Zahlungsanbindung Webshop Goethe-Instituts / E-Payment-Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 02/202207
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zahlungsanbindung Webshop Goethe-Instituts / E-Payment-Serviceleistungen
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen für Zahlungsdienstleistungen im Webshop des Goethe-Instituts in 89 Ländern.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage B.1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Europa/Nordamerika/Australien
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Ziel dieser Ausschreibung, ist es,
- einen oder mehrere Payment-Dienstleister zu finden
- für die Bereitstellung eines Zahlungsartenangebots in den Ländern, in denen das Goethe-Institut seine Produkte verkauft,
o das die jeweils im E-Commerce üblichen landesspezifischen, lokalen Zahlungsarten abdeckt,
o das eine Kundenzahlung in Landeswährung und möglichst auch eine Auszahlung in Landeswährung ermöglicht und
o das vom Goethe-Institut genutzt werden kann.
Wenn die Nutzung des jeweiligen Zahlungsartenangebots eine lokale juristische Niederlassung erfordert und das lokale Goethe-Institut die aus Sicht des Zahlungsdienstleisters hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt, dann soll der Zahlungsdienstleister mittels eines geeigneten Lösungsansatzes (z. B. via Merchant-of-Record-Modell) das Zahlungsartenangebot für das Goethe-Institut nutzbar machen.
Losaufteilung:
Der Leistungsumfang wird in Lose aufgeteilt. Jedes Land, in dem das Goethe-Institut seine Produkte verkauft, stellt ein Los dar; die Ausschreibung besteht daher aus 89 Losen.
Einige Lose sind zu insgesamt zwei Hauptlosgruppen zusammengefasst. Bieter müssen für eine dieser beiden Hauptlosgruppen ein Angebot abgeben, d.h. ein Angebot für jedes Landeslos innerhalb einer dieser Hauptlosgruppen.
Die Hauptlosgruppe 1 besteht aus den Ländern:
- Deutschland
- USA
- Spanien
- Frankreich
- Italien
- Großbritannien
- Australien
- Niederlande
- Portugal
- Polen
Der Vertrag wird auf drei Jahre mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um ein Jahr (insgesamt also maximal vier Jahre) geschlossen.
Südamerika
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Ziel dieser Ausschreibung, ist es,
- einen oder mehrere Payment-Dienstleister zu finden
- für die Bereitstellung eines Zahlungsartenangebots in den Ländern, in denen das Goethe-Institut seine Produkte verkauft,
o das die jeweils im E-Commerce üblichen landesspezifischen, lokalen Zahlungsarten abdeckt,
o das eine Kundenzahlung in Landeswährung und möglichst auch eine Auszahlung in Landeswährung ermöglicht und
o das vom Goethe-Institut genutzt werden kann.
Wenn die Nutzung des jeweiligen Zahlungsartenangebots eine lokale juristische Niederlassung erfordert und das lokale Goethe-Institut die aus Sicht des Zahlungsdienstleisters hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt, dann soll der Zahlungsdienstleister mittels eines geeigneten Lösungsansatzes (z. B. via Merchant-of-Record-Modell) das Zahlungsartenangebot für das Goethe-Institut nutzbar machen.
Losaufteilung
Der Leistungsumfang wird in Lose aufgeteilt. Jedes Land, in dem das Goethe-Institut seine Produkte verkauft, stellt ein Los dar; die Ausschreibung besteht daher aus 89 Losen.
Einige Lose sind zu insgesamt zwei Hauptlosgruppen zusammengefasst. Bieter müssen für eine dieser beiden Hauptlosgruppen ein Angebot abgeben, d.h. ein Angebot für jedes Landeslos innerhalb einer dieser Hauptlosgruppen.
Die Hauptlosgruppe 2 besteht aus den Ländern:
- Brasilien
- Mexiko
- Argentinien
- Kolumbien
Der Vertrag wird auf drei Jahre mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um ein Jahr (insgesamt also maximal vier Jahre) geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung wird anhand der Angaben in folgenden Anlagen bewertet:
- Basisinformationen zum Bewerber (Name, Rechtsform, Anschrift, Kontakt (Formblatt C.II.),
- Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und Benennung desjenigen, der den Bewerber vertritt, und Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.III.),
- Erklärungen zur Eignungsleihe (soweit zutreffend)
- Soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (z.B. Referenzen) auf den Einsatz von Unterauftragnehmern beruft oder der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von sonstigen dritten Unternehmen zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beabsichtigt (Eignungsleihe), ist von jedem Unterauftragnehmer und ggf. von deren Unterauftragnehmern sowie dem sonstigen dritten Unternehmen eine Verpflichtungserklärung ein-zureichen (Formblatt C.IV.)
- Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB vergleichbar sind (Formblatt C.V.),
- Eigenerklärung zu Russlandbezug (Formblatt C.X)
Die Eignung wird anhand der Angaben in folgenden Anlagen bewertet:
- Eigenerklärung zum abgewickelten Zahlungsvolumen in Hauptlosgruppe 1 bzw. Hauptlosgruppe 2 über den Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als abgewickeltes Zahlungsvolumen zählen sämtliche über den Bewerber durchgeführten Zahlungsprozesse, zu denen der Bewerber auch die Abrechnung und Auszahlung der Zahlungsbeträge gegenüber seinen Kunden ausgeführt hat ("Processed Collecting Volume"). Hierzu ist das Formblatt C.VI. zu verwenden.
Die Eignung wird anhand folgender Mindestanforderungen bewertet:
Mindestanforderung für die Bewerbung auf Hauptlosgruppe 1:
Der Bewerber muss über die genannten Geschäftsjahre zusammen mindestens ein Volumen von 1 Mrd. EUR abgewickelt haben.
Mindestanforderung für die Bewerbung auf Hauptlosgruppe 2:
Der Bewerber muss über die genannten Geschäftsjahre zusammen mindestens ein Volumen von 100 Mio. EUR abgewickelt haben.
Die abgewickelten Zahlungsvolumina werden im Fall der Eignungsleihe zu einer Summe addiert, die dann der Mindestanforderung entsprechen muss. Abgewickelte Zahlungsvolumina von Unterauftragnehmern und sonstigen geliehenen Dritten werden gewertet, wenn eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unterauftragnehmers / sonstigen geliehenen Dritten gemäß Formblatt C.IV. vorgelegt wird.
Die Eignung wird anhand der Angaben in folgenden Anlagen bewertet:
- Angaben über Anzahl der Mitarbeiter*innen weltweit in den letzten drei Geschäftsjahren. Die Angaben sind für die Geschäftsjahre getrennt voneinander auszuweisen. Hierzu ist das Formblatt C.VII. zu verwenden. Als Mitarbeiter*in in diesem Zusammenhang zählen sämtliche Mitarbeiter*innen des Bewerbers, die direkt dem Bereich "Zahlungsprozesse/Zahlungsverarbeitung" zugeordnet werden können, unabhängig davon, ob es sich um Entwicklungs-, Management-, Vertriebs- oder operative Tätigkeiten handelt. Die Angabe zu Mitarbeiter*innen soll auch unabhängig von Sitz und geografischem Tätigkeitsschwerpunkt der Mitarbeiter erfolgen. Sofern der Bewerber/Bieter für einzelne Geschäftsjahre keine Angabe zur Mitarbeiteranzahl vornehmen kann (z. B. weil das Unternehmen noch nicht existierte), ist die Mindestanforderung nicht erfüllt.
Die Eignung wird anhand folgender Mindestanforderungen bewertet:
- Der Bewerber muss in den genannten Geschäftsjahren jeweils mindestens fünfzig (50) Mitarbeiter*innen beschäftigt haben.
- Angabe, für welche lokalen Zahlungsarten in welchen Ländern die Ausstattung für eine Zahlungsabwicklung besteht
Unter lokalen Zahlungen sind alle Zahlungsarten zu verstehen, die mit lokalen Lizenzen für die jeweiligen Zahlungsarten und nicht "cross-border" abgewickelt werden können (Hinweis: eine europäische Acquiring-Lizenz von Mastercard/Visa gilt für jedes zugehörige europäische Land als "lokal"). Dazu gehören insbesondere lokale Kreditkartenzahlung sowie lokale alternative Zahlungsarten (Alternative Payment Methods - APMs). Es werden nur Länder gewertet, in denen neben in-ternationaler Kredit-/Debitkarte (z. B. Visa/ Mastercard/ Amex/ JCB/ CUP etc.) mindestens eine landesspezifische Zahlungsart zusätzlich unterstützt wird, sofern nicht in einzelnen Ländern ausschließlich internationale Kredit-/Debitkarten im E-Commerce verwendet werden. Die Länder, für die die Ausstattung für die Ab-wicklung lokaler Zahlungen besteht, sowie die jeweils unterstützten lokalen Zahlungsarten sind in einer Liste darzustellen.
Diese Liste der Länder, für die lokale Zahlungen abgewickelt werden können, dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 9 VgV). Hier-zu ist das Formblatt C.VIII. zu verwenden.
- Der Bewerber muss sich für mindestens eine Hauptlosgruppe bewerben und in dieser Hauptlosgruppe lokale Zahlungen in allen für diese Hauptlosgruppe genannten Ländern abwickeln können.
- Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vom Bewerber erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe
o der Auftragsbezeichnung und -beschreibung (Art der Zahlungsdienstleistung und Leistungsumfang),
o unter dem Auftrag abgewickeltes Zahlungsvolumen,
o der Branche/Industrie,
o des Zeitraums der Leistungserbringung,
o der abgedeckten Länder,
o der abgedeckten Zahlungsarten,
o der abgedeckten Transaktions- und Auszahlungswährungen,
o der Anzahl und Standorte der Auszahlungsempfänger,
o der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Auftraggebers mit Benennung des zuständigen Ansprechpartners.
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist zusätzlich das Unternehmen zu benennen, welches Inhaber der Referenz ist.
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Hierzu ist das Formblatt C.IX. zu verwenden.
Mindestanforderung: Der Bewerber muss drei (3) vergleichbare Referenzen angeben. Vergleichbar für diese Angabe sind Zahlungs-dienstleistungen in den ausgeschriebenen Ländern für lokale Zahlungsarten im E-Commerce.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXR1EN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland