Ingenieurleistungen Tunnelbau Referenznummer der Bekanntmachung: 40610-2022-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zugspitze
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schneefernerhaus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Tunnelbau
Die Betriebsgesellschaft Umweltforschungsstation Schneefernerhaus GmbH beabsichtigt im Bereich des Zugspitzkammes oberhalb der Umweltforschungsstation Schneefernerhaus einen vertikalen Tunnel von ca. 220m Länge zu realisieren. Grundlage für die planerische Betrachtung ist die Variante 5 „Schrägschacht“ aus der Machbarkeitsstudie vom 06.11.2020, die eine Verbindung zwischen der Umweltforschungsstation und dem Kamm untersuchte. Dieser Schrägschacht soll mit einem Schrägaufzug als Zugang zu einer geplanten Außenstation realisiert werden. Auch die Planung der Anbindung der Außenstation ist Bestandteil der Ingenieurleistungen. Die Planung der Außenstation selbst ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Die Beauftragung erfolgt stufenweise! Zunächst wird nur die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 – 4, Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 – 4 HOAI 2021) beauftragt.
Zugspitze, DE
Die Betriebsgesellschaft Umweltforschungsstation Schneefernerhaus GmbH beabsichtigt im Bereich des Zugspitzkammes oberhalb der Umweltforschungsstation Schneefernerhaus einen vertikalen Tunnel von ca. 220m Länge zu realisieren. Grundlage für die planerische Betrachtung ist die Variante 5 „Schrägschacht“ aus der Machbarkeitsstudie vom 06.11.2020, die eine Verbindung zwischen der Umweltforschungsstation und dem Kamm untersuchte. Dieser Schrägschacht soll mit einem Schrägaufzug als Zugang zu einer geplanten Außenstation realisiert werden. Auch die Planung der Anbindung der Außenstation ist Bestandteil der Ingenieurleistungen. Die Planung der Außenstation selbst ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Zunächst wird nur die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 – 4, Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 – 4 HOAI 2021) beauftragt. Die Stufe 2 würde dann die Leistungsphasen 5 – 8 im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 5 – 8 HOAI 2021 enthalten, einschließlich etwaiger Besonderer Leistungen.
Gegenstand der Beschaffung sind:
Die Grundleistungen des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 HOAI 2021 sowie gegebenenfalls notwendige Besondere Leistungen aus den Bereichen Vermessung, Bauphysik, Technische Ausrüstung, Geologie, Umweltplanung (UVS, LBP) und E-Technik.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung zuvor genannter Kriterien erfolgt nach der in den Vergabeunterlagen dargestellten Bewerbungsmatrix.
Sofern ein Losverfahren erforderlich sein sollte, ist im Hinblick auf § 75 Abs. 6 VgV folgendes zu ergänzen: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis zu einer etwaigen Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannten Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausgesprochen. Diese Regelung soll einen nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4, Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 – 4 HOAI 2021)
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 8, Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 Nr. 5 – 8 HOAI 2021)
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufe besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen sind jedoch über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung der Bewerber, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszwecken die dem Projekt entsprechenden Dienstleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gemäß § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistung anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gemäß
§ 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Klärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 100.000,00 € (brutto) im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2021)).
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000,00 € für Personenschäden und über 1.500.000,00 € für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertrages des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, das beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichern. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
a) Angabe der Fachkräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/des Projektleiters/der Führungskräfte gemäß § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mindestens eine Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Diplom oder Masterabschluss) oder vergleichbare gemäß § 75 Abs. 2 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) vorgesehene Berufsbezeichnung führen darf. Der Nach-weis erfolgt durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Bezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/des Projektleiters/der Führungskräfte des Bewerbers im Leistungsbild Ingenieurbauwerke ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für mindestens einen Geschäftsführer, mindestens einen Projektleiter oder mindestens eine Führungskraft im Leistungsbild Ingenieurbauwerke.
c) Angabe von zwei verschiedenen Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV: Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: Der Referenzzeitraum muss zwischen dem 01.09.2012 und dem 31.08.2022 liegen. Die Beauftragung und Inbetriebnahme des Projekts muss innerhalb dieser Projektlaufzeit liegen. Die Nichteinhaltung des Referenzzeitraumes führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz nicht aber zum Ausschluss. Unvollständige Angaben im Referenzprojekt führen zum Punktabzug. Darüber hinaus sind folgende Angaben bei den Referenzprojekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. gegebenenfalls der ARGE,
- Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- Bauvolumen, brutto (KG 300 – 400),
- Beauftragte und von dem Bewerber vollständig erbrachte Leistungsphasen,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer,
- Sonstiges: Die Projektdarstellung der Referenzprojekte ist auf höchstens 2 DIN A4 Seiten oder eine DIN A3 Seite zu beschränken, inklusive etwaigen graphischen Darstellungen (z. B. Fotos, Planansichten) und einer kurzen Beschreibung in Textform. Unvollständige Angaben im Referenzprojekt führt zu einer Wertung mit 1 Punkt.
d) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben ganz oder teilweise unzutreffend sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Es sind die entsprechenden Nachweise gemäß den obigen Ziffern III. 1. 3 a) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verhandlungsverfahren entsprechend die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen (auch mit der Eigenerklärung "Russland" und der Schutzerklärung) und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 S. 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen/-mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplatt-form bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den Auftraggeber zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim Auftraggeber. Die über die elektronische Vergabeplattform erhältlichen und jeweils vorgesehenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. Der Bewerber hat die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. Einwilligungseinholung bei Angaben über natürliche Personen).
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht in deutscher Sprache verfasste Nachweise, in einer beglaubigten deutschen Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich da-rauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und entweder kein neuer Teilnahmeantrag oder ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen. Bis zum Ende der Teilnahmefrist ist über die elektronische Vergabeplattform auch mitzuteilen, falls der alte Teilnahmeantrag ergänzt um ein Erläuterungs- Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrecht erhalten werden soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgen-der Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).