Kauf und Lieferung eines Femtosekundenlasersystems für die refraktive Hornhautchirurgie und/oder Upgrade eines Excimerlasers MEL 90 der Fa. Zeiss
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung eines Femtosekundenlasersystems für die refraktive Hornhautchirurgie und/oder Upgrade eines Excimerlasers MEL 90 der Fa. Zeiss
Das zu beschaffende Femtosekundenlasersystem für die refraktive Hornhautchirurgie muss u.a.
zwingend folgende Spezifikationen kumulativ aufweisen:
1. Anbindung und Kompatibilität an die bestehende digitale Infrastruktur - Netzwerk, PACS System (FORUM®).
2. Kompatibilität zum aktuell genutzten Excimerlaser MEL 90 der Firma Zeiss
3. Für die SMILE Behandlung (refraktive Lentikelextraktion) muss eine Behandlungszeit von ca. 9-12 Sekunden erreicht werden
und
4. Anbindung an die aktuelle Diagnostikstruktur (Gerätepark). Zusätzliche Investitionskosten in weitere Diagnostikgeräte sind ausgeschlossen.
Für die Beschaffung des Femtosekundenlasers stehen maximal € 539.000 inkl. USt. zur
Verfügung.
Für die Beschaffung des Upgrades Excimerlaser MEL 90 der Firma Zeiss stehen maximal € 45.000 inkl. USt. zur Verfügung.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um verbindliche Kostenobergrenzen, die durch die Angebote nicht überschritten werden dürfen.
Kauf und Lieferung eines Femtosekundenlasersystem für die refraktive Hornhautchirurgie
München
Angebote, welche die verbindliche Kostenobergrenze überschreiten, werden vom Verfahren ausgeschlossen Beschreibung siehe Punkt II.1.4 zusätzlich:
Lieferung: Frei Verwendungsstelle
Montage / Aufstellung / Einweisung:
In das Angebot sind die Kosten für fachgerechte Montage und Installation sowie eine Einweisung in die Bedienung durch einen technischen Berater einzurechnen. Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach erfolgreicher Abnahme, ohne Abzug. Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistung beträgt 12 Monate nach erfolgreicher Abnahme.
Interessierte Firmen, die technisch in der Lage sind ein Femtosekundenlasersystem für die refraktive Hornhautchirurgie mit den beschriebenen Spezifikationen zu liefern, werden gebeten, ihr Interesse bis zum
31.10.2022
per E-Mail an die Vergabestelle des KUM ([gelöscht]) zu bekunden und eine genaue Produktbeschreibung sowie Informationen zu den Preisen zu überlassen. Wir sichern in diesem Zusammenhang einen vertrauensvollen Umgang mit Ihren Informationen zu.
Etwaige Rückfragen zu dieser Markterkundung richten Sie bitte ebenfalls an die
Vergabestelle ([gelöscht]) des KUM.
Upgrade eines Excimerlasers MEL 90 der Fa. Zeiss
München
Angebote, welche die verbindliche Kostenobergrenze überschreiten, werden vom Verfahren ausgeschlossen Beschreibung siehe Punkt II.1.4 zusätzlich:
Lieferung: Frei Verwendungsstelle
Upgrade:
In das Angebot sind die Kosten für ein fachgerechtes Upgrade zum aktuell genutzten Excimerlaser MEL 90 der Firma Zeiss sowie eine Einweisung in die Bedienung durch einen technischen Berater einzurechnen. Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach erfolgreicher Abnahme, ohne Abzug.
Interessierte Firmen, die technisch in der Lage sind das Upgrade für den Excimerlaser MEL 90 der Firma Zeiss zu realisieren, werden gebeten, ihr Interesse bis zum
31.10.2022
per E-Mail an die Vergabestelle des KUM ([gelöscht]) zu bekunden und eine genaue Produktbeschreibung sowie Informationen zu den Preisen zu überlassen. Wir sichern in diesem Zusammenhang einen vertrauensvollen Umgang mit Ihren Informationen zu.
Etwaige Rückfragen zu dieser Markterkundung richten Sie bitte ebenfalls an die
Vergabestelle ([gelöscht]) des KUM.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
Eigenerklärung zur Insolvenz
Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)
Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich nach Vertragsschluss eine solche Betriebshaftpflichtversicherung abschließt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhält.
Eigenerklärung – Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Eigenerklärung zu vertraulichen Daten
Verpflichtung auf das Datengeheimnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]