Betreiberausschreibung Stadtwerke Deggendorf GmbH (weiße Flecken)
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-deggendorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiberausschreibung Stadtwerke Deggendorf GmbH (weiße Flecken)
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren
b) Fragen zu Unklarheiten
c) Zweckbindungsfrist
d) Weitergehende Regelungen
e) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahren
f) Muster Pacht- und Betriebsvertrag
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Netzbetrieb (Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes) eines im Eigentum der Stadtwerke Deggendorf stehenden passiven Gigabit-Netzes. Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführten Ausbaugebietes mit Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im für private Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen sowie die Versorgung von gewerblichen Endnutzern und institutionellen Nachfragern (insb. Schulen und Krankenhäuser) der ausgeschriebenen Adressen mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100 % aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet.
Das Ausbaugebiet besteht aus den vorstehend aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Stadt Deggendorf. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Betreibermodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 18.08.2020 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen, sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 („NGA-RR“).
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Varianten/Alternativangebote
b) geforderte Sicherheiten
c) Optionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Nachweis der Meldung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG.
d) Eigenerklärung über die Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
f) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe entsprechend bei dem Bewerber nicht vorliegen.
g) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird sowie seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt und im Auftragsfall erfüllen wird.
h) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
i) Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Jahresabschlüsse oder Bilanzen des Bewerbers jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Angabe von mindestens 3 Referenzen zum Betrieb eines (kommunalen) geförderten oder nicht geförderten Gigabit-Netzes, mit welchem Bandbreiten von mind. 1 Gbit/s für mindestens 500 referenzgeschaltete Bestandskunden (in den genannten Referenzprojekten) gewährleistet werden. Die Referenzen müssen aktuell sein, d.h. in den letzten fünf Jahren (01.07.2017 bis 30.06.2022 oder aktueller) erfolgreich abgeschlossen worden sein. Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung mit Inbetriebnahme der wesentlichen Teile des Breitbandnetzes (mindestens 80 % des Gesamtnetzes) und der damit verbundenen Möglichkeit für Kunden, das Produktangebot (Telefonie und Breitbandinternet) nutzen zu können. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
b) Erklärung über die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) einschließlich indikativer Angabe von Vorleistungspreisen entsprechend den Vorgaben und dem Erklärungsvordruck der Bewilligungsbehörde. Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang, Kollokationen) möglich sein müssen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Unternehmen, welche gem. § 5 TKG die Erbringung von Telekommunikationsdiensten bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben.
Siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen bzw. den EU-Beihilfeleitlinien vom 26.01.2013 (ABl. EU 2013/C 25/01), die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Die Auswahl des Betreibers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Zur Anwendung kommen aufgrund des geschätzten Gesamtauftragswertes daher ergänzend die Regelungen der Vergabeverordnung (VgV).
Das Auswahlverfahren erfolgt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 12 Abs. 1 KonzVgV, § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV, sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinie des Bundes sowie ergänzend der NGA-RR.
Alle Bewerber, welche im Teilnahmewettbewerb die geforderten Nachweise und Informationen erfüllen, werden als Teilnehmer zugelassen und zur Abgabe eines Initialangebotes (first offer) aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung bereits auf das wirtschaftlichste Initialangebot zu erteilen.
Alternativ kann der Auftraggeber alle Bieter zu einer oder mehrerer aufeinander folgenden Verhandlungsrunden einladen, die Vertragsinhalte besprechen und verhandeln und zur Abgabe verbesserter Angebote auffordern (last offer).
Den Zuschlag erhält das mit Hilfe der angebenden Wertungskriterien ermittelte wirtschaftlichste Angebot. Falls kein wirtschaftliches Angebot eingeht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben.
Angebote haben sämtliche Mindestinhalte der Förderrichtlinie des Bundes, der NGA-RR, des Zuwendungsbescheides in vorläufiger Höhe (sowie ggf. des Kofinanzierungsbescheides), sowie der darin genannten Nebenbestimmungen einzuhalten, soweit sie inhaltlich die Leistungspflichten des Netzbetreibers dieser Ausschreibung und des abzuschließenden Pacht- und Betriebsvertrages betreffen. Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen.
Mit der Abgabe eines späteren Angebotes erklärt sich der Bieter bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht wird.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).