Tischlerarbeiten - Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-078_22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten - Innentüren
Einbau von Innentüren für den Neubau eines Studentenwohnheims in München
- Innentüren, Holztüren, 470 St.
- Innentüren, Rohrrahmentüren, 55 St.
- Innentüren, Stahlblechtüren, 31 St.
Einbau von Innentüren für den Neubau eines Studentenwohnheims in München
- Innentüren, Holztüren, 470 St.
- Innentüren, Rohrrahmentüren, 55 St.
- Innentüren, Stahlblechtüren, 31 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels desmit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sichder Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels desmit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für dieseanderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins fürPräqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=234668
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindunter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels desmit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sichder Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels desmit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für dieseanderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins fürPräqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=234668
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichenArbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeitenanderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins fürPräqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbarenFormblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf dieFähigkeitenanderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbarenFormblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins fürPräqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=234668
Mindestens drei Referenzgebäude aus den letzten 3 Jahren, die folgende Kriterien erfüllen (mehrere
Referenznachweise in einem Gebäude möglich): Innentüren, Holztüren, > mindest. 180 St.;
Innentüren, Rohrrahmentüren, > 20 St.; Innentüren, Stahlblechtüren, > 20 St.
Bieter, deren im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegte Referenzen nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen, können im Rahmen einer Nachforderung aufgefordert werden, weitere Referenzen (welche die Mindestanforderungen erfüllen) nachzureichen und somit die Eignung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland