Durchführung von Rückführungsflügen (Charterflügen) für das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-33-20-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Rückführungsflügen (Charterflügen) für das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen
Rahmenvereinbarung über Rückführungsflüge (Charterflüge) betreffend Sammelabschiebungsmaßnahmen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen von den Abflughäfen Nürnberg und/oder München (Freistaat Bayern).
Flughafen München / Flughafen Nürnberg
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) ist gemäß § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht (ZustVAuslR) für die Organisation und Durchführung von Rückführungen (Abschiebungen) zuständig. Hierzu plant das LfAR Rückführungen von Nürnberg bzw. München aus in den südosteuropäischen Raum (Georgien, Westbalkan und Aserbaidschan). Die jeweiligen Aufträge umfassen sowohl einzelne als auch mehrere Zieldestinationen (Gabelflug).
Im Vollzug der Rückführungen übernimmt der Auftragnehmer im eigenen Namen und im eigenen Verantwortungsbereich die Durchführung der Chartermaßnahmen nach den Vorgaben des LfAR. Rückführungen sind dabei als Sammelabschiebungsmaßnahmen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen durch Chartermaschinen zu verstehen. Hierbei führt der Auftragnehmer nach Maßgabe dieses Vertrages als eigenständiges Unternehmen verschiedene Dienstleistungen für den Auftraggeber durch.
Die jeweilige Chartermaßnahme beginnt mit Abruf der Chartermaßnahme gemäß Einzelauftrag durch den Auftraggeber und endet mit Landung am vereinbarten Endflughafen. Der Auftragnehmer hat für die Bereitstellung des angeforderten Fluggeräts zu sorgen. Benötigt wird dabei jeweils ein Fluggerät mit einem Sitzplatzvolumen von mindestens 108 Personen inkl. Gepäck für die rückzuführenden Personen inklusive der Sitzplätze für das laut Vertragsgegenstand geforderte Begleitpersonal. Die geplante Anzahl an Rückzuführenden liegt pro Flug zwischen 30-40 Personen. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs ist beim Flug der Einsatz von geeignetem Sicherheitspersonal, medizinischem Personal und Dolmetschern erforderlich. Die genauen Anforderungen an das einzusetzende Personal wird in jedem Einzelfall durch den AG bestimmt. Grundsätzlich sind jedoch mindestens 15 Personen als mitfliegendes Sicherheitspersonal einzusetzen. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, während des Rückführungsfluges in das jeweils abgerufene Zielland für ein dem internationalen Economy - Standard entsprechendes und quantitativ ausreichendes Catering zu sorgen, welches grundsätzlich als Fingerfood (z. B. Sandwiches) serviert wird. (ggfs. auch Sondermahlzeiten) Auf jedem Flugabschnitt müssen Getränke (übliche Standardgetränke) angeboten werden, ab zwei Stunden Flugdauer stündlich.
Der Auftragnehmer holt eigenverantwortlich sämtliche nationalen und internationalen, privatrechtlichen, behördlichen sowie luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen sowie Abstimmungen mit den Flughafenbetreibern und Dritten ein.
Der Auftraggeber plant für alle oben genannten Destinationen je drei Flüge pro Jahr, sodass zusammen insgesamt maximal bis zu neun Flüge pro Jahr durchzuführen sind.
Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Abruf von Chartermaßnahmen ist damit nicht verbunden.
Wird eine Kündigung zum Vertragsende nicht ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag höchstens zweimal jeweils um ein Jahr und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des 30.09.2026.
Vergleiche die Ausführungen unter der Ziffer II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet,
aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/
Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK oder anderweitige
sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz iHv [Betrag gelöscht] Euro (netto) jeweils über die drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5
von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Vermögens- und Betriebshaftpflichtversicherung iHv 10.000.000,00 €, Umwelthaftpflicht iHv 3.000.000 €
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine
Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen
entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits
besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle eingereicht.
Eine geeignete Referenz (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem.
Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre ab Angebotsabgabe sein und muss dem Leistungsgegenstand
nach der Art und dem Umfang des Auftragswerts wie angeboten entsprechen. Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden, welche mit dem Leistungsgegenstand nach der Art und dem Umfang des Auftrags vergleichbar ist.
HINWEIS: Eigenreferenzen (Referenznehmer und -geber sind identisch) sind ausgeschlossen, d. h. die
Leistungen dürfen nicht für die interessierten Unternehmen erbracht worden sein.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen
beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und
auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlagen "L 2495 Schutzerklärung Scientology" und "L 2496 Verpflichtungserklärung"; im Übrigen wird auf die Vertragsunterlagen hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV
in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage
stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für
Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer
eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche
Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen
wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder
Gleichwertiges vor.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der
Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).