Gestaltung des Kardinal-von-Faulhaber-Platzes, Objektplanungsleistungen für die Gemeinde Siegsdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegsdorf
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83313
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.siegsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung des Kardinal-von-Faulhaber-Platzes, Objektplanungsleistungen für die Gemeinde Siegsdorf
Die Gemeinde Siegsdorf ist Grundstückseigentümer der Grundstücke Flur Nr. 72, 72/2, 75/1, 62/2 und 62 mit gesamt 3.561 m² Grundstücksfläche am Kardinal-von-Faulhaber-Platz. Auf diesen Grundstücken befinden sich der ehemalige Gasthof zur Neuen Post, der gemeindliche Festsaal und das sogenannte „Boschhaus“. Hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben wird auf die Aufgabenstellung für die konzeptionelle Darstellung der Planung und Ausführung (Vergabeunterlage A – Anlage A.2. nebst Anlage 1 bis 8) verwiesen. Der Kardinal-von-Faulhaber-Platz dient der Gemeinde aufgrund seiner Lage zur Pfarrkirche und zum Festsaal für zahlreiche Veranstaltungen, und ist daher ein wichtiger und zentraler Ort innerhalb der Gemeinde. Der ehemalige Gasthof zur Neuen Post ist aufgrund des schlechten baulichen Zustandes bereits seit einiger Zeit nicht mehr betretbar bzw. nutzbar, und ist seitens der Gemeinde noch in 2022 zum Abbruch vorgesehen.
Das ehemalige Boschhaus ist insbesondere in den Obergeschossen aufgrund ebenfalls festgestellter baulich konstruktiver, und nutzungsspezifischer Mängel nicht mehr nutzbar. Das Erdgeschoss des Vordergebäudes wird zum Teil noch genutzt. Das gesamte Gebäude soll aufgrund wirtschaftlicher und nutzungsspezifischer Erwägungen im Zuge der Realisierung des gesamten Projektes ebenfalls abgebrochen werden.
Einhergehend mit der baulichen Situation dieser beider Gebäude ist auch das Angebot öffentlicher Stellplätze am Standort und im näheren Umfeld - insbesondere bei Veranstaltungen im Festsaal und bei Kirchennutzung - für die Gemeinde nicht mehr ausreichend. Des Weiteren ist im Gemeindebereich noch kein zentraler Treffpunkt/Standort für einen Bürgertreff und/oder Vereinsnutzungen gegeben.
Daher plant die Gemeinde am Standort eine städtebauliche und nutzungsspezifische Neuordnung.
Das Gesamtprojekt umfasst 5 fünf Projektinhalte, die in einer städtebaulichen Gesamtlösung bearbeitet werden sollen:
• Projektinhalt 1: Bürgerhaus mit Tiefgarage;
• Projektinhalt 2: Verbesserung der Situation Festsaal;
• Projektinhalt 3: Projekt Boschhaus mit Tiefgarage;
• Projektinhalt 4: Verbesserung der Parkplatzsituation;
• Projektinhalt 5: Kirchplatz Platzgestaltung;
Hinsichtlich der aktuellen Situation und der Ziele bezgl. der einzelnen Projektinhalt wird auf die Beschreibung in der Aufgabenstellung für die konzeptionelle Darstellung der Planung und Ausführung (Vergabeunterlage A – Anlage A.2.) verwiesen.
Gemeinde Siegsdorf
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) für die Projektinhalte 1, 2, 4 und 5 gem. zu §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Die Leistungen werden für die Projektinhalte 1, 2, 4 und 5 stufenweise beauftragt, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage E – E.1.).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen– ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zudem werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) für den Projektinhalt 3 gem. zu §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 sind nicht anzubieten, da das Projekt spätestens nach Fertigstellung der Genehmigungsplanung am Immobilienmarkt wirtschaftlich verwertet werden soll. Auf § 13 des Architektenvertrages (Vergabeunterlage E – E.1.) wird verwiesen. Die Leistungen werden für den Projektinhalt 3 werden ebenfalls stufenweise beauftragt, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage E – E.1.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen– ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt immer getrennt für die Projektinhalte 1, 2, 3 und 5 und den Projektinhalt 3.
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten zehn (10) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2012) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. drei (3) vergleichbare Referenzprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 38 Punkte):
a) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist:
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist:
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 5,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 5,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
d) Zusatzpunkte:
(1) Einmal 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte den Bau eines Bürgerhauses bzw. eines öffentlichen Gebäudes betrifft, in dem sich unterschiedliche Nutzungsarten entsprechend der Nutzung eines Bürgerhauses vereinen (z.B. Veranstaltungsort, Übungsräume, Freizeiträume, Räume für soziale Einrichtungen etc.).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten sind im Formblatt C.10. zu beschreiben, so dass der Auftraggeber einen Eindruck vom Projektinhalt erhält und eine Bewertung im Rahmen der Zusatzpunkte vornehmen kann.
(2) Einmal 3 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage betraf.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung.
I. Stufenweise Beauftragung,
II. Besondere Leistungen gem. Architektenvertrag (gem. Vergabeunterlage E-E.1.) für Projektinhalte 1/2/4/5 1.Planungstätigkeiten:
- Erstellen des Verwendungsnachweises;
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten;
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist;
- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation in zweifacher Ausfertigung (farbig und in geordneter Form) sowie in digitaler Form auf CD;
- Projektdarstellung nach Inbetriebnahme als 3D-Zeichungsprojekt. Übergabe an den AG entweder als Nemetschek Allplan - Projektdatei oder im dwg – Format;
2. Kosten/Finanzierung/Förderung:
- Erstellung einer Kostenschätzung/Kostenberechnung nach Gewerken;
- Erstellung und laufende Aktualisierung des Liquiditätsplanes;
- Kostenverfolgung KGR 200 -700;
- Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung KfW (Erstellung und Verfolgung des Fördermittelantrages);
- Abstimmung mit dem Fördermittelgeber;
3. Termine:
- Laufende Aktualisierung und Verfolgung des Rahmenterminplanes;
- Erstellung eines Detailterminplanes für die Stufe 4 (Leistungsphase 6 und 7);
4. Vorschlagen, Einrichten und Betreuen eines vom AG beauftragten Projektservers, die Kosten des Projektservers trägt der AG
Fortführung der Angaben zu Ziffer II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung:
2. Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist.
c) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt C.11.).
e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
f) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war.
g) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. dreißig Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte achtunddreißig (38) Punkte (30 Punkte + 5 Punkte + 3 Punkte) erreicht werden.
h) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten.
i) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.);
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 AGG. und § 3 Abs. 1 EntgTranspG erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 AGG. und § 3 Abs. 1 EntgTranspG entsprechen (Formblatt C.2.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1), gem. III.1.2 lit. F und G und III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskrite-rien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 AGG. und § 3 Abs. 1 EntgTranspG erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 AGG. und § 3 Abs. 1 EntgTranspG entsprechen (Formblatt C.2.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.).
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Jahren (seit 2012) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.)
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.).
Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung haben. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des „Nichtvorliegens eines Russlandsbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt D.2. Dieses ist zwingend mit einzureichen (vgl. Ziffer 5.3.1 der Vergabeunterlage A).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
b) Im Rahmen der Erarbeitung der Angebote (erst nach Aufforderung) ist von den Bietern ein Ausführungs- und Planungskonzept einzureichen. Für die Bearbeitung und die Einreichung des Ausführungs- und Planungskonzepts im Rahmen der Angebote im Verhandlungsverfahren erhalten die aufgeforderten und teilnehmenden Bieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal [Betrag gelöscht] EUR brutto inkl. Nebenkosten je Bieter und Konzept. Die Aufwandsentschädigung wird fällig mit Einreichung eines Erstangebots, das ein Planungs- und Ausführungskonzept in dem geforderten Umfang enthält. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Zur Übertragung der Nutzungsrechte an den Konzepten wird mit Einreichung der Angebote eine Vereinbarung getroffen; siehe Formblatt D.8. Im Auftragsfall wird die Aufwandsentschädigung auf das Honorar der ersten Beauftragungsstufe angerechnet.
c) Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A -Verfahrensbedingungen, Ziffer I. 5.3.2).
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.