Rahmenvertrag - Fahrradschule Workshops (MOR) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2022-0226
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - Fahrradschule Workshops (MOR)
Rahmenvertrag - Fahrradschule Workshops (MOR)
München
Deutschland
Ausgangslage
Untersuchungen der Deutschen Verkehrswacht und der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigen, dass immer mehr Kinder im Grundschulalter psychomotorische Schwächen aufweisen (vgl. https://www.verkehrswacht-medien-service.de/studie-psychomot-defizite-2009.html). Dies gilt insbesondere für Kinder, die in Städten wohnen. Besonders deutlich treten diese Tendenzen im Kontext der Fahrradprüfung zutage. Die Fahrradprüfung wird von der polizeilichen Jugendverkehrsschule (JVS) durchgeführt und von nahezu allen Grundschülerinnen und Grundschülern in den vierten Klassen absolviert. Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Durchfallquote deutlich erhöht, in einzelnen Schulen beträgt sie inzwischen 60 Prozent. Neben Ursachen wie zunehmendem Bewegungsmangel, zunehmendes Übergewicht sowie Überbehütung ist auch die Tatsache, dass anteilig mehr Kinder kein eigenes Fahrrad besitzen ein wesentlicher Faktor für die Quoten.
Ziele des Projektes
Der Kreislauf von Bewegungsmangel, Unsicherheit auf dem Fahrrad und noch weniger Bewegung soll durchbrochen werden. Die teilnehmenden Kinder sollen ihre motorischen Fähigkeiten trainieren und ausbauen und das Radfahren ihrem Alter entsprechend gut beherrschen. Dadurch sollen sie zu sicheren und selbstbewussten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern werden. Das Projekt ist in Ergänzung und zur Unterstützung der im Lehrplan vorgesehenen Inhalte und Aktionen von Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung und als Unterstützung der verantwortlichen Schulleitungen und Lehrkräfte zu konzipieren und durchzuführen. Insbesondere die Förderung und Durchführung von Projekten im Bereich der Verkehrserziehung und der Mobilitätsbildung von Kindern und Jugendlichen ist an Schulen in München ein wesentliches Element. Denn Erfahrungen, die in der Kindheit und Jugend gemacht werden, sind prägend für das ganze Leben. Entsprechend verfolgt das Mobilitätsreferat (MOR) das Ziel, Kinder und Jugendliche frühzeitig und altersgerecht mit den Themen Mobilität und Bewegung anzusprechen und eine Mobilitätsbiografie zu schaffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind zwei Referenzen einzureichen.
Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung.
Als vergleichbar wird in diesem Fall angesetzt:
- Leistungsart: Ein Auftrag mit einem Kunden über mind. 2 Jahre. Der Auftragsgegenstand soll Aufträge aus den Bereichen: Bildungsarbeit sowie Arbeit im Bereich der nachhaltigen Mobilität deutlich erkennen lassen.
- Rechnungswert: mind. [Betrag gelöscht] EUR mit einem Vertragspartner über 2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufmenge (Budget): 480.000.- €/brutto pro Jahr
Höchstabrufmenge: 720.000.- € brutto pro Jahr
(1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge)
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).