Rahmenvereinbarungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen für Behörden des Geschäftsbereichs des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere auch für die EU-Zahlstelle Referenznummer der Bekanntmachung: 2022H3000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen für Behörden des Geschäftsbereichs des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere auch für die EU-Zahlstelle
Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wird eine Vielzahl von komplexen Anwendungen verwendet, die teils durch eigenes Personal entwickelt und gepflegt werden und teils durch externe Dienstleister.
Gesteuert werden die Projekte dabei sowohl vom StMELF in München als auch von nachgeordneten Behörden, z.B. der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Landshut.
Oft geht es dabei um die Abwicklung von Fördermaßnahmen, aber auch um die Unterstützung sonstiger hoheitlicher Aufgaben, wie etwa der Durchführung des Grundstücksverkehrsgesetzes. Dabei müssen viele Anwendungen auch über die gesamte Nutzungsdauer an die sich ändernden gesetzlichen Bedingungen angepasst werden.
Die Anwendungsentwicklung erfolgt in Java und es werden Web- und Batchanwendungen entwickelt sowie Web Services. Da die Anwendungen oft langfristig eingesetzt und gepflegt werden müssen, wird eine möglichst einheitliche Architektur angestrebt und dafür wurde eine Referenzarchitektur namens „Racy10“ entwickelt, die auf den offenen Standards Apache Wicket, Spring und Java Persistence API basiert.
Das für die Entwicklung zuständige Referat P5 des StMELF sowie das Sachgebiet IuK4 der FüAk sind Teil der EU-Zahlstelle des Freistaates Bayern und nach der EU-Verordnung Nr. 885/2006 ist für die Informationssysteme der Zahlstelle die Zertifizierung der IT-Sicherheit gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in jeweils aktueller Fassung verpflichtend.
Es geht hauptsächlich um die Erstellung und Pflege von Modulen der Java-Portalanwendung iBALIS und gesucht werden Leistungserbringer, die alle im Rahmen der Entwicklung von Anwendungen anfallenden Tätigkeiten abdecken können, d.h. von der Einrichtung der Entwicklungs- und Buildinfrastruktur über das Design und die Implementierung bis hin zum Test.
Die Leistungserbringung soll sowohl im Rahmen von EVB-IT Dienstleistungsverträgen (Lose 1-7) als auch im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (Lose 8 und 9) erfolgen.
Dienstleistung am Standort München
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Los 1 umfasst geschätzt 65.000 Arbeitsstunden auf 4 Jahre am Standort München.
Wird diese Rahmenvereinbarung nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Diese Rahmenvereinbarung endet ohne eine Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren. Eine Verlängerung über das vierte Jahr hinaus ist ausgeschlossen.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort München
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um geschätzt 55.000 Stunden auf 4 Jahre am Standort München.
Wird diese Rahmenvereinbarung nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Diese Rahmenvereinbarung endet ohne eine Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren. Eine Verlängerung über das vierte Jahr hinaus ist ausgeschlossen.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort München
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um geschätzt 50.000 Stunden in 4 Jahren am Standort München.
Wird diese Rahmenvereinbarung nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Diese Rahmenvereinbarung endet ohne eine Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren. Eine Verlängerung über das vierte Jahr hinaus ist ausgeschlossen.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort München
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Los 4 umfasst geschätzt 40.000 Arbeitsstunden auf 4 Jahre am Standort München
Wird diese Rahmenvereinbarung nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Diese Rahmenvereinbarung endet ohne eine Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren. Eine Verlängerung über das vierte Jahr hinaus ist ausgeschlossen.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort Landshut
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich geschätzt um 35000 Stunden am Standort Landshut für 4 Jahre.
Wird diese Rahmenvereinbarung nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Diese Rahmenvereinbarung endet ohne eine Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren. Eine Verlängerung über das vierte Jahr hinaus ist ausgeschlossen.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort Landshut
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um eine geschätzte Menge von 35000 Stunden auf 4 Jahre für den Standort Landshut.
Wird diese Rahmenvereinbarung nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Diese Rahmenvereinbarung endet ohne eine Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren. Eine Verlängerung über das vierte Jahr hinaus ist ausgeschlossen.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort Landshut
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um geschätzt 35000 Stunden auf 4 Jahre am Standort Landshut.
Wird diese Rahmenvereinbarung nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Diese Rahmenvereinbarung endet ohne eine Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren. Eine Verlängerung über das vierte Jahr hinaus ist ausgeschlossen.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Arbeitnehmerüberlassung am Standort München
Benötigt werden Arbeitnehmer im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um geschätzt 210.000 Stunden auf 4 Jahre am Standort München.
Wird diese Rahmenvereinbarung nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht vom Entleiher mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Diese Rahmenvereinbarung endet ohne eine Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren. Eine Verlängerung über das vierte Jahr hinaus ist ausgeschlossen.
Vergütungssanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe § 14 Abs. 8-10 Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung)
Arbeitnehmerüberlassung am Standort Landshut
Benötigt werden Arbeitnehmer im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich geschätzt um 105.000 Stunden für 4 Jahre am Standort Landshut.
Wird diese Rahmenvereinbarung nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht vom Entleiher mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Diese Rahmenvereinbarung endet ohne eine Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren. Eine Verlängerung über das vierte Jahr hinaus ist ausgeschlossen.
Vergütungssanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe § 14 Abs. 8-10 Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1-7: keine
Los 8 & 9: Vorlage einer aktuell gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
in Kopie. Die Kopie ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Bietergemeinschaften die Bietergemeinschaft selbst über eine aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG zu verfügen und diese in Kopie vorzulegen hat. Sofern das nicht der Fall ist, ist die Teilnahme einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren für die Lose 8 und 9 wegen § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG (Verbot der Kettenüberlassung) unzulässig.
Mindestanforderungen:
• Bei aktuell unbefristeter Erlaubnis:
Die Laufzeit der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung muss für die gesamte Vertragslaufzeit nachgewiesen werden.
• Bei aktuell befristeter Erlaubnis:
Eigenerklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gültige
Erlaubnis während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten, und aktuell keine Ablehnung des Verlängerungsantrages
i.S.d. § 2 Abs. 4 Satz 3 AÜG vorliegt. Ein Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich der Verlängerung der Erlaubnis (weitere
Regelungen siehe § 2 Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung).
-Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Nettogesamtumsätze jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einzeln aufgegliedert und zusammengerechnet anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu
begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
-Eigenerklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Nettoumsätze im Tätigkeitsbereich jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, bezogen auf
die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einzeln aufgegliedert und zusammengerechnet anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
-Eigenerklärung über branchenübliche, bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der
EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen.
-Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte
Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils
in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
-Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit
seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom
jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und
Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
- Es ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass eine Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nur bei den Losen 1 bis 7 in Betracht kommt und bei den Losen 8 und 9 gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG (Verbot der Kettenüberlassung) unzulässig ist.
-Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend
Eigenerklärungen über mindestens drei geeignete und maximal fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren anzugeben.
-Mindestanforderung an die mindestens drei geeignete und maximal fünf geeignete Referenzen zur Dienstleistung sind:
Es sind folgenden Angaben anzugeben:
- Bei Bietergemeinschaften: Name des Unternehmens, das die Referenzleistung durchgeführt hat
- Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des
Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Angabe des Auftragswerts
- Angabe des im Referenzprojekt geleisteten Stundenvolumen
- Angabe des Erbringungszeitraums (Beginn und Ende des Referenzprojekts)
- Beschreibung des Referenzprojekts.
Das Ende des Referenzprojektes darf nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren vor der Frist zur Angebotsabgabe liegen.
Eine Referenz ist geeignet, wenn das Referenzprojekt mit der vorliegenden Leistung vergleichbar ist. Das Referenzprojekt ist
vergleichbar, wenn Leistungsgegenstand die Individualentwicklung von HTML- bzw. JavaScript-basierten
Java-Webanwendungen zur Unterstützung von datenintensiven Verwaltungsprozessen, insbesondere mit den
Programmbibliotheken Java Persistence API (JPA) und Spring, war.
Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben.
Es werden nur die vom Bewerber in den hierfür vorgesehenen Feldern genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz
ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls
berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen
Bürobroschüren, Referenzlisten o.Ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Die Referenzen zur Dienstleistung sind nur auszufüllen, wenn Sie ein Angebot für Los 1,2,3 4, 5, 6 und/oder 7 abgegeben
möchten.
-Mindestanforderung an die mindestens drei geeignete und maximal fünf geeignete Referenzen zur Arbeitnehmerüberlassung sind:
Es sind folgenden Angaben anzugeben:
- Bei Bietergemeinschaften: Name des Unternehmens, das die Referenzleistung durchgeführt hat
- Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des
Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Angabe des Auftragswerts
- Angabe des im Referenzprojekt geleisteten Stundenvolumen
- Angabe des Erbringungszeitraums (Beginn und Ende des Referenzprojekts)
- Beschreibung des Referenzprojekts.
Das Ende des Referenzprojektes darf nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren vor der Frist zur Angebotsabgabe liegen.
Eine Referenz ist geeignet, wenn das Referenzprojekt mit der vorliegenden Leistung vergleichbar ist. Das Referenzprojekt ist
vergleichbar, wenn Leistungsgegenstand die Arbeitnehmerüberlassung von Entwicklern aus den Bereichen der Programmierung
von HTML- bzw. JavaScript-basierten Java-Webanwendungen zur Unterstützung von datenintensiven Verwaltungsprozessen,
insbesondere mit den Programmbibliotheken Java Persistence API (JPA) und Spring, war.
Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben.
Es werden nur die vom Bewerber in den hierfür vorgesehenen Feldern genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz
ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls
berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen
Bürobroschüren, Referenzlisten o.Ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Die Referenzen zur Arbeitnehmerüberlassung sind nur auszufüllen, wenn Sie ein Angebot für Los 8 und/oder 9 abgegeben
möchten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswertschätzung i.H.v. 33.264.000,00 € netto bezieht sich auf das Gesamtprojekt (Lose Dienstleistung und Lose Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftraggeber wird versuchen, die Leistungen gleichmäßig aus den Teilen der Dienstleistung und der Arbeitnehmerüberlassung abzurufen, sofern entsprechend qualifiziertes Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung angeboten wird.
Bei den Losen 1-7 handelt es sich jeweils um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV).
Bei den Losen 8 und 9 handelt es sich jeweils um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs. 4 VgV).
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren für die Lose 8 und 9 nur in Betracht kommt, wenn die Bietergemeinschaft selbst über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG) verfügt. Andernfalls ist die Teilnahme einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren für die Lose 8 und 9 unzulässig (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG (Verbot der Kettenüberlassung)). Soweit unter III.1.2 und 1.3 auf die Bietergemeinschaft Bezug genommen wird, gilt dies nur in Bezug auf die Lose 1 bis 7. Für die Lose 8 und 9 gilt dies nur dann, wenn die Bietergemeinschaft selbst über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 Abs. und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
Die Bieter haben weiter folgende Erklärungen einzureichen:
Schutzerklärung bzgl. Scientology
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union