Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von Verbrennungsmotor-Netzersatzanlagen (VM-NEA), an ausgewählten BOS-Digitalfunkstandorten im Freistaat Bayern.

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 124-8010-243/22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.polizei.bayern.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von Verbrennungsmotor-Netzersatzanlagen (VM-NEA), an ausgewählten BOS-Digitalfunkstandorten im Freistaat Bayern.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bayern

NUTS-Code DE2 Bayern

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 84
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Die Notstromversorgung des Digitalfunks BOS im Freistaat Bayern kann sinnvoll nur über einen längeren Zeitraum erbracht werden, um einen funktionsgerechten und ausfallsicheren Betrieb des Digitalfunks BOS in Bayern sicherzustellen. Da die zu erwartende Nutzungsdauer der zu liefernden Anlagen daher eine Vertragsverlängerung erfordert und nicht unerhebliche technische Schwierigkeiten bei einem Wechsel des Unternehmens zu erwarten sind, ist eine Überschreitung der Laufzeit von sieben Jahren hier erforderlich und gerechtfertigt (§ 14 Abs. 6 S. 2 VSVgV).
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Für das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS) wurden rund 1.000 Basisstationsstandorte für digitale Funkanlagen (nach TETRA-Standard, Terrestrial Trunked Radio) in Bayern errichtet und in Betrieb genommen. Im Zuge der Netzqualifizierung und Netzhärtung ist u.a. vorgesehen, die Notstromversorgung zu verbessern, um den erhöhten Anforderungen im Katastrophenfall gerecht zu werden und somit die Verfügbarkeit über einen längeren Zeitraum (mind. 72 Stunden) auch bei einem großflächigen und langanhaltenden Stromausfall sicherzustellen.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Ertüchtigung und stationäre Ausstattung von ausgewählten Standorten des Digitalfunks BOS im Freistaat Bayern mit einer Netzersatzanlage (NEA) auf Basis von Verbrennungsmotoren (mit Liquified Petroleum Gas (LPG) bzw. Diesel betrieben) als Notstromlösung. Dabei muss eine hinreichend dimensionierte Treibstoffbevorratung (LPG/Diesel) auch mehrtägige Stromausfälle überbrücken.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

09133000 Verflüssigtes Petroleumgas (LPG), 09135100 Heizöl, 31121000 Stromerzeugungsaggregate, 31200000 Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, 31682210 Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen, 31682530 Notstromversorgungsaggregate, 45259000 Reparatur und Wartung von Anlagen

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Vgl. Abschnitt II.1.5) sowie die Angaben zu den Losen (Anhang B).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)

Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Bezeichnung: NEA Los 1 LPG-Verbrennungsmotoren
1)Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von Netzersatzanlagen, bei denen die Energie mittels Verbrennungsmotoren (LPG) erzeugt wird, an ausgewählten BOS-Digitalfunkstandorten im Freistaat Bayern.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

09133000 Verflüssigtes Petroleumgas (LPG), 31121000 Stromerzeugungsaggregate, 31200000 Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, 31682210 Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen, 31682530 Notstromversorgungsaggregate, 45259000 Reparatur und Wartung von Anlagen

3)Menge oder Umfang
100 Stück LPG-NEA (verbindliche Mindestabnahmemenge), maximal 600 Stück LPG-NEA (Höchstabnahmemenge).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt. Angebote können auf ein Los (Los 1 oder Los 2) oder alle Lose (Los 1 und Los 2) abgegeben werden.
Los-Nr: 2 Bezeichnung: NEA Los 2 Diesel-Verbrennungsmotoren
1)Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von Netzersatzanlagen, bei denen die Energie mittels Verbrennungsmotoren (Diesel) erzeugt wird, an ausgewählten BOS-Digitalfunkstandorten im Freistaat Bayern.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

09135100 Heizöl, 31121000 Stromerzeugungsaggregate, 31200000 Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, 31682210 Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen, 31682530 Notstromversorgungsaggregate, 45259000 Reparatur und Wartung von Anlagen

3)Menge oder Umfang
3 Stück Diesel-NEA (verbindliche Mindestabnahmemenge), maximal 600 Stück Diesel-NEA (Höchstabnahmemenge).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt. Angebote können auf ein Los (Los 1 oder Los 2) oder alle Lose (Los 1 und Los 2) abgegeben werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV.
Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlußsachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen behält sich der Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern.
Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen dann über die verbleibende Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
1) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 11) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 12) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 13) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
4) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 14) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
5) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 15) jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) sind die unterschriebenen v.g. Erklärungsvordrucke nur jeweils einmal einzureichen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Los 1 und Los 2: Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 5).
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist der v.g. Nachweis nur jeweils einmal einzureichen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 6) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern entsprechende Angaben verfügbar sind – den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als 3 volle Jahre zurück liegt, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 15 Millionen EUR für Los 1 je Geschäftsjahr, mindestens 10 Millionen EUR für Los 2 je Geschäftsjahr betragen muss. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) muss der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 25 Millionen EUR je Geschäftsjahr betragen (Mindestanforderung).
2) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 7), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist die unterschriebene v.g. Erklärung zu Nr. 2) nur jeweils einmal einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1) und Nr. 2) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für Unterauftragnehmer i.S.d. des § 9 VSVgV gelten die nachfolgenden Anforderungen:
1) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 6a) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern entsprechende Angaben verfügbar sind – den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als 3 volle Jahre zurück liegt.
2) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 7a), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird.
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) sind die unterschriebenen v.g. Erklärungen zu Nr. 1) und Nr. 2) nur jeweils einmal von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1) und Nr. 2) die gleichen Anforderungen wie für Bewerber (Mindestanforderungen).
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Angabe (gemäß Vordruck 8) der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, wobei die Anzahl mindestens 75 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Los 1 sowie mindestens 50 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Los 2 betragen muss. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) muss die Anzahl mindestens 125 Vollzeitäquivalente (VZÄ) betragen (Mindestanforderung).
2) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) übernehmen können (mindestens 1 je Los), Mindestanforderung.
3) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der beschäftigten Elektroingenieure/innen des Unternehmens (mindestens 1 je Los), Mindestanforderung.
4) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens mit Ausbildung zur Blitzschutzfachkraft (mindestens 1 je Los), Mindestanforderung.
5) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die in den letzten 3 Jahren DGUV-V3 oder vergleichbare Prüfungen verantwortlich durchgeführt haben (mindestens 1 je Los), Mindestanforderung.
6) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der beschäftigten Fachkräfte für Brandschutz (FaBra) des Unternehmens (mindestens 1 je Los), Mindestanforderung.
7) Los 1 und Los 2: Darstellung (gemäß Vordruck 9) von mindestens 2 Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau und die Installation von insgesamt mindestens 10 stationären Netzersatzanlagen (NEA) auf Basis von Verbrennungsmotoren mit einer Anschlussleistung von mindestens 7 kW sowie automatischer Umschaltung auf Netzersatzbetrieb oder automatischer Übernahme des Notstrombetriebs, die jeweils die Anforderungen und Vorgaben der Norm VDE-100-551 erfüllten (Mindestanforderung).
Im Falle einer Bewerbung auf ein Los (Los 1 oder Los 2) müssen die v.g. Anforderungen zu Nr. (7) ebenfalls vollständig erfüllt sein.
8) Los 1 und Los 2: Benennung des für die Auftragsausführung je Los verantwortlichen Projektmanagers, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, und Darstellung (gemäß Vordruck 10) eines entsprechenden Profils (Mindestanforderung). Der verantwortliche Projektmanager muss mindestens über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Montage- oder Wartungsteams, in denen mindestens 2 Personen zu führen waren (Mindestanforderung),
b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Aufbau und Installation von stationären Netzersatzanlagen (Mindestanforderung) sowie
c) Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau „C2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) (Mindestanforderung).
9) Benennung des für die Auftragsausführung je Los verantwortlichen stellvertretenden Projektmanagers, der für den Auftraggeber als stellvertretender ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, und Darstellung (gemäß Vordruck 10) eines entsprechenden Profils (Mindestanforderung). Der verantwortliche stellvertretende Projektmanager muss mindestens über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Montage- oder Wartungsteams (Mindestanforderung),
b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Aufbau und Installation von stationären Netzersatzanlagen (Mindesterfahrung) sowie
c) Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau „C2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die unter III.2.3) Nr. 1) bis Nr. 9) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Für Unterauftragnehmer i.S.d. des § 9 VSVgV werden keine gesonderten Anforderungen gestellt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1) bis Nr. 9) die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV auf insgesamt maximal 4 (vier) Bewerber je Los. Sind mehr als 4 Bewerber vorhanden, die entsprechend den im Abschnitt III.2) genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB oder gem. den zum Zeitpunkt des Verfahrens geltenden Russland-Sanktionen, insbesondere der Verordnung 833/2014 EU erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 4 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als 4 Bewerber vorhanden sind, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber.Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 3. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 4 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt III.2.2 Nr. 1): Für weiteren Gesamtumsatz, der über den Mindestumsatz für Los 1 bzw. Los 2 oder im Falle einer Bewerbung auf beide Lose über den Mindestumsatz für Los 1 und Los 2 hinausgeht, werden als Auswahlkriterium folgende Punkte vergeben: je weiteren 10 Millionen EUR Gesamtumsatz je Geschäftsjahr 1 Punkt; max. sind 10 Punkte erreichbar.Auswahlkriterium Nr. 2 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 1): Für weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten - VZÄ), die über die Mindestanzahl von 75 VZÄ (Los 1) bzw. 50 VZÄ (Los 2) bzw. 125 VZÄ (Los 1 und Los 2) hinausgehen, werden als Auswahlkriterium folgende Punkte vergeben: je weiteren 15 VZÄ 1 Punkt; max. sind 10 Punkte erreichbar.Auswahlkriterium Nr. 3 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 7): Für weitere Referenzen, die über die Mindestanzahl von 2 Referenzen (mit zusammen mindestens 10 NEA) hinausgehen, werden als Auswahlkriterium folgende Punkte vergeben: je weiterer Referenz, die die Anforderungen gem. Abschnitt III.2.3 Nr. 7 jeweils vollständig erfüllt, 1 Punkt; max. sind 10 Punkte erreichbar.Auswahlkriterium Nr. 4: Für eine Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 14001 - Umweltmanagement werden 5 Punkte vergeben.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
124-8010-243/22
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
27.10.2022 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
(2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung), die betriebsfertige Erstellung sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in 2 (zwei) Fachlose unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in Fachlose oder zusätzlicher Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
(5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
(7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
(8) Los 1 und Los 2: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 16) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist die unterschriebene v.g. Erklärung nur jeweils einmal einzureichen.
(9) Los 1 und Los 2: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 17) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist die unterschriebene v.g. Erklärung nur jeweils einmal einzureichen.
(10) Los 1 und Los 2: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist die unterschriebene v.g. Erklärung nur jeweils einmal einzureichen.
(11) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(12) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
(13) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
(14) Den Bewerbern die gem. Abschnitt IV1.2) zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird die Vergabestelle zur Kommunikation im Rahmen der Angebotsphase eine Software zur Verschlüsselung zur Verfügung stellen. Art und Umfang der erforderlichen Verschlüsselung wird den ausgewählten Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.9.2022

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Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
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Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neuötting
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Neuried (bei München)
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Ottobrunn
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Pfaffenhofen an der Ilm
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Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
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Pleiskirchen
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Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
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Poppenhausen
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Prem
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