2021-01_06 - wei_Archäologische Untersuchungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01_06 - wei
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-01_06 - wei_Archäologische Untersuchungen
Die Landeshauptstadt München vertreten durch die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH setzt ab 2023 das Bauvorhaben ehem. ZwangsarbeiterInnenlager München-Neuaubing um. Im Zuge der Sanierung des denkmalgeschützten Baubestandes und der Freiflächengestaltung werden Bodeneingriffe durchgeführt. Auf dem insgesamt ca. 2,1 ha großen Areal werden im Bereich der Grünflächen, Wegen sowie Außen- und Innenbereichen der Baracken baubegleitende archäologische Maßnahmen notwendig.
Landeshauptstadt München
Die Landeshauptstadt München vertreten durch die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH setzt ab 2023 das Bauvorhaben ehem. ZwangsarbeiterInnenlager München-Neuaubing um. Im Zuge der Sanierung des denkmalgeschützten Baubestandes und der Freiflächengestaltung werden Bodeneingriffe durchgeführt. Auf dem insgesamt ca. 2,1 ha großen Areal werden im Bereich der Grünflächen, Wegen sowie Außen- und Innenbereichen der Baracken baubegleitende archäologische Maßnahmen notwendig.
Im Zuge der Sanierung des Lagers und der Umsetzung eines Freiflächenkonzeptes werden Bodeneingriffe notwendig. Das gesamte Ensemble ist zugleich ein eingetragenes Bodendenkmal (D-1-7834-0330, Untertägige Befunde im Bereich des ehem. Zwangsarbeiterlagers Aubing mit zugehörigen Kleinbunkern, 1942-1945) und liegt in der Nähe mehrerer bekannter Bodendenkmäler (D-1-7834-0059, Siedlung und Körpergräber der frühen Bronzezeit; D-1-7834-0056 Siedlung der frühen Bronzezeit und römischen Kaiserzeit, Bestattungsplatz mit Kreisgräben und Körpergräbern des Endneolithikums (Glockenbecherkultur und Schnurkeramik) und der frühen Bronzezeit sowie Bestattungsplatz mit Kreisgräben und Brandbestattungen der Urnenfelderzeit und südlich D-1-7834-0332 Körpergräber des Endneolithikums (Schnurkeramik) und der frühen Bronzezeit sowie Siedlung der frühen Bronzezeit und der Hallstattzeit.). Alle im Zuge der Sanierungs- und Baumaßnahmen durchgeführten Bodeneingriffe sind archäologisch zu begleiten. Im Vorfeld der Maßnahme sind an definierten Stellen geeignete Sondagen zu Orientierung und Klärung der historischen Siedlungshorizonte anzulegen.
Fläche:
Fläche gesamt: ca. 2,1 ha
Fläche Maßnahme: ca. 1,2 ha
Termin:
Beginn: März 2023 (je nach Wetterlage)
Ende: 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 1240 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 1240); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
(2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 1240)
(3) Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 1240)
(4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt 1240); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG
(5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 1240); Nachweis, dass alle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter_innen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sind. Auf Verlangen des AG ist auch während der Vertragslaufzeit ein entsprechender Nachweis zu führen.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die Eignung ist durch durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 1240)
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die Eignung ist durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 1240 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (gemäß Formblatt 1240) – für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil; Angegeben werden können Referenzen über zeitlich davor erbrachte wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr 2000 oder später erbracht worden sind.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Die Beschreibung kann formlos auf max. 10 DIN A4_Seiten erfolgen.
(2) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (gemäß Formblatt 1240); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(3) Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235)
(4) Benennung, Darstellung der Qualifikation und Erfahrung der wissenschaftlichen Grabungsleitung mit Nachweis über mindestens ein erfolgreich abgeschlossenen Projekt vergleichbarer Zeitstellung (NS-Zeit) und vergleichbarem Umfang.
(5) Benennung, Darstellung der Qualifikation und Erfahrung der Dokumentationsassistenz
(6) Benennung, Darstellung der Qualifikation und Erfahrung mindestens einer weiteren wissenschaftlichen Fachkraft
(7) Benennung, Darstellung der Qualifikation und Erfahrung des Restaurators hinsichtlich Umgang mit Funden der Neuzeit
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Referenz Bieter
Die Firma hat mind. 1 Untersuchung vergleichbarer Zeitstellung (NS-Zeit), möglichst vergleichbarer Thematik und vergleichbaren Umfanges mit erfolgreichem Projektabschuss nachzuweisen.
Referenzen des Personales
Es sind mindestens 1 Grabungsleiter, 1 Dokumentationsassistenz, 1 wissenschaftliche Fachkraft sowie 1 Restaurator mit den unten angegebenen Referenzen nachzuweisen. Diese sind namentlich zu nennen. Das angegebene Personal ist für die gesamte Dauer der Untersuchung einzusetzen.
Grabungsleiter bzw. wissenschaftlicher Grabungsleiter
Der Grabungsleiter/in ist mit Abgabe des Angebots namentlich mitzuteilen. Promotion und/oder Magister – vorzugsweise der Fachrichtung Archäologie des Mittelalters/Neuzeit, alternativ Vor- und Frühgeschichte – sind Voraussetzung. Es sind mindestens 3 Jahre fundierte Grabungsleitererfahrung, davon mindestens 3 Jahre in leitender Position erforderlich. Die Referenzen in vergleichbarer Größenordnung und Zeitstellung der zeitgeschichtlichen Archäologie (Kriegsgefangenen-, Zwangsarbeiter- oder Konzentrations-lagern der Zeitstellung 1933-1945, alternativ auch der Zeitstellung 1. Weltkrieg, Kurzbeschreibung der Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Funktion) sind nachzuweisen. Erfahrung als Leitung/wissenschaftliche Assistenz bei mindestens drei im Freistaat Bayern - oder außerhalb des Freistaats Bayern, vom BLfD aber als gleichwertig beurteilten – durchgeführten und abgeschlossenen Projekten sind erforderlich. Ein Referenzprojekt ist im Sinne der vorstehenden Bestimmungen abgeschlossen, sofern es mindestens durch die jeweilige Denkmalfachbehörde abgenommen worden ist oder als abgenommen gilt.
Dokumentationsassistenz
Die Dokumentationsassistenz ist mit Abgabe des Angebots namentlich mitzuteilen. Bachelor of Arts - vorzugsweise der Fachrichtung Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit, alternativ Vor- und Frühgeschichte - mit mind. 2 Jahre Grabungserfahrung in der Position als Dokumentationsassistenz bei mindestens drei im Freistaat Bayern – oder außerhalb des Freistaats Bayern, vom BLfD aber als gleichwertig beurteilten - durchgeführten Projekten.
Grabungstechniker bzw. technischer Grabungsleiter, wissenschaftliche Fachkraft
Der Grabungstechniker/Wissenschaftler ist mit Abgabe des Angebots namentlich mitzuteilen.
Geprüfter Grabungstechniker (FH oder Ausbildung nach Frankfurter Modell) mit mindestens 3 Jahren Grabungserfahrung als Schnittleiter und/oder in vergleichbarer Tätigkeit zur Dokumentation (Zeichner, Fotograf, Vermesser, Fundverwaltung) oder ein Magister der Fachrichtungen Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Provinzialrömische Archäologie vorzugsweise aber Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit mit mindestens 3 Jahren Grabungserfahrung als Techniker oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Restaurator Funde, Einsatz vor Ort (nur nach Anforderung BLfD und Abstimmung mit AG)
Der Name des Restaurators ist mit Abgabe des Angebotes namentlich mitzuteilen.
Im Fall von restauratorisch sensiblem Fundmaterial ist ein Restaurator (mit abgeschlossenem Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell), der nach Vorgabe des BLfD die Bergung, Dokumentation und teilweise die Erstversorgung und Verpackung übernimmt. Dieser ist erst nach Anforderung BLfD hinzuziehen). Der Restaurator muss bereits vor Ort die Fundbergung überwachen und Vorgaben zur Funderstversorgung vorgeben. Der Restaurator hat Erfahrungen mit neuzeitlichem Material nachzuweisen (Aluminium, Bakelit, Gummi, Nylon, etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftragsgebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
(2) Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
(3) Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlagvorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
(4) Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen. Rückfragen die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
(5) Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristengeht zu Lasten des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland