Sanierung und Revitalisierung des Campingplatzes Thalkirchen: Objektplanung Architektur LPh 2-9, mit besonderen Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: S401.07.731.01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 107-299700)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Revitalisierung des Campingplatzes Thalkirchen: Objektplanung Architektur LPh 2-9, mit besonderen Leistungen
Gemäß dem Beschluss des Finanzausschusses der Landeshauptstadt München vom 27.07.2021 und
bestätigt durch die Vollversammlung vom 28.09.2021 wurde die Übertragung des Campingplatzes Thalkirchen
in Erbpacht an die MRG – Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH beschlossen und die MRG mit
der weiteren Planung und Umsetzung der Sanierung und Revitalisierung des Campingplatzes Thalkirchen
entsprechend dem durch die MRG vorgestellten Grobkonzept beauftragt.
Das Planungsziel ist ein moderner städtischer Campingplatz mit solidem 3-Sterne Standard und Ausrichtung auf
den Städtetourismus bei Beibehaltung der aktuellen Kapazitäten. Als städtischer Campingplatz sollen dabei alle
Anforderungen an Nachhaltigkeit, Ökologie und Inklusion erfüllt werden.
Geplant ist der Rückbau und die Neuerrichtung des Eingangsgebäudes und des Sanitärgebäudes 1, sowie die
Sanierung des Sanitärgebäudes 5 und die Errichtung eines Minimal-Sanitärgebäudes mit Erweiterungsoption
im Norden. Die weiteren vorhandenen Sanitärgebäude sowie Schlafsäle und die Personalunterkünfte sollen
abgerissen werden. Außerdem sollen das Wegenetz, die Versorgungsanlagen, die Oberflächenentwässerung
und die Elektrotechnik saniert werden. Im Campingareal sollen zusätzliche Kapazitäten für Megaliner und
„trockene“ Hütten generiert werden. Ebenso soll Freizeit-, Gastro- und Mobilätsangebot entsprechend dem
Nutzerbedarf und Städtetourismus überarbeitet werden.
Das Eingangsgebäude wird in der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von ca. 1.91 Mio. € und die
Sanitärgebäude in der Honorarzone II mit anrechenbaren Kosten von 1.53 Mio. € und 0,7 Mio. € verortet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben im Bewerberbogen nach dem Bewertungsschema für die
Eignungskriterien (EK). Maximal sind 100 P erreichbar. Soweit Mindestanforderungen bestehen: Siehe Ziffer
III.1.2-3
EK 1: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT) gemittelt (max. 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz brutto der maximal letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, den der
Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags – d.h. ausschließlich für Leistungen, die mit der hier angefragten
vergleichbar sind – erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmT gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften wird
die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmT aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung
von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen. Die Bewertung
erfolgt linear: bis unter 0,3 Mio. € = 0 P, von 0,3 Mio. € bis unter 0,9 Mio. € in Schritten von 0,15 Mio. € jeweils +
1 P, ab 0,9 Mio. € = 5 P
EK 2: Anzahl der Beschäftigten (MA) gemittelt (max. 10 P von 100)
Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter einschl. Führungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre mit
entsprechender Ausbildung (Architekten und Ingenieure aus Projekt-/Teamleitung und Projektbearbeitung) zur
Erbringung der geforderten Leistungen. Hieraus wird der Mittelwert MA gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Mitgliedern gezählt, bei Eignungsleihe bzw.
Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen. Die Bewertung erfolgt
linear: 2 MA = Mindestanforderung, von 3 MA bis 10 MA in Schritten von 2 MA jeweils + 2 P, ab 11 MA = 10 P.
EK 3: Referenzen (max. 50 P von 100)
- Honorarzone: II = Mindestanforderung; III oder höher = 1,00 P
- Art des Objekts (über alle Referenzen): Holzbau = 2,50 P, gastronom. Einrichtung = 2,50 P, Sanitärbereich =
2,50 P, Umsetzung der DIN 18042-1 = 2,50 P. Jedes Kriterium muss mindestens einmal, kann jedoch bis zu dreimal erfüllt sein. Je Kriterium können somit maximal 2 x 2,5 P erzielt werden (für die reine Mindesterfüllung 0
P)
- Beauftragtes Leistungsbild: LPh 2-9 über alle Referenzen = Mindestanforderung. Je Referenz ergibt
jede beauftragte LPh 0,5 P, für die besonderen Leistungen „vertiefte Kostenschätzung“ bzw. „vertiefte
Kostenberechnung“ jeweils 0,75 P.
- Anrechenbare Kosten (aK) KG 300+400 in € brutto: aK = 1 Mio. Mindestanforderung; 1,0 Mio. < aK < 2,0 Mio.
= 0,5 P; 2,0 Mio. <= aK < 3,0 Mio. = 1,0 P; aK >= 3,0 Mio. = 1,5 P;
- Übergabe Ü an den Bauherrn/Nutzer: bei einer Referenz vor nicht mehr als 3 Jahren, bei übrigen Referenzen
vor nicht mehr als 5 Jahren. Die Bewertung erfolgt linear: Ü < 1 Jahr = 2,00 P, in Schritten von 1 Jahr mehr
jeweils 0,5 P Abzug.
EK 4: berufliche Qualifikation (max. 35 P von 100)
Grundlage der Bewertung sind die Angaben im Bewerberbogen zum Projektleiter PL, stellvertretendem
Projektleiter sPL sowie maximal einem weiteren Mitarbeiter wMA.
- Berufserfahrung B in Jahren: Mindestanforderung an den PL 5 Jahre, an den sPL 3 Jahre. Bei PL/sPL: B > 9 =
5,00 P; 7 < B <= 9 = 3,75 P; 5 < B <= 7 = 2,50 P; bei sPL: 3 < B <= 5 = 1,25 P; bei wMA: B > 9 = 3,00 P; 7 < B
<= 9 = 2,00 P; 5 < B <= 7 = 1,00 P; 3 < B <= 5 = 0,50 P; B <= 3 = 0,00 P.
- Mitarbeit an Referenzen: Mindestanforderung bei PL ist die Mitarbeit an einer Referenz. Bei PL/sPL: 3
Referenzen = 4 P, 2 Ref. = 2 P; bei sPL: 1 Ref. = 1 P; bei wMA: 3 Ref. = 2 P, 2 Ref. = 1 P; 1 Ref. = 0,5 P
- Anzahl Leistungsphasen aus LPh 2-9, die der jeweilige Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren selbst erbracht hat:
Je LPh 1 P für PL, sPL und wMA.
Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben im Bewerberbogen nach dem Bewertungsschema für die
Eignungskriterien (EK). Maximal sind 100 P erreichbar. Soweit Mindestanforderungen bestehen: Siehe Ziffer
III.1.2-3
EK 1: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT) gemittelt (max. 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz brutto der maximal letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, den der
Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags – d.h. ausschließlich für Leistungen, die mit der hier angefragten
vergleichbar sind – erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmT gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften wird
die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmT aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung
von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen. Die Bewertung
erfolgt linear: bis unter 0,3 Mio. € = 0 P, von 0,3 Mio. € bis unter 0,9 Mio. € in Schritten von 0,15 Mio. € jeweils +
1 P, ab 0,9 Mio. € = 5 P
EK 2: Anzahl der Beschäftigten (MA) gemittelt (max. 10 P von 100)
Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter einschl. Führungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre mit
entsprechender Ausbildung (Architekten und Ingenieure aus Projekt-/Teamleitung und Projektbearbeitung) zur
Erbringung der geforderten Leistungen. Hieraus wird der Mittelwert MA gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Mitgliedern gezählt, bei Eignungsleihe bzw.
Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen. Die Bewertung erfolgt
linear: 2 MA = Mindestanforderung, von 3 MA bis 10 MA in Schritten von 2 MA jeweils + 2 P, ab 11 MA = 10 P.
EK 3: Referenzen (max. 50 P von 100)
- Honorarzone: II = Mindestanforderung; III oder höher = 1,00 P
- Art des Objekts (über alle Referenzen): Holzbau = 2,50 P, gastronom. Einrichtung = 2,50 P, Sanitärbereich =
2,50 P, Umsetzung der DIN 18042-1 = 2,50 P. Jedes Kriterium muss mindestens einmal, kann jedoch bis zu dreimal erfüllt sein. Je Kriterium können somit maximal 2 x 2,5 P erzielt werden (für die reine Mindesterfüllung 0
P)
- Beauftragtes Leistungsbild: LPh 2-9 über alle Referenzen = Mindestanforderung. Je Referenz ergibt
jede beauftragte LPh 0,5 P, für die besonderen Leistungen „vertiefte Kostenschätzung“ bzw. „vertiefte
Kostenberechnung“ jeweils 0,75 P.
- Anrechenbare Kosten (aK) KG 300+400 in € brutto: aK = 1 Mio. Mindestanforderung; 1,0 Mio. < aK < 2,0 Mio.
= 0,5 P; 2,0 Mio. <= aK < 3,0 Mio. = 1,0 P; aK >= 3,0 Mio. = 1,5 P;
- Übergabe Ü an den Bauherrn/Nutzer: bei einer Referenz vor nicht mehr als 3 Jahren, bei übrigen Referenzen
vor nicht mehr als 5 Jahren. Die Bewertung erfolgt linear: Ü < 1 Jahr = 2,00 P, in Schritten von 1 Jahr mehr
jeweils 0,5 P Abzug.
EK 4: berufliche Qualifikation (max. 35 P von 100)
Grundlage der Bewertung sind die Angaben im Bewerberbogen zum Projektleiter PL, stellvertretendem
Projektleiter sPL sowie maximal einem weiteren Mitarbeiter wMA.
- Berufserfahrung B in Jahren: Mindestanforderung an den PL 5 Jahre, an den sPL 3 Jahre. Bei PL/sPL: B > 9 =
5,00 P; 7 < B <= 9 = 3,75 P; 5 < B <= 7 = 2,50 P; bei sPL: 3 < B <= 5 = 1,25 P; bei wMA: B > 9 = 3,00 P; 7 < B
<= 9 = 2,00 P; 5 < B <= 7 = 1,00 P; 3 < B <= 5 = 0,50 P; B <= 3 = 0,00 P.
- Mitarbeit an Referenzen: Mindestanforderung bei PL ist die Mitarbeit an einer Referenz. Bei PL/sPL: 3
Referenzen = 4 P, 2 Ref. = 2 P; bei sPL: 1 Ref. = 1 P; bei wMA: 3 Ref. = 2 P, 2 Ref. = 1 P; 1 Ref. = 0,5 P
- Anzahl Leistungsphasen aus LPh 2-9, die der jeweilige Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren selbst erbracht hat:
Je LPh 1 P für PL, sPL und wMA.
Ziel ist es – eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorausgesetzt – mindestens 3 und bis zu 5
Bewerber auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Hierzu wird je geeignetem Bewerber die erreichte Punktzahl aus jedem Kriterium aufsummiert. Die Auswahl
beginnt beim Bewerber mit der höchsten Punktzahl.
Bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern behält sich der Auftraggeber vor, diese dennoch zur Angebotsabgabe
aufzufordern. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern erfolgt keine weitere Beteiligung von Bewerbern, sofern
deren Punktzahl mehr als 15 Punkte unter der Punktzahl des Bewerbers auf der 3. Stelle liegt.
Wird die Höchstzahl von 5 Bewerbern aufgrund gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet zwischen den
die Höchstzahl überschreitenden Bewerbern das Los.