Sicherheitsdienstleistungen Olympiapark München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Olympiapark München
Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen neuen Dienstleister für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen sowohl für eigene Zwecke als auch zur Beistellung für Drittveranstalter, die in den Anlagen des Auftraggebers unterschiedliche Veranstaltungen verschiedenster Größe durchführen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen von öffentlichen und geschlossenen (Groß-)Veranstaltungen in Gebäuden und auf Freiflächen (Ordnungs-/Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen) sowie in Bezug auf die Bewachung/Bestreifung des Geländes samt seinen Anlagen.
München
Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen neuen Dienstleister für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen sowohl für eigene Zwecke als auch zur Beistellung für Drittveranstalter, die in den Anlagen des Auftraggebers unterschiedliche Veranstaltungen verschiedenster Größe durchführen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Durchführung von Bewachungsdienstleistungen im Rahmen von öffentlichen und geschlossenen (Groß-)Veranstaltungen in Gebäuden und auf Freiflächen (Ordnungs-/Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen) sowie in Bezug auf die Bewachung/Bestreifung des Geländes samt seinen Anlagen.
- Die Leistungen beinhalteten im Jahr 2019 Umsätze von ca. [Betrag gelöscht] EUR mit dem Auftraggeber. Der Gesamtumsatz des Auftragnehmers wird aber insgesamt deutlich höher sein, da auch Umsätze direkt mit Drittveranstaltern erzielt werden können, die nicht mit dem Auftraggeber, sondern direkt mit den Drittveranstaltern abzurechnen sind. Der Auftragnehmer wird insoweit Drittveranstaltern vom Auftraggeber beigestellt bzw. empfohlen werden. Verlässliche Informationen zum diesbezüglichen Umsatzvolumen liegen dem Auftraggeber nicht vor. Ein Anspruch auf Beauftragung derartiger Leistungen durch Drittveranstalter besteht nicht.
- Der Auftragnehmer muss für die Leistungen dazu mindestens 250 Mitarbeiter für Einzelveranstaltungen (z. B. Open-Air-Konzerte im Olympiastadion) als Haussicherheitsdienst (Einlasskontrolle und Räumungshelfer) vorhalten können. Für das Jahr 2022 sind acht Großveranstaltungen im Olympiastadion gebucht. Es ist von durchschnittlich vier Veranstaltungen dieser Größenordnung im Jahr während des Auftragszeitraums auszugehen. Für das Jahr 2026 ist nach derzeitiger Planung eine sanierungsbedingte Komplettschließung des Olympiastadions zu erwarten. In diesem Jahr finden daher voraussichtlich keine entsprechenden Großveranstaltungen statt. Teilweise findet eine parallele Bespielung verschiedener Einrichtungen des Auftraggebers statt, die zusätzlichen Personalbedarf generieren kann. So können für Veranstaltungen in der Olympiahalle zusätzlich bis zu 70 Personen als Haussicherheitsdienst erforderlich werden. Die Olympiahalle wird an durchschnittlich 120 Tagen bespielt mit einem entsprechenden Personalbedarf an Sicherheitspersonal.
- Es besteht zudem die Anforderung, dass sich der Unternehmer ggf. mit anderen Dienstleistern, die direkt vom Veranstalter für VIP, Back Stage, Vorkontrolle etc. beauftragt werden, abstimmt.
- Für regelmäßige Streifendienste auf dem Gelände ist voraussichtlich von einer dauerhaft vorzuhaltenden durchschnittlichen Personalstärke von mindestens einem Sicherheitsmitarbeiter mit Kfz auszugehen. Das Kfz muss als Fahrzeug des Dienstleisters erkennbar sein. Auf Anforderung des Auftraggebers kann die personelle Besetzung sowohl erhöht als auch verringert werden. Zusätzlich sind Begleitfahrten durchzuführen.
- Der Auftragnehmer muss eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), zertifiziert nach VdS-Richtlinie 3138, eine Alarmempfangsstelle (AES), zertifiziert nach DIN EN 50518, oder eine Interventionsstelle, nach den Anforderungen der VdS-Richtlinie 2172, zur Verfügung stellen, auf die ca. 35 – 40 Einbruchmeldeanlagen und Aufzugsnotrufe aufgeschaltet werden.
- In der Olympiahalle und der Kleinen Olympiahalle sind ebenfalls bis zu 25 Garderobenkräfte bei Veranstaltungen zu stellen.
- Der Aufzugsführer ist für die sichere Beförderung der Besucher mit den Personenaufzügen im Olympiaturm entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen verantwortlich; es gilt die Aufzugs-VO. Weitere Aufgaben sind die Kontrolle der Eintrittskarten, die Begleitung von Geldtransporten und Durchführung von Reinigungen im Bereich Aufzug und Eingang/Plattform Olympia-turm. Für die Jahre 2025 und mindestens 2026 ist nach derzeitiger Planung eine sanierungsbedingte Schließung zu erwarten.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, längstens also bis zum 31.03.2028. Die Option ist jeweils spätestens bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich auszuüben.
Gehen aus den ersten zwei Prüfungsstufen mehr als sechs vollständige, formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge von allgemein geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Auftraggeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt der Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge nach dem Kriterium „Anzahl der vergleichbaren Referenzen“ durch. Dazu werden maximal je fünf Referenzen zu „Objektschutz“ und zu „Veranstaltungssicherheit“ gewertet, die den in Abschnitt III.1.3) bestimmten Anforderungen entsprechen. Je Referenz „Objektschutz“ wird ein Punkt vergeben, je Referenz „Veranstaltungssicherheit werden zwei Punkte vergeben. Maximal können 15 Punkte erzielt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen.
Verlängerungsoption gemäß Abschnitt II.2.7)
Die Leistungsbeschreibung wird aus begründeten Sicherheitsinteressen nicht mit dem Teilnahmewettbewerb allgemein zugänglich zum Download zur Verfügung gestellt. Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter erhalten die Leistungsbeschreibung mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe
Die Bewerber haben in einer Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ggf. durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder gleichwertige Bescheinigung aus dem Herkunftsland
- Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister für die Geschäftsführung oder eine gleichwertige Bescheinigung aus dem Herkunftsland
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von mindestens zwei Sozialversicherungsträgern, bei denen seine Beschäftigten versichert sind, sowie der Berufsgenossenschaft und des für die Veranlagung zuständigen Finanzamtes oder gleichwertige Bescheinigung aus dem Herkunftsland
Die Nachweise dürfen bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden
2. Handelsregisterauszug
Die Bewerber haben einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister einzureichen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist. Der Auszug darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen, der ebenfalls bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je ein Auszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
3. Gewerbeerlaubnis
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je ein Nachweis für jedes Mitglied der Bewerberge-meinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Für ausländische Bewerber, die nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind, ist zusätzlich eine Erklärung dazu einzureichen, wie eine Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes i.S.v. § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung sichergestellt wird.
1. Bankauskunft
Die Bewerber haben eine Auskunft einer ihrer Geschäftsbanken vorzulegen, aus der die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), die Kreditwürdigkeit (z.B. keine erkennbare Überschuldung) und die Zahlungsfähigkeit hervorgeht. Der Nachweis darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
2. Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Die Bewerber haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsaufträge aller Art, insbesondere
Objekt- und Werkschutz, Empfangs-, Pförtner und Hausmeisterdienste, Streifen- und Revierdienste, Alarmaufschaltung, -verfolgung und -intervention, Erstellung und Beratung bei Bewachungs- und Sicherheitskonzepten, Überwachung von Anlagen der Haustechnik, Veranstaltungs- und Messedienste (keine Veranstaltungsdurchführung), bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall mit Ihrem Teilnahmeantrag in Kopie vorzulegen:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen);
zweifach maximiert
- [Betrag gelöscht] EUR für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress Im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden gelten folgende Versicherungssummen:
- [Betrag gelöscht] EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen,
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, inkl. für Verletzungen des Datenschutzrechts,
- [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen,
- [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für KFZ-Haftpflichtschäden.
Der Bewerber bestätigt, dass der Umfang seiner Versicherung die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO, § 14 BewachV sowie der DIN 77200-1:2017-11 erfüllt. Mitversichert sein muss die gesetzliche Haftpflicht des Bewerbers bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen. Mitversichert sein muss zudem die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Waffen, Munition und Geschossen (nicht jedoch beim Führen und Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen) sowie deren Überlassung an Betriebsangehörige. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmean-trags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags.
3. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz im Bereich Sicherheitsdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Außerdem ist anzugeben welche Jahresumsätze davon im Bereich Veranstaltungssicherheit erzielt wurden.
zu 2.: Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit nach den vorgenannten Voraussetzungen stellt eine Mindestanforderung dar.
zu 3.: Es ist ein Jahresumsatz von mindestens 1,0 Mio. EUR p.a. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den Bewerber im Bereich Sicherheitsdienstleistungen nachzuweisen.
1. Aussagekräftige Angaben zu mindestens je einer Referenz zu „Objektschutz“ und je einer Referenz zu „Veranstaltungssicherheit“. Die Referenzen müssen zur Vergleichbarkeit folgende Anforderungen erfüllen: a) Referenz „Objektschutz“: Referenz im Bereich Objektschutz, die laufende Verträge betreffen, die mindestens sechs Monate vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung begonnen haben oder die maximal zwei Jahre vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung beendet wurden. Als vergleichbar werden Aufträge angesehen, die mindestens folgendes Kriterium erfüllen: Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen im Objektschutz mind. 500.000 € p.a.
b) Referenz „Veranstaltungssicherheit“ : Vergleichbare Referenzen im Bereich Veranstaltungssicherheit, die laufende Verträge betreffen, die mindestens sechs Monate vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung begonnen haben oder die maximal zwei Jahre vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung beendet wurden. Als vergleichbar werden Aufträge bei Veranstaltungen angesehen, die mindestens folgende drei Kriterien kumulativ erfüllen: (1) Erbringung von Veranstaltungssicherheitsdienstleistungen für Messen, Galaabende, Kongresse, Konzerte mit mindestens 5.000 Besuchern pro Veranstaltung, (2) Erbringung von Veranstaltungssicherheitsdienstleistungen bei Open Air Veranstaltungen (vornehmlich Konzerte) mit mindestens 25.000 Besuchern pro Veranstaltung, (3) mind. 10.000 Leistungsstunden p.a. im Bereich Veranstaltungsschutz.
2. Nachweis über den Betrieb einer eigenen oder die Aufschaltung auf eine fremde Notruf- und Service-Leitstelle (NSL), die gem. der VdS-Richtlinie 3138 zertifiziert ist, oder einer Alarmempfangsstelle (AES), die gem. der DIN EN 50518 zertifiziert ist. Wenn die Interventionen nicht aus der benannten NSL innerhalb von maximal 30 Minuten (Zeitraum von der Alarmauslösung bis zum Eintreffen am Objekt bei normaler Verkehrslage) heraus erfolgen kann Nachweis des Betriebs einer eigenen oder Kooperation mit einer fremden Interventionsstelle (IS), die die Vorgaben der VdS-Richtlinie 2172 erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats einer bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle oder einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Alternativ ist eine Eigenerklärung ausreichend, dass die Kriterien der VdS-Richtlinie 3138 bzw. 2172 erfüllt werden.
3. Angabe der Mitarbeiterzahlen, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für die vergleichbare Leistungserbringung beim Bewerber beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser drei Jahre. Die Benennung hat nach den beruflichen Qualifikationen zu erfolgen.
4. Nachweis über ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem in Form einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 :2015 durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle zertifizierte Stelle oder eine andere gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer EU-Mitgliedsstaaten vorzulegen. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagement-systems zu erbringen. Die Vergleichbarkeit mit den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 ist zu belegen.
(Fortsetzung 5. unter "möglicherweise geforderte Mindeststandards")
5. Nachweis über die Umsetzung Anforderungen der DIN 77200:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5). Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer zugelassenen Konformitätsstelle oder durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Ausländische Bewerber haben einen Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung Ziff. 5).
Mindestanforderungen:
Zu 1.: Vorlage je mindestens einer Referenz zu „Objektschutz“ und zu „Veranstaltungssicherheit“, welche die vorgenannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen.
Zu 2.: Nachweis eines Zertifikates für die NSL gemäß VdS Richtlinie 3188 oder AES gem. DIN EN 50518 oder einer Eigenerklärung, dass IS die Vorgaben der VdS Richtlinie 2172 erfüllt.
Zu 4.: Nachweis eines Zertifikates über ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems
Zu 5.: Nachweis eines entsprechenden Zertifikates oder einer Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen der DIN 77 200:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5).
§ 34a GewO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist
möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.