Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund Referenznummer der Bekanntmachung: 21-D-38
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Durchführung einer Studie zur Ermittlung der Grundlagen für die Integration des ÖPNV der Landkreise Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Passau, Rottal-Inn, und Regen sowie der kreisfreien Stadt Passau in einen Verkehrs- und Tarifverbund.
Landkreis Deggendorf, Landkreis Dingolfing-Landau, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Passau, Landkreis Rottal-Inn, Landkreis Regen, Kreisfreie Stadt Passau
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt die Ziele der Stärkung des ÖPNV und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Bayern. Hierzu soll ganz Bayern flächendeckend mit leistungsfähigen Verkehrs- und Tarifverbünden versorgt werden, die eine Nutzung des gesamten gebietsinternen ÖPNV und SPNV mit einem einzigen Ticket ermöglichen und in denen die betroffenen Aufgabenträger ihre Nahverkehrsplanung aufeinander abstimmen (Verbund). Zur Förderung von Verbunderweiterungen und -neugründungen (Verbundintegrationen) hat der Freistaat am 08.11.2019 diesbezügliche Eckpunkte eingeführt, die an erster Stelle die Bezuschussung vorbereitender Grundlagenstudien vorsehen.
Die Landkreise Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Passau, Rottal-Inn und Regen sowie die kreisfreie Stadt Passau wollen mit der vorliegenden Ausschreibung für ihr Gebiet (Untersuchungsgebiet) untersuchen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Integration der genannten Kommunen in einen bestehenden Verbund oder die Neugründung eines Verbundes verkehrlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Dazu soll ein unabhängiger Dienstleister die verkehrliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der beschriebenen Verbundintegration zusammen mit den Projektbeteiligten beantworten.
Die Leistungen des Dienstleisters sind in fünf Arbeitspaketen (AP) konkretisiert und zusammengefasst. Dem Dienstleister obliegt zunächst die gesamte Projektsteuerung (AP 1). Zu Beginn der Untersuchung soll der Status quo und die verkehrliche Sinnhaftigkeit einer Verbundintegration ermittelt werden (AP 2). Dies umfasst optional auch eine umfängliche Bestandsanalyse in Form einer Verkehrserhebung im Untersuchungsgebiet (AP 2a). Anschließend kann der Auftraggeber optional die Untersuchung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einer Verbundintegration (AP 3) sowie die Vorbereitung der Verbundintegration (AP 4) beauftragen. Schließlich hat der Dienstleister an Terminen mit den Projektbeteiligten teilzunehmen und diese vor- und nachzubereiten (AP 5).
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.
Im Rahmen des AP 2a ist der Auftraggeber berechtigt, umfängliche Bestandsanalysen in Form einer Verkehrserhebung im Untersuchungsgebiet zu beauftragen.
Das AP 3 ist optional. Die Beauftragung richtet sich insb. nach den Ergebnissen der AP 2 und 2a.
Das AP 4 ist optional. Die Beauftragung richtet sich insb. nach den Ergebnissen des AP 3.
Es wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu verwendenden Vordrucke sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht [Hinweis: Unter dem vorgenannten Link stehen im Übrigen auch Entwürfe für die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevant werdenden Vergabeunterlagen zur Orientierung bereit. Die entsprechend gekennzeichneten Dokumente sind ausdrücklich nicht für die zunächst erforderliche Abgabe eines Teilnahmeantrags relevant (insbesondere hat derzeit auch keine Angebotsabgabe zu erfolgen); es ist zunächst allein der Teilnahmeantrag (nebst den für diesen geforderten Angaben und Unterlagen) einzureichen].
Rückfragen der Bewerber als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen (eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Interessierte Bewerber werden gebeten, Fragen bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform zu stellen. Eingehende Bewerberfragen nach dieser Frist können je nach Umfang und Bedeutung der Frage zu einer Verlängerung der Bewerberfrist führen. Über die Änderung von Fristen informiert der Auftraggeber immer gesondert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.