Wertschätzungskampagne des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wertschätzungskampagne des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sucht einen Dienstleister zur Fort- und Weiterentwicklung der Wertschätzungskampagne #lebstdubayern in den Sozialen Medien (@landschafftbayern). Dabei geht es im Konkreten um eine Kommunikationsstrategie für die jährlich stattfindenden rund 24 Themenwochen aus den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Forst und ländliche Entwicklung. In den Themenwoche wird der Fokus auf ein bestimmtes Thema (bspw. Ökologischer Landbau) gelegt.
Kernziele der Wertschätzungskampagne sind dabei, die Wertschätzung für regionale Lebensmittel, für die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Entwicklung zu wecken und den Dialog zwischen Verbrauchern und Erzeugern zu verbessern.
Die Kommunikationsstrategie umfasst:
1. Entwicklung eines innovativen, zielgruppenspezifischen Umsetzungskonzepts für die Themenwochen pro Kalenderjahr
2. Entwicklung und Umsetzung eines detaillierten Medienplans
3.Begleitendes Reporting und Erstellen eines Reporting-Berichts
4.Erstellung eines Jahres-Budgetplans
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (2 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sucht einen Dienstleister zur Fort- und Weiterentwicklung der Wertschätzungskampagne #lebstdubayern in den Sozialen Medien (@landschafftbayern). Dabei geht es im Konkreten um eine Kommunikationsstrategie für die jährlich stattfindenden rund 24 Themenwochen aus den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Forst und ländliche Entwicklung. In den Themenwoche wird der Fokus auf ein bestimmtes Thema (bspw. Ökologischer Landbau) gelegt.
Kernziele der Wertschätzungskampagne sind dabei, die Wertschätzung für regionale Lebensmittel, für die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Entwicklung zu wecken und den Dialog zwischen Verbrauchern und Erzeugern zu verbessern.
Die Kommunikationsstrategie umfasst:
1. Entwicklung eines innovativen, zielgruppenspezifischen Umsetzungskonzepts für die Themenwochen pro Kalenderjahr
2. Entwicklung und Umsetzung eines detaillierten Medienplans
3.Begleitendes Reporting und Erstellen eines Reporting-Berichts
4.Erstellung eines Jahres-Budgetplans
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (2 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Der Auftrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden (einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber), so dass der Vertrag maximal vier Jahre (bis 2026) dauert. Siehe Besondere Vertragsbedingungen.
Referenzen
Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht berücksichtigt.
Die Mindestreferenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Dabei gilt: Je vergleichbarer eine Referenz für die ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr als zwei Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die zwei zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte. Die Anforderungen an die Referenzen sowie die Wertung sind den Darstellungen des Bewertungsmaßstabs am Ende der jeweiligen Referenz zu entnehmen. Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber). Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft.
Nettogesamtumsatz
Des Weiteren hat der Bewerber eine Erklärung über den Nettogesamtumsatz pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Die Angaben zum Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden zum Zweck der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV bewertet.
Newcomer, die keinen Umsatz für drei Jahre vorweisen können, haben eine Null einzutragen und eine Erklärung hierzu als Anlage zu ihrem Angebot hochzuladen.
Der Auftrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden (einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber), so dass der Vertrag maximal vier Jahre (bis 2026) dauert. Siehe Besondere Vertragsbedingungen.
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Angaben zum Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden zum Zweck der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV bewertet (siehe Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung). Newcomer, die keinen Umsatz für drei Jahre vorweisen können, haben eine Null einzutragen und eine Erklärung hierzu als Anlage zu ihrem Angebot hochzuladen.
2) Erklärung und Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistentenhochzuladen.
1) Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht berücksichtigt.
Die Mindestreferenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Dabei gilt: Je vergleichbarer eine Referenz für die ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr als zwei Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die zwei zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte.
Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber). Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft.
2) Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen im Eignungskriterienkatalog angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter/Bewerber hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Siehe 1): Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Die Bewerber haben eine Scientology Schutzerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Teilnahmebedingungen" zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
5) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. evtl. Anlagen hierzu sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
6) Beachten Sie die Frist für Bewerberfragen (siehe Teilnahmebedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
7) Teilnahmeanträge, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solcher Antrag ist im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
8) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, allein bei dem betreffenden Bewerber.
9) Die Bewerber haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.