Sanierung und Erweiterung der Integrierten Leitstelle der Berufsfeuerwehr Würzburg - Objektplanung, Lph 5-9, Vergabenr. 2-700_2201-A04_05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuerzburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung der Integrierten Leitstelle der Berufsfeuerwehr Würzburg - Objektplanung, Lph 5-9, Vergabenr. 2-700_2201-A04_05
Die Stadt Würzburg plant den Umbau, die Sanierung und Erweiterung der Integrierten Leitstelle in Modulbauweise für die Berufsfeuerwehr in Würzburg.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Planungsleistungen der Objektplanung, Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 5 bis 9.
Vergabenummer 2-700_2201-A04_05
Hofstallstraße, 97070 Würzburg
Die Stadt Würzburg plant die Sanierung und Erweiterung der Integrierten Leitstelle in Modulbauweise für die Berufsfeuerwehr in Würzburg.
Bei dem Objekt handelt es sich um das Gebäude für die Berufsfeuerwehr Würzburg welches im Jahr 1964/1965 erbaut wurde Bis heute wurden folgende Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt:
1992 Erweiterung der Fahrzeughalle
2000Aufstockung des Gebäudes im 3.OG für die integrierte Leitstelle
2007Neubau einer Fahrzeughalle im hinteren Hof
2016 – 2022Sanierung des Gebäudes
Das Gebäude ist unterteilt in einen Bereich, in dem die Büroräume für den Vorbeugenden Brandschutz untergebracht sind, eine Fahrzeughalle mit 16 Stellplätzen, Werkstatt, Unterrichts- und Ruheräume sowie im 3.Obergeschoss die Räume für die Integrierte Leitstelle.
Die Sanierung und Erweiterung der integrierten Leitstelle (ILS) werden auf Grund neuer technischer Richtlinien sowie der Errichtung von zwei weiteren Leitstellen-Arbeitsplätzen notwendig.
Weiterhin ist der Neubau eines Technikraums vorgesehen. Dieser wird zuerst geplant und erstellt und wird bereits für die Interimsunterbringung der ILS zwingend benötigt. Der Umzug der Leitstelle muss Anfang September 2023 zwingend erfolgen.
Das Raum- und Nutzungskonzept wurde bereits durch die Stadt Würzburg - FB Hochbau in Zusammenarbeit mit dem Amt für Zivil- und Brandschutz erstellt und eine Entwurfsplanung erarbeitet, die nun fortgeführt werden soll. Das Baugenehmigungsverfahren läuft.
Im Bereich der Leistelle soll die gesamte Dachfläche überbaut und die Nutzung in den Bereich der jetzigen Dachterrassen erweitert werden. Hierfür muss die Fassade versetzt, das Dach erweitert und in einem Teilbereich das Tragwerk ergänzt werden. In den bereits genutzten Bereichen werden Anpassungen der Raumzuschnitte und Nutzungen vorgenommen.
Im Bereich des Technikraums muss eine vollständige Einhausung im derzeitigen Dachbereich erfolgen.
Bei der Planung sind die Vorgaben des Würzburger Gebäude- Energie- Standard (WES) für kommunale Liegenschaften zu beachten!
Das Erfordernis für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wurde 2021 durch die Feuerwehr festgelegt.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt ca. 6.115 m³ umbauten Raum.
(ca 1.920 m³ Erweiterung und Sanierung ILS und ca. 430 m³ Technikfläche.
Die BGF im 3. Obergeschoss beträgt rund 1500m².
Zusätzlich werden folgende besondere Leistungen benötigt: Erstellung einer Kostenberechnung und Erstellung einer Entwurfsplanung für die vorgezogene Maßnahme des Technikraumes, sowie der Erweiterung der vorzuziehenden Fassade
Gegenstand dieser Vergabe sind die Planungsleistungen der Objektplanung, Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 5 bis 9.
Vergabenummer 2-700_2201-A04_05
Die Kriterien zur Auswahl finden Sie unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.1) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 124 Abs. 1 und 2 GWB vorliegen.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eintragung in eine/s der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern (Architektenkammer, Ingenieurkammer, o.ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufszulassung.
• Eigenerklärung oder Nachweis der Bauvorlageberechtigung gemäß Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.2) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung zum Umsatz in den Jahren 2019 bis 2021.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
• Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass sie entweder bereits über ein Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2.000.000,00 € für Personenschäden und 2.000.000,00 € für sonstige Schäden verfügen oder erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen werden.
• Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens und zum jährlichen Umsatz im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags, jeweils für die Jahre 2019 bis 2021. Die Höhe des Umsatzes wird nicht bepunktet. Berechtigte Zweifel an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können jedoch zum Ausschluss führen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerberbogen zu entnehmen.
A) Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Ziffer 4.2.1 bzw. 4.2.2 des Bewerberbogens:
3 P Umsatz vergleichbarer Leistungen: mind. 1,.000.000,- Euro
2 P Umsatz vergleichbarer Leistungen: mind. 750.000,- Euro
1 P Umsatz vergleichbarer Leistungen: mind. 500.000,- Euro (= Mindestanforderung):
B) Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Zahl der Führungkräfte gemäß Angabe unter Ziffer 4.3.5 des Bewerberbogens:
3 P: mehr 20 MA
2 P: 10-20 MA
1 P: 5-10 MA
0 Punkte: weniger als 5 Mitarbeiter
C) Referenzen
Referenzen bzw. Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Nennung des Werts der erbrachten Leistung, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Empfängers gemäß Ziffer 4.3.1 bis 4.3.3 des Bewerberbogens. Zur Erlangung der Höchstpunktzahl werden 3 Referenzen gefordert.
Vergleichbar sind grundsätzlich öffentlich genutzte Verwaltungs- oder Funktionsgebäude oder sonstige öffentliche Gebäude, die dem geplanten Gebäudetyp mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III entsprechen und eine Bausumme von mind. 3 Mio. € (brutto) aufweisen, bei denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen erbracht wurden.
1 Pkt: für schlüssige und vollständige Darstellung von mind. 1 Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers mit eingeschränkter Vergleichbarkeit, in denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen aus LPH 5-9 erbracht wurden, mit Eigenerklärung zur Kosten- und Termineinhaltung. (= Mindestanforderung):
2 Pkt: für schlüssige und vollständige Darstellung von mind. 2 vergleichbaren Referenzprojekten öffentlicher Auftraggeber, in denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen aus LPH 5-9 erbracht wurden, mit Eigenerklärung zur Kosten- und Termineinhaltung.
3 Pkt: für schlüssige und vollständige Darstellung von mind. 3 vergleichbaren Referenzprojekten öffentlicher Auftraggeber, in denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen aus LPH 5-9 erbracht wurden, mit Eigenerklärung zur Kosten- und Termineinhaltung.
D) Besonders vergleichbare Referenzen:
Eine Darstellung (max. 6 Blätter DIN A4) von 2 besonders vergleichbaren Projekten, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird gemäß Ziffer 4.3.4 bis 4.3.5 des Bewerberbogens.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte Leistungsphasen aus LPH 5-9 im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet.
Vergleichbar sind grundsätzlich nur Sanierungen oder Erweiterungen mit Nutzungsänderungen oder Neubau von öffentlich genutzten Leitstellen, Feuerwehrgerätehäusern jeweils mit Büro- bzw. Verwaltungstrakten oder sonstige öffentliche Gebäude mit ähnlicher Nutzung, die dem geplanten Gebäudetyp mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III entsprechen und eine Bausumme von mind. 5 Mio. € (brutto) aufweisen, bei denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen aus LPH 5-9 erbracht wurden.
1 Pkt: für schlüssige und vollständige Darstellung von mind. 1 Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers mit eingeschränkter Vergleichbarkeit, in denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen aus LPH 5-9 erbracht wurden, mit Eigenerklärung zur Kosten- und Termineinhaltung. (= Mindestanforderung):
2 Pkt: für schlüssige und vollständige Darstellung von mind. 1 vergleichbaren Referenzprojekt öffentlicher Auftraggeber, in denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen aus LPH 5-9 erbracht wurden, mit Eigenerklärung zur Kosten- und Termineinhaltung.
3 Pkt: für schlüssige und vollständige Darstellung von mind. 2 vergleichbaren Referenzprojekten öffentlicher Auftraggeber, in denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen aus LPH 5-9 erbracht wurden, mit Eigenerklärung zur Kosten- und Termineinhaltung.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und der Nachweis der Eintragung in eine gegenständliche Berufsverkehr-, bzw. Berufskammer (Architektenkammer, Ingenieurkammer o.Ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung vorliegt. Es können auch Eigenerklärungen vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in I.3) genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, so dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
— Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagennach Kenntnisnahme rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe derBewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber zu rügen.
— Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach derMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland