Hubschrauberdienstleistungen im Projekt Tempis Referenznummer der Bekanntmachung: 2274/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hubschrauberdienstleistungen im Projekt Tempis
Die München Klinik gGmbH beabsichtigt Hubschrauberdienstleistungen im Projekt Tempis zu beauftragen.
Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV gestaltet. Das höchste Abrufvolumen beträgt 100.000 Flugminuten über 48 Monate.
München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München
Im Rahmen des Projektes "Flying Intervention Team", das vom Bayerischen Krankenhaus-Planungsausschuss bewilligt wurde, schreibt die München Klinik gGmbH die Durchführung von Helikopterflügen unter HEMS-Status aus.
Im Rahmen des Projektes soll ein Interventionsteam des TEMPiS-Netzwerkes an der München Klinik - Harlaching mit einem Hubschrauber schnellstmöglich zu eine Partnerklinik geflogen werden, um dort bei schwer betroffenen Schlaganfallpatient*innen eine mechanische Gerinnselentfernung (sog. Thrombektomie) durchzuführen. Der Hubschrauber hat (vgl. Leistungsbeschreibung) 14 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche mit Besatzung zur Verfügung zu stehen.
Wird ein*e Patient*in gemeldet, wird das TEMPiS-Interventions Team unverzüglich mit einem Hubschrauber in die jeweilige Klinik geflogen und führt dort die medizinische Untersuchung/Behandlung durch. Nach Beendigung der medizinischen Maßnahmen erfolgt der Rückflug nach München.
Der Hubschrauber soll im Rahmen des Projektes täglich eingesetzt werden. Da die durchzuführenden medizinischen Untersuchungen äußert zeitkritisch sind, soll durch den Hubschraubertransport des Interventionsteams eine schnellstmögliche Behandlung am Zielort sichergestellt werden.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Feld "Beginn der Vertragslaufzeit" ist ein Pflichtfeld in dieser Bekanntmachung. Die Eintragung diesbezüglich dient lediglich der Erfüllung des Pflichtfeldes. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus nachfolgender Erklärung:
Der Vertrag beginnt am Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit bis 31.05.2024. Wirtschaftlich beginnt der Vertrag ab dem Tag des ersten Flugdienstes.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimalig, um je 16 Monate zu verlängern (Option), längstens jedoch insgesamt 48 Monate ab Tag des ersten Flugdienstes. Die Verlängerungsoption muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
siehe Vergabeunterlagen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter
Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
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2) Nachweis der Genehmigung zur Durchführung von Rettungsflügen unter Helicopter-Emergency-Medical Service-Status (HEMS-Genehmigung)
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
3) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Im Einzelnen:
4a) Nachweis einer Luftfahrt - Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 6,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, das eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
4b) Nachweis einer Passagier - Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Personenschaden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, das eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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5) Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Im Einzelnen:
4a) Nachweis einer Luftfahrt - Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 6,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, das eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
4b) Nachweis einer Passagier - Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Personenschaden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, das eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
6) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
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7) Textliche Darstellung des zur Verfügung stehenden Materials und Personals, aus der hervorgeht, auf welche Weise der Bieter den beschriebenen Leistungsumfang (vgl. diese EU-Bekanntmachung als auch die Vergabeunterlagen aus Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) zu erbringen gedenkt und welches Backup-Konzept bei technischen Problemen oder personellen Ausfällen vorgesehen ist.
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8.1) Nachweis der technischen Ausstattung: Hubschrauber mit folgenden Merkmalen
- Flugleistungsklasse 1
- Zulassung nach Kategorie A
- EASA-CS-27 Zertifizierung [Grund: sogenannter Klein-Hubschrauber, der sowohl im Hinblick auf Raumangebot und Zuladung als auch im Hinblick auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit bestens für den FIT-Betrieb geeignet ist]
- Mindesthöhe der Blattspitzen des Hauptrotors bei ebenem Gelände von mindestens 2,20m [Grund: gefahrlose Annäherung an den Hubschrauber bei laufendem Rotor ermöglicht einen sicheren Einstieg und Ausstieg des Flying Intervention Teams ohne Zeitverzögerung]
- Voll ummantelter Heckrotor (z.B. Fenestron) [Grund: ermöglicht das gefahrlose Be- und Entladen des Hubschraubers auch bei laufendem Rotor]
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8.2) Nachweis der technischen Ausstattung: Angaben zur Gesamtflugerfahrung der vorgesehenen Piloten
- Flugerfahrung als verantwortlicher Pilot auf Hubschraubern
- Flugerfahrung im HEMS-Flugbetrieb (oder vergleichbar) auf Hubschraubern aufgegliedert in Flugstunden als verantwortlicher Pilot/Copilot/Pilot unter Aufsicht
- Einsatzerfahrung auf dem vorgesehenen Hubschraubermuster
Angaben zur Festanstellung und Beschäftigungsumfang in Stunden pro Woche
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9) Die Durchführung der Einsätze muss mit einem Hubschrauber erfolgen, der folgende Kriterien erfüllt:
- Zugelassen für Flüge mit HEMS-Status (Helicopter Emergency Medical Service)
- Ausgerüstet mit einem Kollisionswarnsystem (Airborne Collision Avoidance System ACAS)
Der Nachweis hat durch Einsendung des aktuellen AOC oder mindestens durch Abgabe einer Eigenerklärung zu erfolgen.
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10) Falls zutreffend: Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
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11) Falls Einsatz von Nachunternehmern bejaht wird: Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmern; sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
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12) Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
6) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
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7) Textliche Darstellung des zur Verfügung stehenden Materials und Personals, aus der hervorgeht, auf welche Weise der Bieter den beschriebenen Leistungsumfang (vgl. diese EU-Bekanntmachung als auch die Vergabeunterlagen aus Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) zu erbringen gedenkt und welches Backup-Konzept bei technischen Problemen oder personellen Ausfällen vorgesehen ist.
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8.1) Nachweis der technischen Ausstattung: Hubschrauber mit folgenden Merkmalen
- Flugleistungsklasse 1
- Zulassung nach Kategorie A
- EASA-CS-27 Zertifizierung [Grund: sogenannter Klein-Hubschrauber, der sowohl im Hinblick auf Raumangebot und Zuladung als auch im Hinblick auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit bestens für den FIT-Betrieb geeignet ist]
- Mindesthöhe der Blattspitzen des Hauptrotors bei ebenem Gelände von mindestens 2,20m [Grund: gefahrlose Annäherung an den Hubschrauber bei laufendem Rotor ermöglicht einen sicheren Einstieg und Ausstieg des Flying Intervention Teams ohne Zeitverzögerung]
- Voll ummantelter Heckrotor (z.B. Fenestron) [Grund: ermöglicht das gefahrlose Be- und Entladen des Hubschraubers auch bei laufendem Rotor]
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8.2) Nachweis der technischen Ausstattung: Angaben zur Gesamtflugerfahrung der vorgesehenen Piloten
- Flugerfahrung als verantwortlicher Pilot auf Hubschraubern
- Flugerfahrung im HEMS-Flugbetrieb (oder vergleichbar) auf Hubschraubern aufgegliedert in Flugstunden als verantwortlicher Pilot/Copilot/Pilot unter Aufsicht
- Einsatzerfahrung auf dem vorgesehenen Hubschraubermuster
Angaben zur Festanstellung und Beschäftigungsumfang in Stunden pro Woche
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9) Die Durchführung der Einsätze muss mit einem Hubschrauber erfolgen, der folgende Kriterien erfüllt:
- Zugelassen für Flüge mit HEMS-Status (Helicopter Emergency Medical Service)
- Ausgerüstet mit einem Kollisionswarnsystem (Airborne Collision Avoidance System ACAS)
Der Nachweis hat durch Einsendung des aktuellen AOC oder mindestens durch Abgabe einer Eigenerklärung zu erfolgen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
13) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
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14) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
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15) Eigenerklärung Russland Sanktionen
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16) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Eintrag im Korruptionsregister oder in einem entsprechenden Register erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserklärung in Frage stellt.
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Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
17) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
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18) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
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19) Scientology-Schutzerklärung
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5RWV2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer