1st Level-Support BayernCloud Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2022AHE000007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
1st Level-Support BayernCloud Schule
Mit der BayernCloud Schule (ByCS) wird der Schulfamilie eine digitale Lehr- und Lernumgebung zur Verfügung gestellt, für die auch ein professioneller, zentraler 1st-Level-Support bereitgestellt werden muss. Dazu soll ein zentraler 1st-Level-Support eingerichtet werden. Diese zentrale Supportstelle soll alle Anfragen von den Nutzern und dem dezentralen Support aufnehmen und entweder selbst auf Basis einer Wissensdatenbank oder in Zusammenarbeit mit den 2nd-Level-Supportstellen den Nutzern eine Lösung zur Verfügung stellen.
Mit der BayernCloud Schule (ByCS) wird der Schulfamilie eine digitale Lehr- und Lernumgebung zur Verfügung gestellt, für die auch ein professioneller, zentraler 1st-Level-Support bereitgestellt werden muss.
Die Erwartungen der Öffentlichkeit sowie der Politik an dieses Projekt sind entsprechend hoch. Die bereits existierenden Fachanwendungen der ByCS werden im Laufe der Zeit um weitere Angebote ergänzt.
Es existieren bereits dezentrale 1st-Level-Supportstrukturen, die einen Teil der Nutzerfragen selbständig bearbeiten können. Aufgrund der eingeschränkten Ressourcen und Verfügbarkeiten ist dies nicht ausreichend. Um den Bedürfnissen der Anwender gerecht zu werden, wird zusätzlich eine zentrale Single-Point of Contact-Instanz (SPoC) benötigt. Dazu soll ein zentraler 1st-Level-Support eingerichtet werden. Diese zentrale Supportstelle soll alle Anfragen von den Nutzern und dem dezentralen Support aufnehmen und entweder selbst auf Basis einer Wissensdatenbank oder in Zusammenarbeit mit den 2nd-Level-Supportstellen den Nutzern eine Lösung zur Verfügung stellen (sh. Abb. 1) Dieses Modell wurde bereits im Rahmen eines Proof-of-Concepts erprobt, der nun in einen Regelbetrieb überführt werden soll.
Laufzeit 5 Jahre
Verlängerungsoption maximal 3 x 1 Jahr
Optionale Migration der Bestandsdaten auf ein ITSM-System
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung
- Zertifizierung nach ISO/IEC 27001
- Nachweis von mindestens 2 erfolgreich abgeschlossenen Onboardings in vergleichbaren Projekten.
- Rahmenauftragsverarbeitung
- Annex I
- BayTKBek
- Verpflichtungs- und Freistellungserklärung E-Mailsystem Auftragnehmer
- Verpflichtungs- und Freistellungserklärung Ticketsystem Auftragnehmer
- Verpflichtungs- und Freistellungserklärung Telefonanlage Auftragnehmer
- Förmliche Verpflichtungserklärung
- Scientology Schutzerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.