Aufbau einer Kollaborationsplattform (UCC) - Projekt IKONOS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022GHO000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau einer Kollaborationsplattform (UCC) - Projekt IKONOS
Der Auftrag umfasst den vollständigen Aufbau einer UCC-Systemlösung für ca. 20.000 Mitarbeitende der bayerischen Finanzverwaltung mit ca. 27.000 Endgeräten an unterschiedlichen Standorten. Die Endgeräte setzten sich aus verschiedenen Typen wie u.a. Thin-, und Fat-Clients zusammen. Leistungsinhalt sind die Konzeption, die Inbetriebnahme und daran anschließende Betriebsaufgaben für die erstellte Gesamtumgebung. Teile der für die Realisierung erforderlichen Hardware- und Softwareprodukte sind zur Beschaffung über den Vertrag vorgesehen oder sie werden vom Auftraggeber beigestellt. Ziel ist der Aufbau neuer Kommunikationsservices oder die Optimierung und Ausbau der vorhandenen Kommunikationsmittel für unterschiedliche Nutzungsszenarien. Die Auftragserfüllung erfolgt im Rahmen eines agil geführten Gesamtprojektes des Auftraggebers.
Der Gesamtauftrag umfasst: Konzeptionsleistungen (mit verbundenen Beratungsleistungen), IT-fachliche Dienstleistungen, Betriebsleistungen, sowie Lieferleistungen von Hardware u. Software mit entsprechenden Wartungs- bzw. Pflegeanteilen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Nürnberg, München, verschiedene Lokationen in Bayern (ca. 120 Standorte)
Übergreifender Gegenstand der Vergabe ist die ganzheitliche, also organisatorische, technische und logistische Konzeptionierung, sowie der Aufbau (mit Inbetriebnahme) der geplanten Kommunikationsplattform in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (AG).
Die zentrale UCC-Plattform soll im Endausbau an ca. 120 (Anzahl steigend) Standorten für ca. 20.000 Nutzer mit ca. 27.000 Endgeräten zur Verfügung stehen.
Ein Zugriff soll sowohl vor Ort, als auch über mobile Clients möglich sein. Eine Festlegung ist im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehen.
Darunter fällt auch die Lieferung und Wartung benötigter Hardware und Softwareprodukte, die für die Lösungsumsetzung erforderlich sind. Die Lieferleistungen erstecken sich grundsätzlich nicht auf die Hardware der clientseitigen Endgeräte, sowie von Servern.
Ergänzt wird dies durch anschließende Betriebsleistungen für die jeweils in Betrieb genommen Module bzw. Umsetzungsprodukte. Dazu gehört auch die spätere eigenverantwortliche Supportbearbeitung in der Ausprägung „Second- oder Third-Level“ z.B. bei auftretenden Störungsfällen, usw. Dabei sind Abgrenzungen zur Betriebsverantwortung (Leistungsübergabepunkte) der technischen IuK-Bereiche des AGs vorzusehen.
In den Umfang der kontinuierlichen Betriebsleistungen fällt auch die technisch-fachliche Optimierung der geschaffenen Systemlösung und der weitere Ausbau auf Basis der zuvor vom Auftragnehmer (AN) konzipierten Inhalte z.B. weitergehender UCC-Module.
Der AN übernimmt neben fachlichen Aufgaben auch die Leitung und Verantwortung im Rahmen von Management- und Steuerungsaufgaben innerhalb des Zuständigkeitsgebiets „UCC-Umgebung“. Weiterhin wirkt er an der Projektarbeit des übergeordneten Projektes“ IKONOS im Rahmen seiner Aufgabengebiete mit.
Kumuliert gliedert sich der Vergabegegenstand demnach in verschiedene Haupt- und Teilleistungsgebiete mit jeweiligen Unterstrukturierungen.
- Beratungsleistungen / Dienstleistungen als Rahmenkontingent, die in dedizierten Leistungsscheinen für die jeweils einschlägigen Fachinhalte abgerufen werden
- Aufbau und Inbetriebnahme einer Basisumgebung für die UCC-Services und stufenweise Anbindung an die vom AN potentiell zu schaffenden Funktionsmodule für die Bereiche: EMail, Videokonferenz, Telefonie, Fax, Dateiablage/austausch und ggf. dokumentenbasierte Zusammenarbeit
- Programmierleistungen bzw. Schnittstellenanpassungen für die Anbindung bzw. Migration innerhalb der beim AG vorhandenen Infrastruktur (Soft- und Hardware).
- Hardware- und Softwarelieferungen in Form eines erweiterbaren Warenkorbs, zzgl. entsprechender Lizenzen, Wartungs- und Pflegeverträge.
- Umfängliche Betriebs- und verbundene Supportleistungen in Eigenverantwortung des ANs
- Allgemeine Projektmanagement, Koordinations- und Organisationsleistungen die im Kontext der Leistungserbringung stehen
Alle Leistungsbereiche sind dabei auf die Konzeption, Errichtung und Betrieb der UCC-Gesamtlösung ausgerichtet.
Bestimmte Leistungsinhalte der UCC-Gesamtlösung sind im Netzwerk des AGs vorzusehen (On-Premise). Eine Verwendung von Cloud-Diensten als Hybrid-Cloud für einzelne Funktionalitäten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen Die untenstehenden Bedingungen für die Verwendung von Cloud-Diensten sind bei der Ausführung des Auftrags verbindlich zu beachten. Sollten sie nicht erfüllt werden (können) ist eine spätere Angebotserstellung mit Nutzung von Cloud-Diensten nicht zulässig. Bewerber müssen die Leistungsfähigkeit unter Beachtung der Vorgaben bereits im Teilnahmewettbewerb bestätigen und die spätere Lösungskonzeption daran ausrichten.
Ausführliche und konkretisierende Ausführungen, Leistungsinhalte, sowie Anforderungen sind in den Teilnahmeunterlagen beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau einer Kollaborationsplattform (UCC) - Projekt IKONOS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.services.global.ntt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurde auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wurde ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit [Betrag gelöscht] EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.