Digitales Fahrerlaubnis-Verfahren und Kfz-Zulassungsverfahren für die Stadt Augsburg in zwei Fachlosen Referenznummer der Bekanntmachung: 330 22 01 001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Fahrerlaubnis-Verfahren und Kfz-Zulassungsverfahren für die Stadt Augsburg in zwei Fachlosen
Die Stadt Augsburg schreibt in zwei Fachlosen im Rahmen eines EVB IT Erstellungsvertrags die Anschaffung (1) eines neuen Digitales Fahrerlaubnis-Verfahren und (2) eines neuen Kfz-Zulassungsverfahren für die Stadt Augsburg aus. Neben dem Customizing bestehender Verfahren hat der Auftragnehmer einen Betrieb der Verfahren im eigenen Rechenzentrum zu leisten.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Fahrerlaubnis-Verfahren
Die Stadt Augsburg schreibt im Rahmen eines EVB IT Erstellungsvertrags in Los 1 die Anschaffung eines neuen Fahrerlaubnisverfahrens aus, das bis 01.03.2023 implementiert sein soll. Bislang wird das Programm OK-EFA des Anbieters AKDB eingesetzt. Zum Stichtag 31.12.2021 wurden zuletzt 191.253 Fahrerlaubnisse verwaltet. Der Auftragnehmer hat die Altdatenübernahme in ein neue Fahrerlaubnisverfahren sicherzustellen, die Anforderungen der Leistungsbeschreibung umzusetzen und das Verfahren während der Vertragslaufzeit zu pflegen und weiterzuentwickeln
Die Leistungsbeschreibung sieht allgemeinen Anforderungen, wie
- die Zentrale Verfahrenspflege,
- eine Benutzerverwaltung,
- Protokollierung,
- Wiedervorlage,
- Such- und Auskunftsfunktionen sowie
- Anforderungen an eine Bedienoberfläche
vor.
Als besondere Anforderungen an das Fahrerlaubniswesen sind zu beachten
- Führung des örtlichen und Abgleich mit dem zentralen Fahrerlaubnisregister
- Fahrerlaubnisvorgänge
- Sammel- und Behördenverzeichnisse
- Vermerke und Speicherung von Zusatzangaben
- Löschung der Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister
Es werden Anforderungen an die Fachamtsadministration umsetzen sein, namentlich
- Stammdatenverwaltung
- Wartungs- und Konfigurationsbereich
- Gebühren- und Kostenrechnungsverwaltung
- Vorgangsverwaltung
- Dokumenten- und Druckverwaltung
- Fehlerprotokoll – Bearbeitung
- Auswertung und Statisik
Es sind Schnittstellen zu erstellen zum
- Zentralen Fahrerlaubnisregister
- Fahreignungsregister
- Europäisches Führerscheininformationssystem
- Einwohnermeldewesen
- Gebührensoftware/Kassenautomat
- HKR-Verfahren
- Archivverfahren
- Prüfungsorganisationen
- Bundesdruckerei
- Selbstbedienungstemrinal
Der Auftragnehmer wird Schulungen der verantwortlichen Nutzer zu leisten haben und Anforderungen an die Datenverarbeitung zu wahren haben.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt je Los in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge für jedes Los anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen). Zum Angebot aufgefordert werden die besten drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die meisten Wertungspunkte erreicht haben. Erreichen zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl, entscheidet die höhere Anzahl an Wertungspunkten bei Kriterium 2.2.2 (Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung in inhaltlicher Hinsicht). Ist auch diese identisch, entscheidet das Los.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung sicherzustellen. Die Bewerber/Bieter haben sich eigenverantwortlich über eine Änderung der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Kfz-Zulassungsverfahren
Die Stadt Augsburg schreibt im Rahmen eines EVB IT Erstellungsvertrags in Los 2 die Anschaffung eines neuen Kfz-Zulassungsverfahrens aus, das bis 01.03.2023 implementiert sein soll. Bislang wird das Programm OK-Vorfahrt des Anbieters AKDB eingesetzt. Zum Stichtag 31.12.2021 wurden zuletzt über 400.000 zugelassene und inaktive Fahrzeugzulassungen verwaltet. Der Auftragnehmer hat die Altdatenübernahme in ein neue Fahrerlaubnisverfahren sicherzustellen, die Anforderungen der Leistungsbeschreibung umzusetzen und das Verfahren während der Vertragslaufzeit zu pflegen und weiterzuentwickeln
Die Leistungsbeschreibung sieht allgemeinen Anforderungen, wie
- die Zentrale Verfahrenspflege,
- eine Benutzerverwaltung,
- Protokollierung,
- Wiedervorlage,
- Postverwaltung von Zulassungsbescheinigungen Teil II
- Such- und Auskunftsfunktionen sowie
- Anforderungen an eine Bedienoberfläche und
- Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
vor.
Als besondere Anforderungen an das Zulassungswesen sind zu beachten
- Führung des örtlichen und Abgleich mit dem zentralen Fahrzeugregister,
- Zulassungs-, Umschreibungs- und Korrekturvorgänge,
- Bearbeitung inaktiver Daten,
- Besondere Kennzeichen,
- Außerbetriebsetzung,
- Sammelverzeichnisse
- Speicherung von Zusatzangaben
- Diebstahl- und Kennzeichenverlust
- Kennzeichenresrvierung
- Massenverarbeitung,
- Integration von iKfz-Vorgängen
Der Auftragnehmer schuldet weiterhin eine Umsetzung der Überwachung des Versicherungsschutzes und Sonderaufgaben einschließlich Anzeigevorgängen, Automatisierung, Tarnkennzeichen, Fahrtenbuchauflagen, Übermittlungssperre und die Sondererfassung von Nutzfahrzeugen
Es werden Anforderungen an die Fachamtsadministration umsetzen sein, u.a.
- Stammdatenverwaltung
- Wartungs- und Konfigurationsbereich
- Gebühren- und Kostenrechnungsverwaltung
- Vorgangsverwaltung
- Dokumenten- und Druckverwaltung
- Fehlerprotokoll – Bearbeitung
Weiterhin werden Anforderungen an die Auswertung und Statistik sowie EGovernment-Funktionen wie die Wunschkennzeichenreservierung, Online-Datenvorerfassung durch den Bürger und Gewerbetreibende und eine Online-Auskunft zur Zulassungsbescheinigung Teil II umsetzen sein.
Es sind Schnittstellen zu erstellen zum
- ZEVIS
- Einwohnermeldewesen
- Gebührensoftware/Kassenautomat
- Import Rückstandsdatei
- Datenimport für Gewerbetreibende
- HKR-Verfahren
- Archivverfahren
- Prüfungsorganisationen
- Gewerbeverfahren
Der Auftragnehmer wird Schulungen der verantwortlichen Nutzer zu leisten haben und Anforderungen an die Datenverarbeitung zu wahren haben.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt je Los in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge für jedes Los anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen). Zum Angebot aufgefordert werden die besten drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die meisten Wertungspunkte erreicht haben. Erreichen zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl, entscheidet die höhere Anzahl an Wertungspunkten bei Kriterium 2.2.2 (Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung in inhaltlicher Hinsicht). Ist auch diese identisch, entscheidet das Los.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung sicherzustellen. Die Bewerber/Bieter haben sich eigenverantwortlich über eine Änderung der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Handelsregistereintragung
b) Ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung A 1 Scientology
c) Ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung A 2 Extremismus- bzw. Demokratieerklärung
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 1240),
2. Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1.000.000,- EUR und Deckungssumme für sonstige Schäden von 1.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
3. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
a) Los 1: Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Programmierungs- und/oder Beratungsleistungen im Bereich kommunale Fahrerlaubnisprogramme oder vergleichbarer Verwaltungs-IT-Programme). Mindestanforderung ist ein spezifischer Jahresumsatz von 100.000,- EUR netto p.a.. Ein darüber hinausgehender spezifischer Jahresumsatz wird bewertet.
b) Los 2: Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Programmierungs- und/oder Beratungsleistungen im Bereich kommunale Kfz-Zulassungsprogrammen oder vergleichbarer Verwaltungs-IT-Programme). Mindestanforderung ist ein spezifischer Jahresumsatz von 100.000,- EUR netto p.a.. Ein darüber
4. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verfügt in den letzten abgeschlossenen drei Kalenderjahren (2019 bis 2021). Mindestanforderung ist eine Beschäftigtenanzahl von durchschnittlich 5,0 Vollzeitäquivalenten (Mindestanforderung). Teilzeitbeschäftigte werden in Vollzeitäquivalente umgerechnet (zB 1/2 Stelle = 0,5 VZÄ). Eine darüber hinausgehende Beschäftigtenzahl wird bewertet.
s.o.
a) Los 1
1. Drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen zehn Kalenderjahren (Oktober 2012 bis Oktober 2022). Mindestanforderung sind mindestens drei Referenzen über die vom Bewerber durchgeführten Aufträge eines vergleichbaren kommunalen Fahrerlaubnisprogrammen ab einer Größenordnung von
mindestens 100.000 verwalteten Fahrerlaubnissen.
Für die Wertung der Angebote stellt der Auftraggeber ab auf:
(1) Vergleichbarkeit der Referenz in finanzieller Hinsicht
(2) Vergleichbarkeit der Referenz in inhaltlicher Hinsicht, d.h. Referenz umfasst
a) kommunales Fahrerlaubnisprogramm mit mindestens 125.000 verwalteten aktiven Fahrerlaubnissen
b) e-Government Funktionalität wie Online-Datenvorerfassung
c) Altdatenübernahme (Migration) von einem bestehenden System
d) individualisierbares Rechte-, Gruppen und Rollenkonzept mit Möglichkeit zur Löschung und Inaktivierung einzelner Nutzer
e) automatisierten Abgleich mit Zentralem Fahrerlaubnisverzeichnis
f) Möglichkeit zum Erstellen von Sammel- und Behördenverzeichnissen
g) zentral steuerbaren Wartungs-/Konfigurationsbereich
h) Schnittstellen zu mindestens fünf der nachfolgenden Register/Fremdsysteme
- Zentrales Fahrerlaubnisregister
- Fahreignungsregister
- Europäisches Führerscheininformationssystem
- Einwohnermeldewesen-Datenbank
- Gebührensoftware/Kassenautomat
- Schnittstelle zu Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
- Ablagesystem/Archivverfahren
- Schnittstelle zu Prüfungsorganisationen (TÜV, DEKRA)
- Bundesdruckerei
i) Schulungen der Mitarbeiter mit Schulungsunterlagen
j) Korrekturmechanismus zur automatisierten Massenkorrektur typischer Fehler
k) Benutzerhotline und Online-Support-Tool
l) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß durchgeführt. Der Auftragnehmer wurde nicht zur Leistungserbringung angehalten und es wurde keine Kündigung angedroht (Eigenerklärung)
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
(Weiter siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards")
b) Los 2:
1. Drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen zehn Kalenderjahren (Oktober 2012 bis Oktober 2022). Mindestanforderung sind mindestens drei Referenzen über die vom Bewerber durchgeführten Aufträge eines vergleichbaren kommunalen Fahrzeugzulassungsprogramme ab einer Größenordnung von mindestens 100.000 verwalteten aktiven Fahrzeugzulassungen.
(1) Vergleichbarkeit der Referenz in finanzieller Hinsicht
(2) Vergleichbarkeit der Referenz in inhaltlicher Hinsicht, d.h. Referenz umfasst
a) kommunalen Fahrzeugzulassungsprogramm mit mindestens 110.000 verwalteten aktiven Fahrerlaubnissen
b) Benutzerverwaltung mit individualisierbaren Rechten, Gruppen und Rollen
c) Programm, das gleichzeitige Bearbeitung des örtlichen und zentralen Fahrzeugregisters mit automatischem Abgleich der Register auf Abweichungen ermöglicht
d) Möglichkeit, identische Zulassungsvorgänge innerhalb einer Sammel- und Massenverarbeitung zu bearbeiten
e) Automatisierte Verarbeitung von Versicherungsanzeigen und -wechseln
f) Automatisierten Ablauf von Routinevorgängen mit Kontroll- und Korrekturfunktion sowie Kontroll- und Auskunftsmöglichkeiten für Nutzer
g) Auswertungs- und Statistikfunktion mit flexibel und selbstbestimmt definierbaren Such- und Auswertungskriterien und Selektion Datenfelder
h) mindestens drei eGovernment Funktionen, wie zB e-Payment, Online-Bewohnerparkausweise, Online-Feinstaubplaketten, Wunschkennzeichenreservierung, Online-Datenvorerfassung der zulassungsrelevanten Informationen etc.
i) mindestens fünf Schnittstellen zu den genannten Verwaltungsprogrammen bzw. Einrichtungen
- Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS)
- Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)
- Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft
- Fahreignungsregister (FEAER)
- Registration and Information Agreement (REGINA) bzw. European Car und Driving Licence Information (EUCARIS)
- Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
- Einwohnermeldewesen
j) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß durchgeführt. Der Auftragnehmer wurde nicht zur Leistungserbringung angehalten und es wurde keine Kündigung angedroht (Eigenerklärung).
in beiden Losen 1 und 2:
2. Zertifizierung des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Zertifizierung des Rechenzentrums des Auftragnehmers nach ISO 27001 oder vergleichbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV). Die Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Bei Bieterfragen, die nicht spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen, kann eine rechtzeitige Antwort nicht gewährleistet werden. Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bietern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]