Kongresshalle Nürnberg / Ingenieurvermessung - Verformungsgetreues Aufmaß & 3D-Modell Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003951
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg / Ingenieurvermessung - Verformungsgetreues Aufmaß & 3D-Modell
Ingenieurvermessung (Bauvermessung) und verformungsgetreues Aufmaß für Planungsleistungen für den Substanzerhalt und die Sicherung des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände in Nürnberg sowie für den Aus- und Umbau für vorwiegend kulturelle Nutzungen.
Gefordert werden, neben einer Bauvermessung, ein BIM-fähiges 3D-Modell und ein Aufmaß der Genauigkeitsstufe III nach Günter Eckstein, Landesdenkmalamt Baden-Württemberg (Hrsg.): Empfehlungen für Baudokumentationen. Arbeitsheft 7. Stuttgart 1999.
Maßstab M 1:50; Messgenauigkeit +/- 2,5 cm.
Abmessungen/ Dimensionen des zu erfassenden Gebäudeteils "Rundbau der Kongresshalle":
Anzahl Hauptgeschosse: 5
Anzahl Zwischengeschosse: 4
Gebäudehöhe: ca. 40 m
Länge Abwicklung Außenseite ca. 540 m
Länge Abwicklung Innenseite ("Innenhof" = ungebauter Kongress-Saal) ca. 410 m
Fläche "Innenhof": ca. 25.000 qm
Besonderheiten: das Gebäude enthält 35 Treppenräume stark unterschiedlicher Größe (siehe Maßnahmenbeschreibung) und weist ungewöhnlich hohe Räume auf.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise, abschnittsweise und ggf. teilweise zu beauftragen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Leistungen der Ingenieurvermessung gem. Anlage 1.4 HOAI (1.4.1 (2) 2 & 1.4.1 (3) für den Bestand des Rundbaus und des "Innenhofes" der Kongresshalle (die beiden Kopfbauten sind nicht Gegenstand der Leistungen): Erstellung ein verformungsgetreuen Aufmaßes einschließlich der Erstellung eines BIM-fähigen 3D-Modells.
Das Verformungsgetreue Aufmaß ist im Maßstab 1:50 bei einer Messgenauigkeit von +/- 2,5 cm gem. der Ge-nauigkeitsstufe III nach Günter Eckstein, Landesdenkmalamt Baden-Württemberg (Hrsg.): Empfehlungen für Baudokumentationen. Arbeitsheft 7. Stuttgart 1999, zu erstellen.
Dies ist ein exaktes und verformungsgetreues Aufmaß, das auch den Erfordernissen der Bauforschung genügt und die Grundlage für Umbaumaßnahmen bildet. Voraussetzung für das verformungsgerechte Aufmaß ist ein dreidimensionales Vermessungssystem, auf das außerhalb und innerhalb des Gebäudes in allen Räumen die Detailaufnahme aufgebaut ist. Die Höhen sind auf Meereshöhe (m ü. NN) zu beziehen. Grundrisspläne, Schnitte und Ansichten müssen über Netzkreuze oder Passpunkte auf- oder aneinandergepasst werden können.
Die Auftragungen müssen vor Ort erfolgen. Die Darstellungsgenauigkeit muss innerhalb ± 2,5 cm liegen.
Wenn erforderlich, werden die gemessenen Werte mit eingetragen.
In den Plänen wird folgendes dargestellt:
– Konstruktion und Struktur der Wände einschließlich aller Öffnungen und Schächte
– Konstruktion und Untersicht der Decken
– Struktur und Aufbau der Fußböden
– Baufugen
– Hinweise auf frühere Bauzustände wie vermauerte Wandöffnungen, Ansätze vormaliger Gewölbe etc.
– Bei Bedarf Detailzeichnungen im vergrößerten Maßstab
– Beschreibung des Baumaterials und der Konstruktion, sofern dafür Symbole nicht ausreichen
– Erfassen von Bauschäden wie Risse im Mauerwerk oder gebrochene Hölzer
– Eintragung der Raumbezeichnungen mit Raumnummern in den Grundrissen
Ergebnis: Verformungsgetreue Dokumentation für Restaurierungs- und Umbauplanungen, der statischen Siche-rung und planungsvorbereitenden Bauzustandsanalyse sowie für die Zwecke der wissenschaftlichen Baufor-schung.
Es sind mindestens folgende Pläne zu erstellen:
- Lageplan mit Darstellung des Gesamtgebäudes und des "Innenhofes" mit sämtlichen Betonplatten
- Grundrisse aller fünf Hauptgeschosse
- Grundrisse aller vier Zwischengeschosse
- Dachaufsicht (Hauptdach und Kolonnadenebene); ohne Darstellung der bestehenden Behelfsdächer und ohne Darstellung der bestehenden PV-Anlage)
- Querschnitte in Achse der 17 Vorhallen mit je zwei Blickrichtungen der Ansichten
- Querschnitte in Achse der 16 Sektoren
- Querschnitte in den beiden Anschlussbauteilen zu den Kopfbauten
- Abwicklung Granitfassade außen
- Abwicklung Ziegelumfassungswände "Innenhof"
- abgewickelte Schnitte mit Ansichten parallel zur Außenfassade durch die Wandelhalle, die WC-Kerne, die in-nenliegenden Treppenräume, die Schachtzone und die Flügeltreppenanlage
- Detailpläne aller Fenster- und Tornischen in den Außenmauern zur Planung neuer Fenster
Bauvermessung gem. Anlage 1.4.7 HOAI
1. Leistungsphase 1: Baugeometrische Beratung
2. Leistungsphase 2: Absteckungsunterlagen
3. Leistungsphase 3: Bauvorbereitende Vermessung
4. Leistungsphase 4: Bauausführungsvermessung
5. Leistungsphase 5: Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt anhand von – ggf. gewichtet – bepunkteten Eignungs-/Auswahlkriterien, die auf der Vergabeplattform bekannt gegeben sind. Aufgefordert werden der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl und von diesem ausgehend weitere Bewerber in mathematisch absteigender Reihenfolge bis die angegebene Höchstzahl ausgeschöpft ist, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektleitung/ stellv. Projektleitung) ist durch die:
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV für Personenschäden über mindestens 2 Mio. Euro und für sonstige Schäden über mindestens 2 Mio. Euro. Diese Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Sofern eine Berufshaftpflichtversicherung, die die voranstehend genannten Bedingungen erfüllt, nicht bereits ständig abgeschlossen ist, ist die Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass dieses bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Im Falle von Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personenschäden und sonstigen Schäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall gleichzeitig mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein, gerechnet vom Tag der Auftragsbekanntmachung.
Angaben gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Vorlage eines aussagekräftigen Organigramms des Projektteams mit Angaben zu Funktion, Qualifikation und einschlägiger Berufserfahrung. Die für die Projektleitung/ stellv. Projektleitung vorgesehenen Personen müssen Ingenieur/ Ingenieurin i.S.d. BayIngG sein.
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird daraufhingewiesen, dass einschlägige Dienstleistungen berücksichtiget werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern diese Leistungen im oder nach dem Jahr 2012 vollständig abgeschlossen worden sind. Referenzen, bei denen die Leistungen vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurde, werden nicht berücksichtigt.
Es ist eine Referenzliste einzureichen und zwei Referenzen können detailliert eingegeben werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Referenzliste einzureichen und mindestens ein Referenzprojekt vorzulegen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen erforderlich: Darstellung der Referenz (mind. 1 DIN A4-Seite im pdf-Format) mit kurzen textlichen und graphischen Erläuterungen), genaue Bezeichnung des Objektes, Auftraggeber (öffentlicher oder privater Empfänger), beauftragte Leistungen, Erbringungszeitraum mit Zeitpunkt des Abschlusses der vollständigen Leistung, Auftragswert, Angaben zu Gebäudeklassse, BGF, Aufmaß, 3D-Modell, Denkmalschutz sowie Dokumentation.
Hinweis zur Referenzliste: Geeignet sind nur Referenzen, die mit den in diesem Verfahren zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur Leistungen, die Anlage 1.4 HOAI zugeordnet werden können, wie die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Die Leistungen müssen vollständig im oder nach dem Jahr 2012 abgeschlossen sein. Die Liste muss mindestens folgende Angaben enthalten: genaue Bezeichnung des Objektes, Auftraggeber (öffentlicher oder privater Empfänger), beauftragte Leistungen, Erbringungszeitraum mit Zeitpunkt des Abschlusses der vollständigen Leistung, Auftragswert.
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in einer für den Auftrag einschlägigen technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz –BayIngG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/ Auftragsunterlagen sind/ werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Mustervertrag wird seitens der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren allen Bietern auf der Vergabeplattform bekanntgegeben.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]