Niederflur-Gelenk-Elektrobusse mit vier Türen und Niederflur-Solo-Elektrobusse mit drei Türen (konduktive Ladung über Combo 2/ CCS) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KLA-220613-004
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Niederflur-Gelenk-Elektrobusse mit vier Türen und Niederflur-Solo-Elektrobusse mit drei Türen (konduktive Ladung über Combo 2/ CCS)
München
Niederflur-Gelenk-Elektrobusse mit vier Türen (konduktive Ladung über Combo 2/ CCS) mit einer Mindest-Reichweite von 200 km (SORT II, Klimabedingungen München)
Niederflur-Solo-Elektrobusse mit drei Türen (konduktive Ladung über Combo 2/ CCS) mit einer Mindest-Reichweite von 250 km (SORT II, Klimabedingungen München)
Anforderungen an die Fahrzeuge:
• Fahrzeuglebensdauer mindestens 12 Jahre
• Die Batterielebensdauer soll bei täglicher Nutzung von 200 Kilometer mindestens 6 Jahre betragen und die geforderte Reichweite in dieser Zeit erfüllen (im Winter mit Zusatzheizung).
• Bei Tausch der Traktionsbatterien nach frühestens 6 Jahren muss eine Ersetzung der Batterie der nächsten Generation (sofern verfügbar) möglich sein.
• Ladeleistung im Bereich von 1-100 kW, durchschnittlich 75 kW bei Ladezustand 10-90%.
• Ladedauer darf 5,5 Stunden nicht überschreiten (inklusive Vorkonditionierung).
• Dieselzusatzheizung geeignet für GTL oder optional andere biologische flüssige Brennstoffe.
• Lademöglichkeit durch CCS-Combo 2 Stecker über die Radkästen Vorderachse links und rechts.
• Die DIN 15118 in der Kommunikation zwischen Ladesäule und Elektrobus ist umzusetzen. Die Umsetzung der VDV-Schrift 261 zur Backend Kommunikation während des Ladevorganges muss zum Lieferzeitpunkt umgesetzt sein.
• Hersteller muss sicherstellen, dass der aktuelle FMS-Standard eingehalten wird.
• Abbiegeassistenzsysteme
• Mindestens eine innovative Komponente ist, bei einer Ausschreibung, anzubieten (z.B. Leichtbauweise oder Spiegelersatzsysteme).
• Eine Klimaanlage als Wärmepumpe ist in ausreichender Dimensionierung vorzusehen. Vorzugsweise, sind Kältemittel mit einem niedrigeren GWP-Wert als das Kältemittel R134a anzubieten.
• Behindertengerechte Innenausstattung gemäß UN/ECE Regelung 107
• Die Busse müssen der UN/ECE R 118 entsprechen und das Zertifikat spätestens bei Auslieferung vorgelegt werden.
• Insgesamt 2 Stehplatzflächen zur Mitnahme von mobilitätseingeschränkten Personen
• Klapprampe an Türe 2
• 29“ MG-Monitore im Fahrgastinnenraum
• ein 29“ MG-Monitor als Linienverlaufsanzeige gegenüber Tür 2
• Videoüberwachungssystem
• Fahrgastzählanlage
Anforderungen an Service und Betreuung (im Auftragsfalle):
Bei einer Ausschreibung ist eine Betreuung vor Ort im Großraum München mindestens durch eine Absichtserklärung vorzulegen.
a) Niederlassung/Vertragswerkstätte muss eine Omnibus-kompetente Nutzfahrzeugwerkstatt sein.
b) Durch eine Rufbereitschaft werktags innerhalb von zwei Stunden ist sicherzustellen, dass Servicemitarbeiter vor Ort in dem Betriebshof der Stadtwerke München sein können.
c) Nach Auslieferung des zweiten Fahrzeugs pro Lieferlos ist eine ständige Präsenz eines Service-Technikers für 6 Wochen zu gewährleisten. Ist in diesem Zeitraum von 6 Wochen die Lieferung des gesamten Loses nicht möglich, verlängert sich die ständige Präsenz des Servicetechnikers bis 6 Wochen nach Lieferung des letzten Fahrzeugs pro Lieferlos.
d) Über die gesamte Lebensdauer muss die Ersatzteilversorgung garantiert werden.
e) Nennung der vom Auftraggeber aus gesehen nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung, die sämtliche Ersatzteile in der Regel kurzfristig (Bestellung bis 15:00 Uhr, Lieferung am nächsten Werktag bis 10:00 Uhr) ausliefern und darüber hinaus bei Bedarf sämtliche Reparaturarbeiten in eigenen Werkstätten vornehmen kann.
f) Sollten die Anforderungen (a-f) aktuell noch nicht erfüllt werden, ist ein Konzept zur Erfüllung im Auftragsfall der Bewerbung beizulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) in rechtlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und in finanzieller Hinsicht in der Lage sein seine Verbindlichkeiten zu erfüllen;
(1a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;
(1b) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;
(1c) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(1d) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
(1e) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
(1f) Erklärung, des Unternehmens, dass in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs.1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500,00 € auferlegt wurde.
(2) über eine ausreichende Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verfügen,
(2a) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden
ist;
(2b) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(2c) Angabe der mittleren Gesamtumsätze (netto in EUR), der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2d) Angabe der mittleren Umsätze (netto in EUR), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3a) Mehrjährige Erfahrung in der Produktion und Service von Stadt-Niederflurbussen gemäß den VDV-Empfehlungen mit Elektroantrieb und/oder mit Dieselmotoren gem. Euro 6 Standard mit Hybridmodul.
Referenzliste über abgewickelte Aufträge mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartnern bei diesen Auftraggebern.
Die Referenzen müssen in Mitteleuropa liegen, da die klimatischen Bedingungen am Referenzort mit den
klimatischen Bedingungen am Einsatzort (München) vergleichbar sein müssen. Dies ist notwendig, da je
nach klimatischen Bedingungen eine unterschiedliche Klimatisierung der Fahrzeuge erforderlich ist und
die Klimatisierung der Fahrzeuge zu Lasten der Batteriekapazität geht und wesentlich die Reichweite des
Fahrzeuges beeinflusst.
Bei ausschl. Angabe von Referenzen mit Dieselmotoren, sind die aktuellen Erfahrungen/Leistungen in der Produktion von Elektrobussen detailliert darzustellen.
(3b) Angabe der mittleren Anzahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal);
(3c) Qualitätssicherung nach ISO EN 9001 oder vergleichbar mit entsprechenden Zertifikaten;
(3d) Nachweis über die Durchführung von systematischer Beobachtung, Aufzeichnung und Analyse aufgetretener Mängel an ausgelieferten Fahrzeugen sowie notwendiger Nachbesserungsaktionen zur Behebung gefährlicher Mängel;
(3e) Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber in den Produktionsstätten der Bewerber (Produktionsstätten- und Fahrzeugkontrolle);
(3f) Erklärungen/Angaben des Unternehmens zu den Themen „Nachhaltigkeit“, „Umweltschutz“, „Recyclingstrategie“, „Compliance“, Entsorgungskonzept u. a.;
3g) Der Auftragnehmer hat in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen, dass alle Komponenten den gültigen EU-Richtlinien unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Menschenrechte entsprechen;
3h) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen;
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen.
Für das Qualifizierungssystems werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen.
Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-KLA-220613-004 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Sofern mehrere Lose von dem Qualifizierungssystem umfasst sind, kann die Antragstellung nach Wahl der Unternehmen für ein oder mehrere Lose erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).