Kabellose Headsets für die Regierung von Oberbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-16
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kabellose Headsets für die Regierung von Oberbayern
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung (RV) mit einer Laufzeit von 36 respektive 48 Monaten über die Lieferung von insgesamt maximal 6500 kabellosen binauralen Headsets abzuschließen.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung (RV) mit einer Laufzeit von 36 respektive 48 Monaten über die Lieferung von insgesamt maximal 6500 kabellosen binauralen Headsets abzuschließen
Der Rahmenvertrag kann einmal um weitere 12 Monate (01.11.2025 bis 31.10.2026) verlängert werden, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Vergleiche hierzu unter anderem die Ausführungen unter den Ziffern II.1.4) u. II.2.4).
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote lassen sich insbesondere den Anlagen "L 211 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)", "Wertungsmethode - Einfache Richtwertmethode" und "Kriterienkatalog Leistung Headsets" entnehmen. Soweit eine abschließende Wertung des Angebotes allein auf Basis der eingereichten Angebotsunterlagen nicht möglich sein sollte, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, im Rahmen der Angebotsauswertung ggfs. für ein Angebot, welches inhaltlich und preislich am ehesten für den Zuschlag in Betracht kommt, zusätzlich eine Teststellung durchzuführen. Die Teststellung dient dem Nachweis der geforderten Spezifikationen, die Erfüllung der Mindest- und Bewertungskriterien wird in Teilen oder ggfs. vollumfänglich geprüft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Formblatt L 124, Seite 3, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(Formblatt L 124, Seite 4, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!) Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes
(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Mindestjahresumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2019, 2020, 2021).
(Formblatt L 124, Seite 5, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
- Personenschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr (2-fach maximiert),
- Sachschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr (2-fach maximiert),
- Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro pro Jahr (2-fach maximiert)
(Nachweis, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden
kann,) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(Formblatt L 124, Seite 6, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!) Vorlage mindestens 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistung.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlage "L 2491 (Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit)". Zudem darf auf die Rahmenvereinbarung wie auch den EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung) einschließlich der zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingung hingewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle der Regierung von Oberbayern zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München zu richten.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer Südbayern weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.