Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: IP-AMDL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen
Angesichts einer Arbeitsgesellschaft im Wandel der (fortschreitenden) Digitalisierung ergibt sich für Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) ein entsprechender Innovationsbedarf. Mit der beabsichtigten Vergabe von Verträgen zur Bildung von Innovationspartnerschaften sollen Inhalte für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erschlossen, Methoden und Durchführungsformen (weiter-)entwickelt und der Innovationsbedarf im Bereich berufsübergreifender digitaler Schlüsselkompetenzen, den so genannten Digitalen (Grund-)Kompetenzen, gedeckt werden.
Die Innovationspartnerschaft verfolgt das Ziel, Know-How und Innovationskraft des Marktes für die Produktgestaltung im Bereich Arbeitsmarktdienstleistungen gezielt zu nutzen. Sie hebt sich in Bezug auf die Beschaffungssituation und den Beschaffungsgegenstand von den anderen Verfahrensarten insbesondere dadurch ab, dass im Rahmen eines einzigen Verfahrens die Entwicklung innovativer Leistungen und der anschließende Erwerb vom Entwickler ermöglicht wird. Durch diese Verknüpfung sind nun deutlich mehr Anreize vorhanden, mit innovativen Ideen mit der BA zusammenzuarbeiten.
Dieser Input an Ideen und diese Innovationskraft des Marktes sind erforderlich, um auch im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen mit der zunehmenden Digitalisierung am Arbeitsmarkt Schritt zu halten. Neben der Vermittlung von berufsübergreifenden Kenntnissen für eine sich verändernde Arbeitswelt geht es auch darum, neue Methoden und Techniken zu entwickeln, die eine bedarfsgerechte und passgenaue Kenntnisvermittlung ermöglichen.
Die zu diesem Zweck abzuschließenden Verträge werden einen gestuften Abruf der vertraglichen Leistungen vorsehen:
- Forschungs- und Entwicklungsphase: Zunächst wird der Innovationspartner verpflichtet sein, auf der Basis des vom ihm im Vergabeverfahren erstellten und bezuschlagten Grobkonzepts die darin vorgeschlagene Lösung weiter zu erforschen, zu entwickeln und zu erproben.
- Leistungsphase: Erfüllt die entwickelte und erprobte innovative Leistung das vereinbarte Qualitätsniveau unter Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens, ist vorgesehen, dass der Innovationspartner die Leistung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bedarfsträgers als Maßnahme erbringt.
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen - Digitale Grundkompetenzen (Jobcenter Oberberg)
Das Los 1 bildet den regionalen Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Oberberg ab.
Das Jobcenter Oberberg zählt in seinem Zuständigkeitsbereich SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) derzeit ca. 10 000 Kundinnen und Kunden, häufig mit niedrigem Ausbildungsniveau. Wie für die künftige Konzeption und Durchführung sämtlicher AMDL-Maßnahmen so bestehen auch für die Innovationspartnerschaft "Digitale Grundkompetenzen" im regionalen Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Oberberg vor allem besondere Herausforderungen in den Bereichen "Mobilität" und "Wandel des Arbeitsmarkts im Kontext der Digitalisierung". Diesen besonderen Herausforderungen soll mit innovativen Lösungsansätzen begegnet werden.
Die Leistungsphase kann zweimalig jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten im Rahmen einer Optionsmaßnahme verlängert werden (Optionszeit-räume)
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen - Digitale Grundkompetenzen (Agentur für Arbeit Hannover)
Das Los 2 bildet den regionalen Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Hannover ab.
Der Bedarfsträger Agentur für Arbeit Hannover zeichnet sich durch folgende regionalspezifische Besonderheiten aus, die bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen sind:
Die Region Hannover hat z.Zt. ca. 17 400 Arbeitslose im SGB III und 33 500 Arbeitslose im SGB II. Sie ist ein Kommunalverband mit 2 290 km2 und die größte Verbundregion im Bundesgebiet mit 1 157 Millionen Einwohnern und 524 479 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen. Zu den Besonderheiten der Region Hannover zählt die Transformation im Automobilbau und der Zulieferindustrie. Hannover ist außerdem Messe-, Universitäts- und Hochschulstandort.
Die Agentur für Arbeit Hannover konzipiert AMDL-Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III selbst, verfügt bereits seit 2 Jahren über einen Arbeitskreis zum Thema Digitalisierung, der in diesem Bereich interne Qualifizierungsmaßnahmen konzipiert, organisiert und durchführt, und nimmt an einem Projekt teil, Beratungsgespräche per Videoberatung (Skype) durchzuführen.
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen - Digitale Grundkompetenzen (Agentur für Arbeit München und Jobcenter München)
Das Los 3 bildet den regionalen Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit München und des Jobcenters München ab.
Im Jobcenter München werden aktuell ca. 57 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt München betreut. 54 % der Kundinnen und Kunden weisen einen Migrationshintergrund auf. Das Stadtgebiet München erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von 310,72 km2. Um eine wohnortnahe Betreuung der Kundinnen und Kunden gewährleisten zu können, verfügt das Jobcenter München über 12 Sozialbürgerhäuser und das Zentrum für Wohnen und Migration im Stadtgebiet. Dort erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Bereich Soziales der Stadt München (Bezirkssozialarbeit, Wirtschaftliche Jugendhilfe und Wohngeld).
Die Agentur für Arbeit München betreut aktuell ca. 62 000 Kundinnen und Kunden im SGB III. Der sehr dynamische Arbeitsmarkt bietet durch seine breiten Beschäftigungsmöglichkeiten, Helfern bis hin zu akademischem Fachpersonal eine Vielzahl an Integrationsmöglichkeiten. Der Hochschulstandort, die Branchenvielfalt mit unter anderem führenden Technologie Unternehmen und die regionale Lage ziehen besonders hochqualifizierte Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen - Digitale Grundkompetenzen (Jobcenter Oberberg)
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen - Digitale Grundkompetenzen (Agentur für Arbeit Hannover)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen - Digitale Grundkompetenzen (Agentur für Arbeit München und Jobcenter München)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Formular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRWU4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de