Rahmenvertrag zur Umsetzung von Direkt- und Dialogmarketingkampagnen für private Haushalte Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2022-0208
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Umsetzung von Direkt- und Dialogmarketingkampagnen für private Haushalte
Rahmenvertrag zur Umsetzung von Direkt- und Dialogmarketingkampagnen für private Haushalte
München
Deutschland
Von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Kampagnenübergreifende operative Projektsteuerung
- Teilkampagne private Haushalte mit direkter Ansprache
Durchschnittlich sollen in den Jahren 2023 und 2024 205.150 Haushalte und in den Jahren 2025 und 2026 179.500 Haushalte angeschrieben werden. Das maximal zur Verfügung stehende Budget in den Jahren 2023 und 2024 beträgt jeweils 2.051.500 € brutto und jeweils 1.795.000 € brutto in den Jahren 2025 und 2026.
- Teilkampagne Zielgruppe junge Familien
Es ist von der Ansprache von ca. 1.300 teilnehmenden Haushalten (Familien) im Jahr auszugehen. Das hierfür maximal zur Verfügung stehende Budget beträgt 47.000 € brutto (inkl. Option).
drei Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
drei Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Zahlungsbedingungen:
zahlbar innerhalb 30 Tagen netto
Abschlagszahlungen für abgeschlossene Teilleistungen sind möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Mitarbeiter*innenzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Gefordert sind zwei Referenzaufträge bzgl. Dialogmarketingkampagnen im Bereich Mobilität aus den letzten 5 Jahren von vergleichbarer Art und Komplexität (max. 2 A4-Seiten).
Als geeignet gelten Aufträge über mehrstufige Kampagnen unter Einsatz schriftlich-postalischer und telefonischer Kommunikationsmittel, mit Responsebearbeitung, individuelle Information, Motivation, Beratung sowie dem Einsatz digitaler CRM-Kommunikation.
Gefordert ist ein Referenzauftrag über eine multimodale Mobilitätsberatung zur Förderung des Umweltverbundes wie Fuß, Rad, CarSharing und des ÖPNV aus den letzten 5 Jahren (max. 2 A4-Seiten).Als geeignet gelten Referenzen, die ein Mindestauftragsvolumen von 50 T€ / Jahr haben.
Gefordert ist ein Referenzauftrag über eine multimodale Mobilitätsberatung zur Förderung des Umweltverbundes wie Fuß, Rad, CarSharing und des ÖPNV aus den letzten 5 Jahren (max. 2 A4-Seiten). Als geeignet gelten Referenzen, die ein Mindestauftragsvolumen von 50 T€ / Jahr haben und sich auf großstädtischen Raum (> 100'000 Menschen) beziehen. Die Anzahl der Beratungen sind anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufmenge (Budget) incl. Verlängerungsoptionen: 7.881.000 € brutto
Höchstabrufmenge: 11.821.500 € brutto pro Jahr
(1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge)
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH (Urt v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).