Konzessionsvertrag Einrichtung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS Gebiet Passau
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / 98850303
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ils-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvertrag Einrichtung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS Gebiet Passau
Vergabe von Konzessionsleistungen über 10 Jahre für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS-Bereich Passau (Stadt Passau, Landkreis Passau, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Rottal-Inn)
Passau, Landkreis Passau, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Rottal-Inn
Vergabe einer Konzession über die Dauer von 10 Jahren für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS-Bereich Passau (Stadt Passau, Landkreis Passau, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Rottal-Inn), vorgesehener Vertragsbeginn: 01.10.2023; Umfang ca. 530 Übertragungseinheiten (ÜE) beim Teilnehmer
- Kriterium: Kriterium: 1. Angebotskosten für die Teilnehmeraufschaltung 80%. • Kriterium: 2. Kostenanteil (Konzessionsabgabe) an den Auftraggeber 20% / Gewichtung: 100% je Kriterium
Ergänzung zu II.2.5) Zu 1. Das niedrigste Angebot erhält max. 800 Punkte. Höhere Angebote erhalten einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum niedrigsten Angebot. Zu 2. Das höchste Angebot erhält max. 200 Punkte. Niedrigere Angebote erhalten einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum höchsten Angebot. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl aus der Addition erhält den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt, Eigenerklärungen Eignung inkl. Referenzen nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser unabhängig vom Datum der Erstellung die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.);
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
- Erklärung, dass die Beteiligung am Konzessionsverfahren in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
- Eigenerklärung für Ausschlussgründe gemäß Formblatt
Vor Zuschlagserteilung sind auf Anforderung folgende Nachweise beizubringen:
- Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als drei Monate –Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse oder gleichwertiges
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt oder Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als drei Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z.B. Nachweis in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder des Steueramtes der Gemeinde oder Gleichwertiges.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt, Eigenerklärungen Eignung inkl. Referenzen nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
- Eigenerklärung zum Bestehen/Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung,
- Erklärung, dass der/die Bewerber sich nicht in Liquidation befindet/befinden.
- Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist. Die o.a. Erklärungen sind in der Anlage „Eigenerklärungen“ abzugeben.
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt)
- ggf. Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV) - Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung, (Formblatt).
Bewertungskriterien:
Weiterhin sind folgende Angaben zu machen, die z.T. in die Bewertung der Eignung einfließen: Darstellung des Umsatzes des Unternehmens/Bewerbers, bezogen auf:
a. den Gesamtumsatz des Unternehmens/Bewerbers (keine Wertungspunkte)
b. den Umsatz für die Leistungen, die ausschließlich auf AÜA für Brandmeldungen oder vergleichbare AÜA für Bietergemeinschaften haben die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Gleiches gilt im Fall der Eignungsleihe.
Erläuterung der Bewertung:
Jahresumsatz für Leistungen, die ausschließlich auf AÜA bezogen sind, der Jahre 2019 - 2021: Jahresumsatz grösser als 0,8 Mio. = 100 Punkte;
Jahresumsatz grösser als 0,7 Mio. und kleiner/gleich 0,8 Mio. = 75 Punkte; Jahresumsatz grösser als 0,5 Mio. und kleiner/gleich 0,7 Mio. = 50 Punkte; Jahresumsatz grösser als 0,1 Mio. und kleiner/gleich 0,5 Mio. = 25 Punkte; Jahresumsatz kleiner/gleich 0,1 Mio. = 0 Punkte (keine Qualifikation)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Konzessionsnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen verfügen:
Personenschäden: 10.000.000,00 €, Sachschäden: 3.000.000,00 €, Vermögensschäden: 3.000.000,00 €. Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung des Konzessionsgebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt
nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
1. Referenzangaben
2. Eigenerklärung/Nachweis über die Zertifizierung des Bieters für die Einrichtung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen gemäß DIN 14675
3. Erklärung, Einrichtung/Betrieb wird in Anlehnung nach VdS 2466 durchgeführt.
4. Erklärung, dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle zu benennenden Ansprechpartner (s.u.: Projektleiter und Stellvertreter) sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen,
5. Bestätigung, dass der Bieter für Arbeiten in den technischen Betriebsräumen der Leitstelle, mit Zugang zu den technischen Systemen der Leitstelle, nur qualifiziertes Personal einsetzen wird, und dass dieses Personal gemäß dem Standard eines Sicherheitsüberprüfungsgesetzes mit der Stufe Ü2 oder gleichwertig, geprüft und als zuverlässig anerkannt ist.
6. Erklärung/Nachweis Betrieb Alarmempfangsstelle/Hauptclearingstelle gemäß den Kriterien nach DIN EN 50518 mit Zertifizierung mit Angabe der Zertifikatsnummer und Nachweis.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bewertungskriterien
1. Bewertung der u. g. Projektreferenzen
2. Anzahl durchschnittlichen jährlichen vollzeitverrechneten Beschäftigten in dem Fachbereich Sicherheitstechnik und Brandmeldetechnik (Gefahrenmeldetechnik) der letzten drei Jahre
3. Angabe des für die Ausführung des Auftrages verantwortlichen Personals mit Angabe von Namen und beruflicher Qualifikation, getrennt nach Projektleitung und Stellvertretung, zur Bewertung der
Führungskräftequalifikation. Es wird erwartet, dass die genannten Personen auch tatsächlich nach Abschluss des Konzessionsvertrages eingesetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein oder die Projektleitung und/oder die stellvertretene Projektleitung wechseln, wird erwartet, dass die jeweiligen Nachfolger eine vergleichbare Qualifikation aufweisen.
4. Erläuterung - Sicherstellung der Projektpersonalqualifizierung über Vertragslaufzeit Bewertung
Anzahl der vollzeitverrechneten Beschäftigten, die nur im Tätigkeitsbereich der angebotenen AÜA Anlagentechnik eingesetzt werden:
Über 10 Mitarbeiter (MA) = je MA einen Punkt, max. 80 Punkte, weniger als 10 MA = 0 Punkte (keine Qualifikation)
Personalprofil der Projektleitung u. d. stellvertretenden Projektleitung (getrennte Wertung) Hohe Qualifikation (= Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung, z. B. Elektrotechnik, ITK-Technik oder gleichwertig) = 50 Punkte
Durchschnittliche Qualifikation (= Meisterbrief in einer technischen Fachrichtung mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) 25 Punkte
Geringe Qualifikation (Facharbeiter in einem Beruf mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) = 10 Punkte Qualifikation für Projekt nicht erkennbar = 0 Punkte (keine Qualifikation)
Qualifizierung Projektpersonals über Vertragslaufzeit:
Qualifizierungsverfahren (QV) gut geeignet = 100 Punkte QV ausreichend geeignet = 50 Punkte
QV nicht geeignet = 0 Punkte (keine Qualifikation) Bewertung für jede Referenz:
Vollständigkeit (Name, Anschrift, Tel. Ansprechpartner, Auftragswert, Volumen, Abwicklungszeit, Kurzbeschreibung) je 10 Punkte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zwei positive Referenzen als Eigenerklärung über die Einrichtung und den Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldungen mit mind. 200 Übertragungseinheiten oder von gleichwertigen Alarmübertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen in der gleichen Größenordnung mit mindestens 200 Übertragungseinheiten und dem Betrieb einer Alarmempfangsstelle /Hauptclearingstelle gemäß den Kriterien nach DIN EN 50518, die verantwortlich abgewickelt worden sind oder noch andauern. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im Januar 2020 begonnen worden sein. Es werden Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Zeitraum: 2018 - 2022) anerkannt.
Bei den o.a. Projektreferenzen sind der Name des Auftraggebers/Konzessionsgebers, dessen Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer, Anlagenvolumen, Anzahl der ÜE, Abwicklungszeitraum, Kurzbeschreibung der Maßnahme sowie - falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde - der Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde anzugeben (Erklärung gemäß Formblatt oder eigene Erklärung).
Aufgrund der hohen qualitativen Anforderungen für sicherheitstechnische Leistungen werden nur Bieter die mindestens 200 Wertungspunkte von max. 400 Wertungspunkten erreicht haben, gewertet.
Bieter, die im Teilnahmewettbewerb ausgeschieden sind, werden darüber gesondert informiert und sich dadurch vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Diese ergeben sich aus allen Ausschreibungsunterlagen und dem Ausschreibungsergebnis. Dem eingesetzten Personal muss die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt sein und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiter*innen beherrschen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift. Der Konzessionsnehmer setzt für Arbeiten in den technischen Betriebsräumen der Leitstelle und den Zugang zu den technischen Systemen der Leitstelle nur qualifiziertes Personal ein, welches nach einem Sicherheitsstandard z.B. Sicherheitsprüfgesetz eines Landes geprüft und als zuverlässig anerkannt ist.
Auftragnehmer, Nachunternehmer, Verleiher von Arbeitskräften unterliegen den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Bayern. Die geforderten Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Angebots und beziehen sich nicht auf Beschäftigte, die im EU-Ausland tätig sind und die Leistung dort erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der Online-Plattform über die Seite https:// plattform.aumass.de selbstständig zu beschaffen.
Unterlagen sind bis zum 04.08.2022 vollständig über die Vergabeplattform https://plattform.aumass.de herunterzuladen. Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind als Upload in Textform auf Vergabeplattform https://plattform.aumass.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich.
Das Vergabeverfahren wird als zweistufiges europaweites Verfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb) entsprechend der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) durchgeführt.
Die Auswahl des Bieters und dessen Beauftragung erfolgt in einem Verfahren, das an die Regelungen der VgV angelehnt ist, soweit für Einzelaspekte keine von diesen Regeln abweichenden Vorgaben festgelegt werden.
In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die vier am besten geeigneten Bewerber ermittelt, die am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Bewertung erfolgt über die ermittelte Punktzahl zum Teilnehmerwettbewerb.
Teilnahmewettbewerb
In der zweiten Stufe (Verhandlungsverfahren) werden die vier o. g. Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote können die vier am besten geeigneten Bieter zur Verhandlung über ihr Angebot eingeladen werden. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung zumindest teilweise auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will (Eignungsleihe nach § 47 VgV), haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung getrennt zu erklären.
Sollten aufgrund der Erstangebote nach Auffassung des Auftraggebers keine Verhandlungen erforderlich sein, behält sich der Auftraggeber vor, ohne eine Verhandlung das Bewertungs- und Zuschlagsverfahren für den Vertragsabschluss mit einem Konzessionsnehmer durchzuführen.
Im Falle der Verhandlung werden mit bis zu vier geeigneten Bewerbern die erforderlichen Klärungen zum Angebot und Vertrag durchgeführt.
In der Verhandlung können alle Teile des Vertrages einschließlich des Angebots, mit Ausnahme der Mindestbedingungen verhandelt werden. Mit Abschluss der Verhandlungen (ggf. mehrere Runden) werden die verbleibenden Bieter zum finalen Angebot aufgefordert.
Nach Eingang des finalen Angebotes, wird der Zuschlag nach den vorgegeben Zuschlagskriterien zum Angebotspreis erteilt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder zur Leistungsbeschreibung etc. sollen unverzüglich, spätestens bis zum 11.08.2022, erfolgen. Sie sind grundsätzlich in elektronischer Form über den Bereich
„Bieterkommunikation“ der Vergabeplattform zu stellen.
Die Antworten werden ebenfalls über die „Bieterkommunikation“ zur Verfügung gestellt. Hierüber werden registrierte Bewerber automatisiert benachrichtigt. Eine Registrierung auf der Plattform wird daher empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.bayern.de/ueber/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltenden gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.bayern.de/ueber/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html