Defibrillatoren Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SBA000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Defibrillatoren
Das Landesamt für Steuern (LfSt) und weitere beteiligte Behörden/ Dienststellen benötigen zur Ersten Hilfe in Notsituationen zertifizierte, automatische externe Defibrillatoren (AED) zum Einsatz für Laien und qualifizierte Ersthelfer*innen einschl. Zubehör und optionale Zusatzleistungen (Sicherheitstechnischer Kontrollen (STK), Wartungsverträge), darüber hinaus Zubehör und optionale Zusatzleistungen für ZOLL AED Plus Bestandsgeräte.
Die Leistungen werden über zwei Lose ausgeschrieben.
Es ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von max. 4 Jahren geplant.
Zu weiteren Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
Defibrillatoren (Neuanschaffung/en) mit optionalem Zubehör und Zusatzleistungen
Defibrillatoren (Neuanschaffung/en) mit optionalem Zubehör und Zusatzleistungen
Zubehör und Zusatzleistungen für bestehende ZOLL AED Plus Geräte
Zubehör und Zusatzleistungen für bestehende ZOLL AED Plus Geräte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Defibrillatoren (Neuanschaffung/en) mit optionalem Zubehör und Zusatzleistungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zubehör und Zusatzleistungen für bestehende ZOLL AED Plus Geräte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird zu LOS 1 und LOS 2 gem. § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben.
Die Angebotslage hat inhaltliche Mängel aufgezeigt, die eine Vergleichbarkeit der Angebote unmöglich gemacht haben bzw. bei Zuschlagserteilung/ Vertragsabschluss zur Unwirtschaftlichkeit für den AG führen würden.
Es ist ein Folgeverfahren mit angepassten Inhalten beabsichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.