Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SHA000007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Los für Briefdienstleistungen der Dienststellen des Freistaates Bayern.
Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die Abholung des Versandgutes bei den Dienststellen, die Frankierung, den Transport/Versand sowie die Zustellung und aller weiteren erforderlichen Maßnahmen aller Briefpostsendungen bis zu einem Gewicht von 1000 Gramm (ohne förmliche Postzustellungsaufträge) an den jeweils benannten Adressaten im In- oder Ausland.
Unterfranken
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 1 Unterfranken (Regierungsbezirk Unterfranken)
Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlages zustande. Die Leistungspflicht beginnt frühestens zum 01.07.2023 und läuft zunächst bis 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 30.06.2027, sofern einer Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer Vertragspartei schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen wird.
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 1 Unterfranken aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 4.020.947.
Oberfranken
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 2 Oberfranken (Regierungsbezirk Oberfranken)
Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlages zustande. Die Leistungspflicht beginnt frühestens zum 01.07.2023 und läuft zunächst bis 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 30.06.2027, sofern einer Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer Vertragspartei schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen wird.
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 2 Oberfranken aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 3.062.570.
Mittelfranken
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 3 Mittelfranken (Regierungsbezirk Mittelfranken; ohne Rechenzentrum Nord in Nürnberg)
Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlages zustande. Die Leistungspflicht beginnt frühestens zum 01.07.2023 und läuft zunächst bis 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 30.06.2027, sofern einer Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer Vertragspartei schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen wird.
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 3 Mittelfranken aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 4.394.854.
Oberpfalz
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 4 Oberpfalz (Regierungsbezirk Oberpfalz)
Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlages zustande. Die Leistungspflicht beginnt frühestens zum 01.07.2023 und läuft zunächst bis 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 30.06.2027, sofern einer Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer Vertragspartei schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen wird.
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 4 Oberpfalz aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 3.688.659.
Schwaben
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 5 Schwaben (Regierungsbezirk Schwaben)
Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlages zustande. Die Leistungspflicht beginnt frühestens zum 01.07.2023 und läuft zunächst bis 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 30.06.2027, sofern einer Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer Vertragspartei schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen wird.
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 5 Schwaben aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 3.079.925.
Niederbayern
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 6 Niederbayern (Regierungsbezirk Niederbayern)
Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlages zustande. Die Leistungspflicht beginnt frühestens zum 01.07.2023 und läuft zunächst bis 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 30.06.2027, sofern einer Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer Vertragspartei schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen wird.
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 6 Niederbayern aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 4.997.503.
Stadtgebiet München
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 7 Stadtgebiet München
Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlages zustande. Die Leistungspflicht beginnt frühestens zum 01.07.2023 und läuft zunächst bis 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 30.06.2027, sofern einer Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer Vertragspartei schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen wird.
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 7 Stadtgebiet München aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 4.851.328.
Oberbayern
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 8 Oberbayern (Regierungsbezirk Oberbayern; ohne Stadtgebiet München)
Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlages zustande. Die Leistungspflicht beginnt frühestens zum 01.07.2023 und läuft zunächst bis 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 30.06.2027, sofern einer Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer Vertragspartei schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen wird.
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 8 Oberbayern (ohne München) aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 2.265.261.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes im Bereich Briefdienstleistungen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in der eVergabe
Formblatt Referenzerklärung: Für jede benannte Referenz ist das Formblatt gesondert auszufüllen. Sofern eine Referenz für mehrere Lose gelten soll (losübergreifende Referenz) genügt die einmalige Vorlage des Formblattes.
Angaben zu den Referenzen:
Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im Bereich der Erbringung von Briefdienstleistungen, die der Bieter in den letzten höchstens vier Jahren für mindestens 12 Monate am Stück erbracht hat.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Referenz, vorbehaltlich weiterer geforderter Kriterien, nur dann als geeignet angesehen werden kann, wenn mind. 80 % der in den Vergabeunterlagen genannten (prognostizierten) jährlichen Sendungsmenge des jeweiligen Loses (ohne notwendige Sendungsformataufgliederung) mit der Referenz nachgewiesen wird.
Für die Erfüllung dieser Anforderung können die Sendungsmengen mehrerer Referenzaufträge zusammengefasst werden. Dabei muss für jeden Referenzauftrag eine eigene Anlage ausgefüllt werden.
Jährl. Mindestsendungsmengen pro Los:
-Los 1: 3.200.000
-Los 2: 2.400.000
-Los 3: 3.500.000
-Los 4: 2.900.000
-Los 5: 2.400.000
-Los 6: 3.900.000
-Los 7: 3.800.000
-Los 8: 1.800.000
Es ist pro Los, für das ein Angebot abgegeben wird, grds. mind. 1 Referenz vorzulegen, es sei denn, es wird eine losübergreifende Referenz benannt. Die Referenz kann bundesweit erworben worden sein.
Eine Referenz kann losübergreifend abgegeben werden, wenn das mit der Referenz nachgewiesene Sendungsvolumen das 80 %-ige Sendungsvolumen der Lose (pro Jahr) gleichzeitig abdeckt auf die sich die Referenz bezieht.
Bei fehlenden bzw. unvollständigen Angaben oder nicht vergleichbaren Referenzen ist über einen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Der AG wird einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, anfordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen. Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die vorrangig zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben. Sofern bzgl. der Eignungsnachweise die Form nicht angegeben ist, sind Eigenerklärungen ausreichend.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Eigenerklärung (eVergabe)
- Eigenerklärung RUS (eVergabe)
- Anlage Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe)
- Erklärung zur Geheimhaltungsvereinbarung (eVergabe)
- Scientology- Schutzerklärung (eVergabe)
- Datenschutzhinweise (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur des Bieters (eVergabe)
- Angaben zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister (eVergabe)
- Lizenz nach PostG (als Anlage zum Angebot)
Mindestens folgenden Versicherungssummen müssen per Eigenerklärung bestätigt und nachgewiesen werden:
- EURO 10 Mio. pauschal für Personen- und/ oder Sachschäden je Schadenereignis;
- EURO 100.000 für Tätigkeitsschäden an fremden Sachen je Schadenereignis im Rahmen Deckungssumme für Sachschäden;
- EURO 1 Mio. für Vermögensschäden je Schadenereignis;
- EURO 1 Mio. für Umwelthaftpflicht-Schäden (UHV- Basisdeckung und WHG-Restrisiko für Privatrechtliche Inanspruchnahme) je Schadenereignis;
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.