Rahmenvertrag für Catering in städtischen Notunterkünften für die Stadt Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Catering in städtischen Notunterkünften für die Stadt Landshut
Rahmenvertrag für Catering in städtischen Notunterkünften für die Stadt Landshut
Flüchtlingsunterkunft Siemensstraße 15b
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Verpflegung von Geflüchteten wird in Unterkünften der Stadt Landshut der Einsatz eines externen Dienstleisters angestrebt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verpflegung für die im Erstversorgungszentrum (EVZ) Alte Weberei befindlichen Schutzsuchenden anzuliefern und auszugeben. Die für die Dienstleistung erforderlichen gewerberechtlichen Erlaubnisse sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Das eingesetzte Personal muss über die erforderlichen rechtlichen Erlaubnisse zur Ausübung der Tätigkeit verfügen. Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag mit der Stadt Landshut, Referat 4 über die Versorgung von Bewohner*innen in Unterkünften für Flüchtlinge durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen. Die Zahl der zu versorgenden Personen beträgt maximal bis zu 230 Personen. Die tatsächliche Belegungszahl der Einrichtung unterliegt unvorhersehbaren, teils erheblichen Schwankungen. Daher erfolgt der Abruf der Cateringleistungen flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.
Flüchtlingsunterkunft Klötzlmüllerstraße 140
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Verpflegung von Geflüchteten wird in Unterkünften der Stadt Landshut der Einsatz eines externen Dienstleisters angestrebt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verpflegung für die im Erstversorgungszentrum (EVZ) Klötzlmüllerstraße befindlichen Schutzsuchenden anzuliefern und auszugeben. Die für die Dienstleistung erforderlichen gewerberechtlichen Erlaubnisse sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Das eingesetzte Personal muss über die erforderlichen rechtlichen Erlaubnisse zur Ausübung der Tätigkeit verfügen. Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag mit der Stadt Landshut, Referat 4 über die Versorgung von Bewohner*innen in Unterkünften für Flüchtlinge durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen. Die Zahl der zu versorgenden Personen beträgt maximal bis zu 155 Personen. Die tatsächliche Belegungszahl der Einrichtung unterliegt unvorhersehbaren, teils erheblichen Schwankungen. Daher erfolgt der Abruf der Cateringleistungen flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flüchtlingsunterkunft Siemensstraße 15b
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flüchtlingsunterkunft Klötzlmüllerstraße 140
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.