Objektplanung Gebäude, Erweiterung der Michael-Poeschke-Schule in Erlangen für den Ganztagsbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 7010_Objektplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude, Erweiterung der Michael-Poeschke-Schule in Erlangen für den Ganztagsbereich
Das Gebäudemanagement der Stadt Erlangen beabsichtigt die Michael-Poeschke-Schule in der Erlanger Sebaldussiedlung um einen Erweiterungsbau für den Ganztagsbereich mit einer Hauptnutzfläche von ca. 1.141 qm zu ergänzen.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9.
Erlangen
Das Gebäudemanagement der Stadt Erlangen beabsichtigt die Michael-Poeschke-Schule in der Erlanger Sebaldussiedlung um einen Erweiterungsbau mit einer Hauptnutzfläche von ca. 1.141 qm, in dem ein gebundener Ganztagsbereich mit einem 3-gruppigen Hort untergebracht werden soll, zu ergänzen. Hinsichtlich der Situierung des Erweiterungsbaus sind im Zuge der Lph 2 Varianten zu untersuchen.
Es ist beabsichtigt,, mit den Bauarbeiten im Sept. 2024 zu beginnen und das Gebäude zum Schuljahr 2026/2027 in Betrieb zu nehmen. Nach aktuellen Kostenprognosen wird mit Gesamtkosten von ca. 10 Mio. Euro gerechnet.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Für den Vertragsschluss ist die Verwendung des Vertragsformulars, welches mit den Vergabeunterlagen übermittelt wurde, vorgesehen.
Die Kriterien zur Auswahl finden Sie unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.1) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 124 Abs. 1 und 2 GWB vorliegen.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eintragung in eine/s der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern (Architektenkammer, Ingenieurkammer, o.ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufszulassung.
• Eigenerklärung oder Nachweis der Bauvorlageberechtigung gemäß Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.2) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung zum Umsatz in den Jahren 2019 bis 2021.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
• Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass sie entweder bereits über ein Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden verfügen oder erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen werden.
• Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens und zum jährlichen Umsatz im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags, jeweils für die Jahre 2019 bis 2021. Die Höhe des Umsatzes wird nicht bepunktet. Berechtigte Zweifel an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können jedoch zum Ausschluss führen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.3) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht.
A) Referenzen
Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind zur Erlangung der Höchstpunktzahl 4 mit der Leistung vergleichbare Referenzen sowie zusätzlich 1 besonders vergleichbare Referenz vorzulegen.
Vergleichbar sind grds. alle Gebäude des Bildungswesens (Schulen, Hortgebäude, Kindergärten, Hochschulen usw.) und öffentliche Büro- und Verwaltungsbauten oder sonstige öffentliche Gebäude die mindestens dem geplanten Gebäudetyp mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad nach Honorarzone III oder höher und mit Gesamtkosten von mind. 2 Mio. €, bei denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte LPH im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurden.
Die Beurteilung der Vergleichbarkeit der Referenzen erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
- Objektbeschreibung
- Gesamtkosten u. Kenndaten
- Kostenentwicklung u. Gründe für Abweichungen
- Terminentwicklung u. Gründe für Abweichungen
- Vertragsverhältnis
- Leistungsphasen u. Leistungszeitraum
- Honorarangaben
- Daten zum Auftraggeber
Sofern Referenzen vorgelegt werden, die mit der vorliegenden Maßnahme in einzelnen dieser Kriterien nicht vergleichbar sind oder bei fehlenden Angaben innerhalb des Referenzblattes kann eine Abwertung erfolgen.
1 Pkt: bis 1 Ref.
2 Pkt: bis 2 Ref.
3 Pkt: bis 3 Ref.
4 Pkt: 4 Ref.
4 Pkt: Nachweis Kosteneinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Kostenentwicklung in den Referenzformblättern.
2 Pkt: Nachweis Termineinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Termineinhaltung in den Referenzformblättern.
B) Präsentation von 1 Referenz, die besonders vergleichbar ist:
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte LPH im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden. Es wird max. 1 Referenz gewertet.
Zum Projekt sollen folgende Angaben (neben Abbildungen und/oder Plandarstellungen) vorliegen:
- Ausführungszeit der Leistungen
- Baukosten
- erbrachter Leistungsumfang (vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung)
- Auftraggeber mit Adresse u. Telefonnummer
- Eigenerklärung o. Referenzschreiben des Auftraggebers
Neubau, Erweiterung oder Generalsanierung einer Schule, eines Hortes oder einer sonstigen öffentlichen Bildungseinrichtung, o.ä. mit vergleichbarem Maßnahmenumfang und vergleichbarer Komplexität, vorzugsweise mit öffentlicher Nutzung
5 Pkt: Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens.
1 Pkt: Zusatzpkt, sofern die Referenz eine Schule umfasst
2 Pkt: Zusatzpkt ofern die Referenz einen Hort umfasst
2 Pkt: zugehörige Eigenerklärung oder alternativ Vorlage eines Referenzschreibens des AG zur Einhaltung der Kosten- und Termintreue.
C) Das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten, getrennt nach Führungskräften, sonstige Beschäftigte/davon Ingenieure (ohne Führungskräfte) (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung).
2 Punkte: bis 3 MA
4 Punkte: bis 4 MA
6 Punkte: bis 5 MA
8 Punkte: bis 6 MA
10 Punkte: mehr als 7 MA
D) Darstellung der Bürostruktur anhand eines Organigramms, maximal: 5 Pkt.
E) Angaben zur Funktion sowie einschlägiger Berufserfahrung und Ausbildungsstand der Mitarbeiter des Büros bzw. der Niederlassung, aus der die Bearbeitung erfolgen soll, bezogen auf die Projektphasen Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung, maximal: 5 Pkt.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und der Nachweis der Eintragung in eine gegenständliche Berufsverkehr-, bzw. Berufskammer (Architektenkammer, Ingenieurkammer o.Ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung vorliegt. Es können auch Eigenerklärungen vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.bayern.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in I.3) genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, so dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: Ansbach
Land: Deutschland