Anforderungen wie für den Bieter
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen vergleichbar, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Leistungsart und -umfang:
oRahmenvertrag über Lieferung und Instandhaltung von Produktionsscannern
omehrere Lieferorte (=Serviceadressen)
oInstandhaltungsvariante mit Wiederherstellungszeit max. NBD enthalten
oAuftragswert über 2 Jahre mind. 100.000 € brutto
- Vertragslaufzeit:
o die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
o das Vertragsende liegt im Jahr 2022 oder in den letzten 3 Kalenderjahren (2019 bis 2021) vor Auftragsbekanntmachung bzw. ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht erreicht.
___________________________________________________
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters und um zu verifizieren, dass die angebotenen Artikel die in der Leistungsbeschreibung benannten Anforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber eine Teststellung vor (§ 46 Abs. 3 Nr. 11 lit.a VgV). Konkrete Anforderungen sind in den Bewerbungsbedingungen, Ziffer 2.9 ersichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung übersteigt die Laufzeit von 4 Jahren nicht.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. In Einzelfällen wird der Auftraggeber zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.