dezentrales LAN Management Referenznummer der Bekanntmachung: KUB-VRG-2022-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kubus-it.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kubus-it.de
Abschnitt II: Gegenstand
dezentrales LAN Management
Der Auftraggeber, die kubus IT GbR, ist IT-Dienstleister für seine Gesellschafter AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und AOK Plus. Der Auftraggeber wurde gegründet, um die Zusammenarbeit der beteiligten Krankenkassen mit Blick auf die IT-Services im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung im Interesse der Versicherten zu verbessern und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in zukunftsorientierter Weise Synergieeffekte zu nutzen. Aktuell leistet der Auftraggeber für seine Gesellschafter den operativen IT-Betrieb für mehr als [17.000] Anwender an über 400 Standorten in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Bayern.
Im Rahmen der übergeordneten Sourcing Strategie des Auftraggebers soll der Eigenfertigungsanteil des Auftraggebers bei dezentralen Netzwerkinfrastrukturdienstleistungen verringert werden. Der Auftraggeber hat sich daher dafür entschieden, einen Teil dieser IT-Leistungen am Markt auszuschreiben. Diese IT-Leistungen umfassen sowohl die Bereitstellung als auch den Betrieb von WAN-Services zur Anbindung der Standorte des Auftraggebers und dessen Mandanten an die Rechenzentren des Auftraggebers sowie LAN/WLAN-Services zur Ermöglichung eines störungsfreien und performanten Datenaustausches innerhalb der Standorte.
Grundsätzlich umfasst der Ausschreibungsgegenstand die betriebsnahen Services, während Leistungen im Bereich Planung und Konzeptionierung sowie Beratung der Mandanten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers verbleiben sollen.
Der Vertrag soll mit einer Laufzeit von vier Jahren nach Gesamtabnahme der Transition geschlossen werden, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag zwei Mal um bis zu weitere zwei Jahre zu verlängern.
95444 Bayreuth alle Geschäftsstellen der AOK Bayern und der AOK PLUS
Der Auftraggeber, die kubus IT GbR, ist IT-Dienstleister für seine Gesellschafter AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und AOK Plus. Der Auftraggeber wurde gegründet, um die Zusammenarbeit der beteiligten Krankenkassen mit Blick auf die IT-Services im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung im Interesse der Versicherten zu verbessern und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in zukunftsorientierter Weise Synergieeffekte zu nutzen. Aktuell leistet der Auftraggeber für seine Gesellschafter den operativen IT-Betrieb für mehr als [17.000] Anwender an über 400 Standorten in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Bayern.
Im Rahmen der übergeordneten Sourcing Strategie des Auftraggebers soll der Eigenfertigungsanteil des Auftraggebers bei dezentralen Netzwerkinfrastrukturdienstleistungen verringert werden. Der Auftraggeber hat sich daher dafür entschieden, einen Teil dieser IT-Leistungen am Markt auszuschreiben. Diese IT-Leistungen umfassen sowohl die Bereitstellung als auch den Betrieb von WAN-Services zur Anbindung der Standorte des Auftraggebers und dessen Mandanten an die Rechenzentren des Auftraggebers sowie LAN/WLAN-Services zur Ermöglichung eines störungsfreien und performanten Datenaustausches innerhalb der Standorte.
Grundsätzlich umfasst der Ausschreibungsgegenstand die betriebsnahen Services, während Leistungen im Bereich Planung und Konzeptionierung sowie Beratung der Mandanten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers verbleiben sollen.
Im Bereich WAN-Services ist anzumerken, dass die WAN-Leitungen dem Auftraggeber von einem Dritt-Dienstleister zur Verfügung gestellt werden, der auch für den Betrieb, die Wartung sowie den Support bezüglich der WAN-Strecken verantwortlich ist. Den Leistungsübergabepunkt an den Auftragnehmer stellen die in den Housing-Flächen der Rechenzentren des Auftraggebers eingesetzten ASR-Router dar. Diese insgesamt vier ASR-Router sind georedundant auf zwei Rechenzentren verteilt. Sie sollen nach erfolgreich abgeschlossener Transition vom Auftraggeber beigestellt und vom Auftragnehmer betrieben und gewartet werden. Nach End-of-Service sind die Hardware-Komponenten über einen abzustimmenden Zertifizierungsprozesses durch den Auftragnehmer bereitzustellen.
Die Leistungsbeschreibung im Bereich WAN-Services beinhaltet im Wesentlichen die Bereitstellung, den Betrieb inkl. Anpassung der Konfiguration bei Standort-Neueröffnungen und -Schließungen, die Wartung der zentralen Hardware-Komponenten, die Bereitstellung eines Monitoring-Tools und die proaktive Überwachung des Betriebs sowie das aktive Störungsmanagement. Zudem soll der Auftragnehmer das Carrier Management des Bestandsanbieters der WAN-Leitungen übernehmen.
Auch in den Bereichen LAN- und WLAN-Services ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer die zentralen und dezentralen CMO-Hardware-Komponenten nach Abschluss der Transition zunächst beistellt und der Auftragnehmer nach End-of-Service Nachfolgegeräte bereitstellt. Neben der Bereitstellung inkl. Wartung und dem Lifecycle-Management ist der Auftragnehmer verantwortlich für den Betrieb, die proaktive Überwachung des Betriebs durch ein entsprechendes Monitoring, das Störungsmanagement inkl. Koordination und Dokumentation sowie den Support (Remote und vor Ort) und das Reporting. Insbesondere sind auch der Aufbau und die Inbetriebnahme bei Errichtung neuer Standorte sowie der Rückbau und die Außerbetriebnahme bei Standortschließungen durch den Auftragnehmer zu leisten.
Die Definition der Vorgaben für die technische Infrastruktur sowie der Konfigurationsvorgaben obliegen dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer soll die in der Leistungsbeschreibung WAN-, LAN- und WLAN-Services aufgeführten Leistungen über ITSM-Prozesse nach aktuellen Best-Practices und Marktstandards abbilden. Zur Gewährleistung des Datenaustausches hat der Auftragnehmer eine Anbindung von Teilen seiner Toolsuite an die Toolsuite des Auftraggebers sicherzustellen, um sämtliche erforderlichen Daten und Informationen in die Toolumgebung des Auftraggebers zu übermitteln. Dabei ist der Auftragnehmer grundsätzlich berechtigt, seine eigenen Tools einzusetzen, um eine fortlaufende Synchronisation der Daten sicherzustellen. Das führende Tool ist das des Auftraggebers. Der Schwerpunkt der Leistungsanforderungen im Bereich IT-Service Management liegt auf den Prozessen Auftrags-, Change-, Configuration- und Incidentmanagement.
Der Auftragnehmer hat die Gesamtverantwortung für das Transitionsprojekt. Dies beinhaltet das Aufsetzen der Projektumgebung mit Etablierung einer zielführenden Projekt-Governance. Etwaige Verzögerungen des Transitionsprojektes sind vom Auftragnehmer rechtzeitig aufzuzeigen und zu beheben. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die aktuelle Servicequalität bis zur abschließenden Überführung in den Zielbetrieb auch während der Transition nicht beeinträchtigt wird.
Der Vertrag soll mit einer Laufzeit von vier Jahren nach Gesamtabnahme der Transition geschlossen werden, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag zwei Mal um bis zu weitere zwei Jahre zu verlängern.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal Mal um jeweils 2 (zwei) weitere Jahre zu verlängern
B-Kriterien (insg. max. 210P); erfordl. Mindestpkt für Eignung 53(P) wirtschf/fin, 900P techn/berufl): -Darstellung des in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Netto-Umsatzes mit Bereitstellung und Betrieb von WAN-, und/oder LAN- und WLAN-Services, inkl. einer Durchschnittsbildung über diese drei Jahre (max. 30Pkte); -Tabll Darstell Eigenkapitalquote (EKQ) der 3 letzten abgeschl. Bilanzierungsjahre (gewertet wird EKQ des letzten Jahres/für BG gewichteter Durchschnitt=EKQ MB A + EKQ MB B etc/Bilanzsumme MB A u Bil-Sum MB B etc) (max. 20P);
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, d. h. der festangestellten Mitarbeiter einschließlich Führungskräften, der letzten drei Jahre a) im EWR (einschließlich Deutschland) und b) in Deutschland.
Für die Bewertung wird der Durchschnitt der jährlichen Gesamtanzahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre in Deutschland herangezogen. (ma.10P)
-Nachweis über mindestens einen festangestellten Mitarbeiter mit CCNP Routing&Switching Zertifikat, der für den Auftraggeber bei Bedarf zur Verfügung steht. (10P)
-Nachweis über mindestens einen festangestellten Mitarbeiter mit CCIE Routing&Switching Zertifikat, der für den Auftraggeber bei Bedarf zur Verfügung steht. (10P)
-Darstellung von Referenzprojekten im Leistungsgegenstand der Ausschreibung, d.h. Bereitstellung und Betrieb von WAN-Services und/ oder LAN/WLAN-Services mit einem Auftragswert (TCV) von mindestens 2 Mio. Euro, in denen der Vertragsschluss innerhalb der letzten 10 Jahre lag. (30P)
-Darstellung von Referenzprojekten im Leistungsgegenstand der Ausschreibung, d.h. Bereitstellung und Betrieb von WAN-Services und/ oder LAN/WLAN-Services mit einem Auftragswert (TCV) von mindestens 2 Mio. Euro, in denen der Vertragsschluss innerhalb der letzten 10 Jahre lag. (30P)
-LAN-/ WLAN-Services: Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt im Leistungsgegenstand der Ausschreibung, d. h. Bereitstellung und Betrieb von LAN-/WLAN-Services, in denen der Vertragsschluss innerhalb der letzten 10 Jahre lag. Jedes angegebene Referenzprojekt muss ein Auftragsvolumen (Total Contract Value (TCV)) von jeweils mindestens 4 Mio. Euro ausweisen. Das TCV schließt das Optionsvolumen des jeweiligen Vertrages mit ein.
-Darstellung von Referenzprojekten (mit Vertragsschluss innerhalb der letzten 10 Jahre) mit vergleichbaren Leistungen, bei denen eine Implementierung von SWAP-Projekten im Rahmen des Lifecycle-Managements mit mehr als 99 Standorten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Betrieb von WAN-, und/oder LAN- und WLAN-Services, erbracht wurde. (20P)
-Darstellung von Referenzprojekten (mit Vertragsschluss innerhalb der letzten 10 Jahre) mit SWAP an Standorten mit mind. 500 Netzwerk-Ports. (20P)
ggf. Erweiterung der Leistung auf einen oder mehrere weitere Mandanten aus dem Bereich des AOK-Verbundes, Erbringung von IT-Leistungen für weitere AOKen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.
- Erkl des Bewerbers (BI) bzw jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen ihn keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskr festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 o gg die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/jedes MB erklärt, dass er/es
- die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern),;
- Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) u der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen o gewährt hat;
- bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen o
Nachweise (zB Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere
gewünschte Angaben machen/Nachw vorlegen wird;
- nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- o Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register bzw entspr Registerangaben nach Staat, in dem BI/B ansässig;
- AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf Nachweise abgeben wird, falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben;
- für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Gründungsjahr, Gesellschaftsform, Vertretungsverhältnisse, Anschrift Hauptsitz, Tel, Fax, EMail, vollst Namen verbindl Ansprechp für alle Erklärungen und deren Entgegennahme für BI/BG bis Verfahrensende;
- bei Bewerbergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters;
- AG kann auch ohne bes Anlass weitere Erkl, Angaben u ggf. Nachweise einschl Erkl u Nachweise zur Eignung, zB eine steuerl Unbedenklichkeitsbescheinigung innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
- BI/MB/UAN gehört nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln.
II.
- Diese Anforderungen gelten entspr für UAN einschl verbundene UN, die wesentliche Leistungsanteile erbringen sollen; von diesen ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für UAN auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung).
- Einverständn mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
- Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
- Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
III.
Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (wufL) sowie technische u berufliche Leistungsfähigkeit (tubL) genannte Angaben.
I.
- Für BI/jedes MB: Tabellarische Darstellung des erzielten Umsatzes der letzten drei abgeschl. Geschäftsjahre 2019-2021, inkl Durchschnittsbildung;
- Für BI/gesamte BG: durchschnittl Mindestumsatz v EUR 40 Mio. p.a. in letzten drei abgeschl Geschäftsjahren mit Kunden mit Sitz/Standort im Europ. Wirtschaftsraum (EWR);
- Für BI/jedes MB: Tabellar Darstellung des Gewinns vor Steuern (EBT) der letzten 3 Geschäftsjahre in Deutschland, mit Kunden mit Sitz/Standort im EWR und weltweit;
- Für BI/jedes MB: Tabellar Darstellung der Entwicklung der Eigenkapitalquote in den letzten 3 abgeschl Bilanzierungsjahren;
- Für BI/jedes MB: Zusage über gültige Haftpflichtvers über mind EUR 3 Mio pro Schadensfall spätestens zum Zuschlagszeitpunkt.
II.
Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung (BzB) einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entspr.
III.
Vgl. auch für BzB sowie tubL genannte Angaben.
Für BI/gesamte BG: durchschnittl Mindestumsatz v EUR 20 Mio. p.a. in letzten drei abgeschl Geschäftsjahren mit Kunden mit Sitz/Standort im Europ. Wirtschaftsraum (EWR)
- BI/MB u relevante Unterauftragnehmer (UAN) verfügen über geeignete sowie wirksame technische Einrichtungen und Maßnahmen, mit denen er (ggf. im Zusammenspiel mit weiteren organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität des Datenschutzes) bei Leistungen wie hier gefordert ein sehr hohes Datenschutzniveau sicherstellt, insbesondere die für die Begünstigten des Hauptvertrages geltenden datenschutzrechtlichen und sozialdatenschutzrechtlichen (insbes. § 35 Absatz 1 SGB I (Sozialgeheimnis) und § 77 Absatz 3 SGB X (Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen) und § 80 Absatz 2 SGB X (Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag)) Vorgaben einhält und die sich für die Begünstigten daraus ergebenden Anforderungen umsetzt. Insbesondere bestätigt der Bewerber, dass er über geeignete sowie wirksame technische Einrichtungen und Maßnahmen verfügt, mit denen er (ggf. im Zusammenspiel mit weiteren organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität des Datenschutzes) eine nach deutschem Sozialdatenschutzrecht rechtswidrige Übermittlung von Sozialdaten außerhalb des in § 80 Absatz 2 SGB X genannten Gebiets (insbes. aufgrund von Anfragen von Behörden aus Drittstaaten, für die kein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DS-GVO vorliegt) ausschließt.
- Für BI/BG: Darstellung der Anzahl und der Verteilung der verfügbaren Mitarbeiter im Leistungsgegenstand des Ausschreibungsgegenstandes anhand der drei Qualifikationsstufen "Senior" (inhaltlicher Experte mit Erfahrung von mind. 5 Jahren im Leistungsgegenstand des Vergabegegenstandes)", "Regular" (Erfahrung < 5 Jahre) und "Junior" (Erfahrung < 2 Jahre).
- Für BI/alle MB: Bestätigung, dass BI/alle MB die Vorgaben der ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 9001erfüllen und diese der Auftraggeberin durch Vorlage von entsprechenden Kopien der Zertifikate nachweisen wird.
- Für BI/BG: Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt, jeweils im Leistungsbereich
a) Betrieb und Bereitstellung von WAN-Services (Mindestanforderung an Referenz: Anbindung von mindestens 50 Standorten) und
b) Betrieb und Bereitstellung von LAN/WLAN-Services (Mindestanforderung an Referenz: Anbindung von mindestens 50 Standorten, davon mindestens ein Standort mit Anzahl von mindestens 500 Netzwerkports) das alle Leistungsphasen von der Transition bis zum eingeschwungenen Betrieb der Leistung umfasst und in denen der Vertragsschluss innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgte.
Die Leistungsbereiche nach a) und b) können auch durch ein gemeinsames Referenzprojekt abgedeckt sein.
Hat der BI eine Leistung nicht vollst selbst, sondern ganz o teilw durch einen UAN o einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen, sondern REF anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für REF von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtl verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer REF ausgefüllt werden, kann REF mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allg Firmenprospekte o andere Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u er daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige REF durch eine Bescheinigung des REFAG zu belegen.
- Erklärung zu UAN u Einrichtung entspr Erkl u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hins seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzügl die Verpflichtungserk für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formbl Verpflichtungserkl des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, u für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentl Leistungsteile erbringen sollen, entspr Erkl u auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name u Adresse des Dritte u Art u Weise der Einbindung des Dritten (zB UAN) erforderlich.
II. Ziff. II unter BzB einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entspr.
III. Vgl. auch für wufL sowie BzB genannte Angaben.
- Für BI/alle MB: Bestätigung, dass BI/alle MB die Vorgaben der ISO/IEC 27001 u ISO/IEC 9001 erfüllen und diese der Auftraggeberin durch Vorlage von entsprechenden Kopien der Zertifikate nachweisen wird.
- Für BI/BG: Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt, jeweils im Leistungsbereich
a) Betrieb und Bereitstellung von WAN-Services (Mindestanforderung an Referenz: Anbindung von mindestens 50 Standorten) und
b) Betrieb und Bereitstellung von LAN/WLAN-Services (Mindestanforderung an Referenz: Anbindung von mindestens 50 Standorten, davon mindestens ein Standort mit Anzahl von mindestens 500 Netzwerkports) das alle Leistungsphasen von der Transition bis zum eingeschwungenen Betrieb der Leistung umfasst und in denen der Vertragsschluss innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Erstellung Ihres Angebotes beachten Sie bitte die Vergabebedingungen und die übrigen Vergabeunterlagen.
Da eine ungeschützte Weitergabe der Vergabeunterlagen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Auftraggeber darstellt, erfolgt die Freischaltung zu den Vergabeunterlagen erst nach Zusendung einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung an den Auftraggeber. Dazu wird die Vertraulichkeitsvereinbarung nach Beantragung der Freischaltung per eMail an den Bieter verschickt. Die Übermittlung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung an die Vergabestelle erfolgt über das Postfach der Vergabestelle ([gelöscht]). Danach wird die Freischaltung vorgenommen und der Bieter kann am Verfahren teilnehmen.
Enthalten Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, haben Sie unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote gem. § 17 Abs.11 VgV zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDRYYMK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Fristen des § 160ff GWB verwiesen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]