Objektplanung Umbau und Erweiterung Integrierte Leitstelle (ILS) Erding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Umbau und Erweiterung Integrierte Leitstelle (ILS) Erding
Objektplanung Gebäude für Umbau und Erweiterung Integrierte Leitstelle (ILS) Erding (Leistungsphasen 1- 9 stufenweise)
Über die Integrierte Leitstelle (ILS) Erding werden Einsätze von Rettungsdiensten und Feuer-wehren in den drei Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg koordiniert.
Die ILS wurde 2009 in Erding an ein bestehendes Gebäude angebaut (aktuelle BGF 740 m²) und ist zu klein. Die erweiterte ILS soll eine Bruttogrundfläche von insgesamt von ca. 1.800 m² aufweisen.
Der Umbau und die Erweiterung der ILS erfolgt im laufendem Betrieb.
Die Erweiterung des Gebäudes soll in kompakter Form erfolgen, um so wenig wie möglich der Nachbargrundstücke erwerben zu müssen. (Für eine Erweiterung am bisherigen Standort neben der Polizeiinspektion Erding wurde vom Freistaat eine Teilfläche des staatlichen Grundstücks für eine Bebauung in Aussicht gestellt.) Die Umsetzung soll entsprechend dem Bestandsgebäude im Passivhausstandard realisiert werden.
Erding
s.o.
Bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforder-ten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Höchstzahl von 3 Be-werbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen über Planungsleistungen nach § 34 HOAI
Bei jeder Referenz können folgende Punkte erreicht werden:
Gebäude:
o BOS-Leitstelle: 3 Punkte
o Sonstige Leitstelle: 1 Punkt
Honorarzone:
o II: 1 Punkt
o III oder höher: 3 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellungen:
o Neubau/Sanierung: 1 Punkte
o Umbau/Erweiterung: 2 Punkte
o Umbau/Erweiterung im laufenden Betrieb: 4 Punkte
o Passivhausstandard: 3 Punkte
Baukosten (KGr. 200 – 700):
o 1 – 3 Mio.: 1 Punkt
o 2 – 5 Mio.: 2 Punkte
o >6 Mio.: 4 Punkte
Leistungsumfang (bis heute erbracht):
o Leistungsphase 2: 2 Punkte
o Leistungsphase 3: 2 Punkte
o Leistungsphase 4: 2 Punkte
o Leistungsphase 5: 2 Punkte
o Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 2 Punkte
o Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 2 Punkte
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
B) Anzahl der angestellten Dipl.-Ing. (o. glw. Abschlüsse, z. B. Master of Engineering) einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
o 4 - 5: 1 Punkt,
o 5 - 7: 2 Punkte,
o mehr als 7: 3 Punkte,
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte er-reichen. Der AG behält sich vor, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Objektplanung verantwortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der
Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer De-ckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versiche-rungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): 500.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI aus den Jahren 2012– bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind Referenzprojekte, die nicht vor 2012 bau-fertiggestellt wurden und bis heute mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes (Leitstelle oder andere Nutzung), b) Art der Maßnahme (Neu-bau/Erweiterung/Umbau/Sanierung etc.), c) Besondere Aufgabenstellungen (Um-bau/Erweiterung im laufenden Betrieb) d) Honorarzone, e) Leistungsumfang/Leistungsstand (Leistungsphasen), f) Leistungszeit/Baufertigstellung, g) Bau-kosten brutto (Kostengruppe 200-700)
B) Anzahl der Architekten und Bauingenieure, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber in den letzte 3 Jahren und heute.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es muss mindestens eine Referenz über einen Erweiterungsbau mit Umbau des Bestandes im laufenden Betrieb mit Baukosten über 4 Mio. € brutto (KGr. 200-700) benannt werden. Es muss eine Referenz über die Objektplanung für ein im Passivhausstandard realisiertes Gebäude benannt werden. Bei diesen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 – 5 und 8 voll-ständig erbracht worden sein.
Mindestanforderung zu B): Es müssen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre und heute mindestens 4 Architekten/Bauingenieure angegeben werden können, davon mindestens 3 Architekten.
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung zur Bauvorlage nach Art. 61 BayBO verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine
Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).