Rahmenvereinbarung Aktive Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z41-2022-0006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Aktive Netzwerkkomponenten
Rahmenvereinbarung über Aktive Netzwerkkomponenten
München
Deutschland
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über vorhandene und neue aktive Netzwerkkomponenten des Fabrikats Cisco Systems inklusive Software, Lizenzen, Lieferung, Montage und Support sowie weitere Leistungen für die vorhandene LAN- und WAN-Infrastruktur der Landeshauptstadt München (nachfolgend LHM genannt), für die Dauer von vier Jahren (48 Monate) mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet insbesondere:
- Übernahme bestehender Systemkomponenten in einen Wartungsvertrag des Herstellers Cisco Systems
- Ersatzbeschaffung inkl. Wartungsvereinbarungen für erneuerungsbedürftige Netzwerkkomponenten
- Bedarfsweise Erweiterung der bestehenden Netzwerkinfrastruktur inkl. Wartungsvereinbarung
- Design, Customizing, Consulting, Mitwirkung (Unterstützung)
- Third-Level-Unterstützung
- systembedingte Zubehörteile
- Überlassung der Software und aller notwendigen Lizenzen
- Montage und Konfiguration
- Aufnahme, Änderung und das Einbringen von Benutzerdaten und Routingtabellen
- notwendige Prüf-, Schwenk- und Schaltarbeiten und Beschriftungen, insbesondere die Patchungen, um das Netz in Betrieb nehmen zu können und Patchungen für die Tertiäranschlüsse nach Vorgaben des Auftraggebers. Die Patchkabel sind bei Entstörungen ggf. 1:1 auszutauschen, bei Neuinstallationen oder Erweiterungen zu liefern und zu patchen oder nur zu liefern.
- Inbetriebnahme
- Demontage und Entsorgung der Altgeräte
- Systemeinweisung bei Produktänderung
- Cisco Technical Assistance Center (TAC)
- Cisco Partner Initiated Customer Access (PICA Account)
Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181c92090f5-40eec2718a855e3c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181c92090f5-40eec2718a855e3c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181c92090f5-40eec2718a855e3c
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Folgende Teile der Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang der ausgefüllten und verbindlich unterzeichneten "Eigenerklärung Vertraulichkeitserklärung" an die Bieter versandt.
Die "Eigenerklärung Vertraulichkeitserklärung" ist vor Einreichung des Angebotes ausgefüllt an die Vergabestelle zu senden. Der Versand der vertraulichen Dokumente erfolgt unverzüglich nach Zugang der ausgefüllten und verbindlich unterzeichneten "Eigenerklärung Vertraulichkeitserklärung".
Die Dokumente werden nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber an den markierten Stellen final mit den nötigen Angaben des Auftragnehmers ergänzt:
- Vertraulichkeits- und IT-Sicherheitsvereinbarung inkl. der dort benannten Dokumente
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 02.09.2022, 12:00 Uhr über das E-Vergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des E-Vergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) -Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
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Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Das gesamte Netz der LHM ist mit Komponenten der Firma Cisco ausgestattet und verwendet als wichtigen Bestandteil in den Netzbereichen das Routingprotokoll EIGRP (Enhanced Interior Gateway Routing Protocol). Das Datennetz besteht aus einem MPLS-Backbone (Multiprotocol Label Switching) mit hoher Ausfallsicherheit, an dem die Rechenzentren, die Referate mit ihren Verwaltungsstellen und die Schulen angebunden sind. Es wurde eingehend untersucht, welche Auswirkungen eine produktneutrale Ausschreibung hätte unter Berücksichtigung technischer Zwänge (Störungen, Lösungsfrist), Wirtschaftlichkeitsaspekte (Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umstellungsmehraufwand, Lifetime Warranty), sowie das Risiko eines Schnittstellenbetriebs (Parallelbetrieb). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die technischen und wirtschaftlichen Zwänge nicht kompensiert werden können. Eine Vergabe nach dem Grundsatz der Produktneutralität würde in diesem Fall vollumfänglich gegen den Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstoßen. Des Weiteren könnte die LHM ihre hoheitlichen Aufgaben zur Sicherung der Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger (wie z. B. Sozialreferat mit den Sozialbürgerhäusern, Kreisverwaltungsreferat mit der Feuerwehr München, Bürgerbüros, Ausländerbehörde etc.) nicht mehr sicherstellen. Die LHM macht deshalb von ihrem Leistungsbestimmungsrecht Gebrauch.
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Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Die LHM ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 97 Abs.4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht,
während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten abzielt, Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97Abs. 4 Satz 3 GWB). Beide liegen in diesem Fall vor.
-Eine Trennung in verschiedene Produktgruppen ist nicht umsetzbar, da die einzelnen Komponenten in der Netzwerktechnik sehr eng verzahnt sind und deren Inbetriebnahme auch in einem Arbeitsschritt durchgeführt werden (z. B. Auftrennung in modulare Geräte / nichtmodulare Geräte oder Layer2-Geräte / Layer3-Geräte, Patchkabel).
-Eine Trennung in Hardwarelieferung mit Patchkabel und Dienstleistung ist ebenfalls aufwändig. Die aktiven Netzwerkkomponenten und Patchkabel werden von AN 1 geliefert. Die Konfiguration sowie die Montage und Inbetriebnahmen würde durch AN 2 erfolgen.
-Ein eigenes Los für die Lieferung der Patchkabel bringt ebenfalls Nachteile mit sich, da die Patchkabel von AN 1 geliefert werden. Lieferung und Inbetriebnahme der Netzwerkkomponenten inklusive Patcharbeiten erfolgt durch AN 2.
Mit jedem der Gründe wären mit einer Verschlechterung der Servicezeiten und Gefährdung der Betriebssicherheit und Verfügbarkeit des Netzwerks zu rechnen.
Dies ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftragnehmers gedeckt und nur mit einer Gesamtvergabe zu verwirklichen. Mit den begrenzten personellen Ressourcen wäre auch eine -bei Losvergabe nötige- Koordination der vielen Schnittstellen der einzelnen Vertragspartner nicht zu leisten.
Nach Abwägung aller für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen.
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Der geschätzte Auftragswert (über 48 Monate) kann über- oder unterschritten werden und stellt keine Höchst- bzw. Mindestabnahmemenge dar. Bitte beachten Sie, dass sich aus diesem geschätzten Bedarf kein Anspruch auf eine tatsächliche Abnahmemenge begründet. Wesenszug einer Rahmenvereinbarung ist, dass keine genaue Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Die Rahmenvereinbarung ist daher ausdrücklich nur auf die Laufzeit begrenzt!
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Rahmenvereinbarung:
Höchstmenge/Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: [Betrag gelöscht] Euro (brutto)
Schätzmenge/Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: [Betrag gelöscht] Euro (brutto)
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet der Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
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Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).