MPI für terrestrische Mikrobiologie-Umbau und Sanierung Bauteil B-HKLS Referenznummer der Bekanntmachung: Z.TERR.A.000304.VgV.HKLS.2273
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für terrestrische Mikrobiologie-Umbau und Sanierung Bauteil B-HKLS
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 5-9 für das Bauvorhaben „Umbau und Sanierung Bauteil B“ am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg (TERR) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2 Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3 Lufttechnische Anlagen,
AG 8 Gebäudeautomation
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 5,07 Mio € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 12 Mio. € netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Das Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie (TERR) in Marburg ist eine interdisziplinäre Forschungseinrichtung, die sich mit Schlüsselbereichen der modernen Mikrobiologie befasst. Das Ziel des TERR ist es zu verstehen, wie Mikroorganismen auf der molekularen und zellulären Ebene sowie in Lebensgemeinschaften funktionieren.
Der Komplex des Instituts am Campus Lahnberge ist aus dem Jahre 1996 und besteht aus Bauteil A bis C und den Nebenbauteilen D (Werkstatt) und E (Gewächshaus). Im Zuge einer wissenschaftlichen Nachfolge soll der Bauteil B (Technik-Keller, EG, 1+2. OG, Dachzentrale) umfassend saniert und an die aktuellen Arbeitsbedürfnisse einer neuen Abteilung angepasst werden. Auf dem Dach befindet sich ein Gewächshaus, das im Zuge der Maßnahme ebenfalls komplett saniert wird.
Alle Geschoße im Bauteil B werden zur Sanierung vom Nutzer geräumt und können vollflächig saniert werden.
Baulich sind Anpassungen an die heutigen Bedarfe, Brandschutzmaßnahmen und eine Neumöblierung notwendig. Labore und Sonderbereiche sind technisch hoch installiert. Die Medienversorgung erfolgt z.T. über die benachbarte Universität, z.T. aus einer Technikzentrale am Institut. Die gesamte Bausubstanz ist technisch und energetisch stark sanierungsbedürftig.
Die anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 1.470 m², die BGF beträgt 3.560 m².
Im Bereich der versorgungstechnischen Anlagen (ohne Elektrotechnik) erfolgt eine Sanierung / Neuinstallation von Medienleitungen und Lüftungskanälen im gesamten Gebäudeteil B. In diesem Zuge erfolgt auch die Sanierung des WC-Kerns.
Die Zentrallüftungsanlage (Zuluft KG / Fortluft DG) wird komplett erneuert, wobei der Aufbau des neuen Geräts mit hocheffizienter WRG (KVS-System) und die Anbindung der neuen Lüftungskanäle (Temperaturzonierung) parallel zum Weiterbetrieb der bestehenden Anlage erfolgt.
Nach dem Umbau werden im Gebäudeteil B die in biologische bzw. biochemischen Labore bis S2 (mit zum Teil hohen technischen Anforderungen bei den Räumen für Massenspektronomie) und die zugehörigen Büroflächen untergebracht sein.
Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die HKLS-technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe hinsichtlich der Arbeiten im Bestand zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gem. § 63 I Nr. 1 VgV (analog) aufgehoben, da im Teilnahmewettbewerb trotz Verlängerung der Frist, keine Teilnahmeanträge eingegangen sind.
Die Leistung wurde neu ausgeschrieben und beauftragt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).