MALDI-TOF IVD-System Referenznummer der Bekanntmachung: 700-06
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
MALDI-TOF IVD-System
MALDI-TOF IVD-System zur schnellen Keimidentifizierung
Augsburg
Gegenstand der Ausschreibung ist ein MALDI-TOF IVD-System zur Gattungs- und Speziesdifferenzierung von Mikroorganismen, welches in der mikrobiologischen Routinediagnostik eingesetzt wird. Das Gerät muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das Gerät muss sowohl Gattung als auch Spezies von Bakterien (inkl. Mykobakterien und nichtfermentierenden Keimen), Hefen und Fadenpilzen bestimmen können. Dies muss auch häufig vorkommenden, weniger humanpathogene Erreger umfassen, da auch Umweltproben aus patientennahen Bereichen analysiert werden müssen. Die Datenbank, die zum Abgleich der gemessenen Spektren verwendet wird, sollte dem aktuellen mikrobiologischen Kenntnisstand und der gültigen Nomenklatur entsprechen. Dazu muss die Datenbank regelmäßig vom Hersteller aktualisiert werden. Weiterhin sollte die Datenbank die Möglichkeit bieten, eigene gemessene Spektren einzupflegen. Mit der Datenbank muss weiterhin auch die Gattungs- und optimalerweise auch die Speziesdifferenzierung hochpathogener Erreger möglich sein (Erreger mit erhöhter biologischer Sicherheitsstufe). Eine IVD/CE-Zertifizierung ist erforderlich. Aus Platzgründen muss das Gerät ein Benchtop-Gerät sein. Aufgrund der hohen Abluftwärme von weiteren Geräten in den Laborräumlichkeiten muss das Gerät auch bei Temperaturen bis 30°C einsetzbar sein. Die Geräteoberfläche muss mit handelsüblichen Desinfektionsmittel wischdesinfizierbar sein. Das Gerät soll einen maximalen Geräuschpegel von 70 dB nicht überschreiten. Der Stromverbrauch sollte möglichst niedrig sein. Die Messzeit des Gerätes muss möglichst niedrig sein, um auch bei hohem Probenaufkommen ein effizientes Abarbeiten von Proben zu ermöglichen. Dazu ist auch ein schneller Aufbau des Vakuums erforderlich. Es muss möglich sein, die Analysenergebnisse zeitnah elektronisch an ein oder mehrere Middleware-Systeme (EpiCenter, Fa. Becton Dickinson und MYLA, Fa. Biomerieux) und/oder das LIS (Swisslab) zu übermitteln. Bezüglich der Targets (Probenträger), auf die die Mikroorganismen aufgetragen werden, müssen sowohl Einweg-Targets als auch wiederverwendbare Targets erhältlich sein. Die Targets müssen mit Barcodes versehen sein, die eine eindeutige Zuordnung der Proben gewährleisten. Es sollte möglich sein, Keime direkt aus positiven Blutkulturflaschen zu identifizieren. Mindestens werktags muss ein deutschsprachiger Kundendienst telefonisch zu den üblichen Laborarbeitszeiten erreichbar sein, der über einen VPN-Zugriff Fehler am Gerät und der Software beheben kann. Eine automatische Reinigung der Ionenquelle ist notwendig. Der Abschluss eines Wartungsvertrages muss möglich sein.
Das UKA hat ein Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeiten nach Abs. 2 für jeweils weitere 12 Monate. Die Ausübung der Option ist vom UKA spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit nach Abs. 2 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Wird dieses Optionsrecht nicht oder nicht fristgerecht erklärt, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Das UKA hat ein Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeiten nach Ziff. 2, Abs. 2 der Besondere Vertragsbedingungen für jeweils weitere 12 Monate. Die Ausübung der Option ist vom UKA spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit nach Abs. 2 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Wird dieses Optionsrecht nicht oder nicht fristgerecht erklärt, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254876
- Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs Monate ab Auftragsbekanntmachung.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254876
- Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) von durchschnittlich 4.000.000,- EUR netto p.a.
- Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 10.000.000,- EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 5.000.000,- EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte der Versicherungssumme je Schadensfall betragen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
- Ausgefüllte Grundsatzerklärung des UKA gem. § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254876
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de