Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Freistaats Bayern, der Bayerischen Staatsforsten und bestimmter Universitätskliniken Bayerns ("JobBike Bayern") Referenznummer der Bekanntmachung: LBD22-62-STMB-L-082
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baysf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmu-klinikum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mri.tum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uk.erlangen.de
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Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Freistaats Bayern, der Bayerischen Staatsforsten und bestimmter Universitätskliniken Bayerns ("JobBike Bayern")
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Freistaats Bayern, der Bayerischen Staatsforsten und bestimmter Universitätskliniken Bayerns („JobBike Bayern“) über eine Laufzeit von sechs Jahren zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die jeweils gesondert abzuschließenden Einzelleasingverträge einerseits sowie an die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge zur Nutzung durch die Mitarbeiter andererseits.
Hauptort der Ausführung: Bayern, Deutschland
Ziel der Auftraggeber ist es, der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz gerecht zu werden und die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung für eine klimaneutrale Verwaltung bis zum Jahr 2030 nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) bzw. bis zum Jahr 2028 gemäß § 1 Nr. 3 a) aa) des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaÄndG-E) sowie der Klimaneutralität Bayerns bis zum Jahr 2050 gemäß Art. 2 Abs. 2 BayKlimaG bzw. bis zum Jahr 2040 gemäß § 1 Nr. 2 b) BayKlimaÄndG-E zu erreichen. Zudem soll die Gesundheit der Beschäftigten der Auftraggeber gefördert und nach der Regierungserklärung vom 21. Juli 2021 der Radverkehr bis zum Jahr 2025 auf rund 20 Prozent erhöht werden.
Hierzu beabsichtigen die Auftraggeber ein attraktives Angebot mittels einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung mit einem Kooperationspartner im Rahmen des Vorhabens „JobBike Bayern“ einzuführen.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.:
(1) Unterstützung bei der Einführung des Angebots bei den Auftraggebern im Rahmen des Vorhabens „JobBike Bayern“;
(2) Realisierung eines digitalen Bestell- und Abwicklungsprozesses für das Fahrradleasing durch Bereitstellung und Betrieb einer Onlineplattform unter Berücksichtigung der Vorgaben zu den IT-Schnittstellen des Auftraggebers insbesondere durch Anbindung der Onlineplattform des Auftragnehmers an das vorhandene Internetportal „Mitarbeiterservice Bayern“ des Freistaats Bayern entsprechend den geforderten Funktionalitäten sowie Schaffung einer IT-Schnittstelle zwischen der Onlineplattform des Auftragnehmers und den Auftraggebern über das Landesamt für Finanzen;
(3) Bereitstellung von Fahrrädern sowie leasingfähigem Zubehör (z.B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw.) nach Wahl des Beschäftigten bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers;
(4) Vorhalten von Versicherungsleistungen für definierte Versicherungsfälle und Abwicklung des Störfallmanagements sowie
(5) Durchführung von Serviceleistungen wie z.B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers.
Derzeit wird die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Freistaat Bayern vorbereitet, um im Zeitpunkt des Zuschlags eine Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung für die betreffenden Personengruppen sicherzustellen.
Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung gehen die Auftraggeber davon aus, dass die erforderliche Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung für die ca. 237.000 Beamtinnen und Beamten einschließlich der Richterinnen und Richter zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung verabschiedet und in Kraft getreten ist.
Dagegen gehen die Auftraggeber bzgl. der Tarifbeschäftigten davon aus, dass die erforderliche Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung für die ca. 154.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer voraussichtlich erst nach der Zuschlagserteilung verabschiedet und in Kraft treten wird.
Die Erteilung eines Zuschlags für die Rahmenvereinbarung und für den Abruf der Leistungen für die Beamtinnen und Beamten einschließlich der Richtinnen und Richter steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechende Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Entgeltumwandlung zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten ist. Ferner behalten sich die Auftraggeber im Falle einer Zuschlagserteilung für die Rahmenvereinbarung vor, dass der Abruf von Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer optional ist und erst dann erfolgt, wenn auch für diese Personengruppe die entsprechende Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung in Kraft getreten ist.
Die Auftraggeber beabsichtigen, die Rahmenvereinbarung als Grundlage für die Leistungserbringung für eine Laufzeit von sechs Jahren abzuschließen. Die Auftraggeber behalten sich den Abruf von mindestens 2.000 bis zu maximal 782.000 Einzelleasingverträgen während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung vor.
Verzögert sich das Nachfolgevergabeverfahren, mit der Folge, dass eine nachfolgende Rahmenvereinbarung nicht unmittelbar nach Ablauf dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden kann, sind die Auftraggeber einseitig berechtigt, diese Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils einen Zeitraum von sechs Monaten zu verlängern (Verlängerungsoption zugunsten der Auftraggeber).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihnen zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch die Auftraggeber.
Von den Auftraggebern ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen (Bewerber) die erforderliche Eignung nachweisen, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2019 – 1 Verg 1/19).
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung.
Solche Anforderungen sind in dieser Bekanntmachung ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – den Grad der Vergleichbarkeit der mindestens drei eingereichten und den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen.
Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschluss vom 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese qualitative Bewertung der Referenzangaben der einzelnen Bewerber sind die nachfolgenden Festlegungen anhand derer eine Rangfolge ermittelt wird. Dabei können maximal 18 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden nach folgenden Maßgaben vergeben
(1) Anzahl an Referenzen
(a) 1 Punkt für 3 bis 5 Referenzen
(b) 3 Punkte für 6 bis 10 Referenzen
(c) 5 Punkte für >10 Referenzen
(2) Serviceangebot für Anzahl an Beschäftige (Addition der Angaben aus allen eingereichten Referenzen)
(a) 1 Punkt für 15.000 bis 30.000 Beschäftige
(b) 3 Punkte für 30.001 bis 50.000 Beschäftigte
(c) 6 Punkte für > 50.000 Beschäftigte
(3) Digitaler Bestell- und Abwicklungsprozesses (Gesamtbetrachtung der vom jeweiligen Bewerber eingereichten Referenzen)
(a) 1 Punkt für Vorhalten einer Onlineplattform und Datenaustausch mit Auftraggeber durch Datenblatt wie z.B. CSV
(b) 3 Punkte für Vorhalten einer Onlineplattform und teilautomatisierter Datenaustausch mit Auftraggeber
(c) 6 Punkte für Vorhalten einer Onlineplattform und automatisierter Datenaustausch durch IT-Schnittstelle
Auf die Angabe des geschätzten Gesamtwerts in II.1.5 und in II.2.6 wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV verzichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche unter Nennung des Dienstleisters und Leasinggebers zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 besteht;
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen:
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto), die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018). Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bewerbers für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen:
(1) Nachweis der Erlaubnis für Erbringung von Finanzierungsleasing
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss die schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde (in Kopie) nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG vorlegen.
(2) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten
Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben sind
• Projektbezeichnung,
• Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail)
• Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname),
• Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber / Sektorenauftraggeber, Privatunternehmen, kirchlicher Träger, freigemeinnütziger Träger)
• Beschreibung der erbrachten Leistung, insbesondere zu Unterstützungsleistungen,
• Umfang des Fahrradleasingangebotes,
• Anzahl der Überlassungen sowie
• Zeitraum der Leistungserbringung.
Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 30. Juni 2017 bis einschließlich 1. Juli 2022 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
(a) Bereitstellung eines Fahrradleasingangebots für mehr als 5.000 Beschäftigte,
(b) Abschluss von Überlassungen mit mehr als 750 Beschäftigten,
(c) Realisierung eines digitalen Bestell- und Abwicklungsprozesses zur Einführung des Angebots einschließlich Bereitstellung einer Onlineplattform zur elektronischen Abwicklung des Dienstfahrradleasings sowie Schaffung einer Schnittstelle zu der Personal- und Abrechnungsstelle des Auftraggebers,
(d) Erbringung von Unterstützungsleistungen wie z.B. Informations- und Marketingmaterial, Organisation und Ausrichtung von Informationstagen, Gestaltung von auftraggeberspezifischen Websites, Schulungen der Personalverantwortlichen, Support der Sachbearbeiter oder interessierten Beschäftigten bei Fragen zum digitalen Bestell- und Abwicklungsprozess,
(e) Vorhalten eines Versicherungsschutzes für definierte Störfälle und Abwicklung des Störfallmanagements sowie
(f) Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers.
Mindestens eine der angegebenen Referenzen müssen Leistungen im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers gemäß § 100 GWB betreffen (Mindestanforderung).
(3) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleitung
(4) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2019, 2020 und 2021) unterteilt nach Geschäftsführer und Gesellschafter/Inhaber, angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer);
(5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung). Unterauftragnehmer sind insbesondere solche Unternehmen, derer sich der Auftragnehmer zur Finanzierung der Fahrräder nebst leasingfähigem Zubehör sowie zu deren Versicherung oder zur Erbringung der IT-Leistungen bedient.
Die vertraglichen Bestimmungen der Rahmenvereinbarung sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/224982) abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A (Allgemeine Verfahrensbedingungen), B (Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb) und D (Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen.
Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse: https://www.lbd.bayern.de