Sicherheitsdienstleistungen für drei Standorte der BVS Referenznummer der Bekanntmachung: 365/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvs.de/startseite/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für drei Standorte der BVS
Gegenstand des Auftrags sind Sicherheitsdienstleistungen an drei Standorten der Bayerischen Verwaltungsschule
Sicherheitsdienstleistungen für den Standort Holzhausen
Holzhausen Anna und Benno Arnold-Platz 1-3 86919 Utting am Ammersee
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung sind Sicherheitsdienstleistungen für den Auftraggeber am Standort "Holzhausen (Bildungszentrum), Anna und Benno Arnold-Platz 1-3, 86919 Utting am Ammersee". Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Sicherheitsdienstleistungen für die Standorte Lauingen (Bildungszentrum) und Lauingen (Schülerheim)
Bayerische Verwaltungsschule, Lauingen (Bildungszentrum) Kastellstrasse 9 89415 Lauingen (Donau)
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung sind Sicherheitsdienstleistungen für den Auftraggeber an den folgenden Standorten des Auftraggebers: "Lauingen (Bildungszentrum), Kastellstrasse 9, 89415 Lauingen (Donau)" und "Lauingen (Schülerheim), Kastellstrasse 15, 89415 Lauingen (Donau)". Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Sicherheitsdienstleistungen für den Standort Neustadt a.d. Aisch
Bayerische Verwaltungsschule, Neustadt a.d. Aisch (Bildungszentrum) Comeniusstraße 3 91413 Neustadt
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung sind Sicherheitsdienstleistungen für den Auftraggeber am folgenden Standort des Auftraggebers "Neustadt a.d. Aisch (Bildungszentrum)
Comeniusstraße 3, 91413 Neustadt". Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 Abs. 1 bis 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 GWB.
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes.
3) Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts). Die Bescheinigung in Steuersachen darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist eine Bescheinigung in Steuersachen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5) Vorlage der gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO). Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme von mindestens
a) EUR [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: 1 Million) für Personenschäden.
b) EUR [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend) für Sachschäden.
c) EUR [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: fünfzehntausend) für das Abhandenkommen bewachter Sachen.
d) EUR [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: zwölftausendfünfhundert) für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage.
e) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als drei Monate sein. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-e) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-e) angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als drei Monate sein. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Sicherheitsdienstleistung) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen des Bieters (Sicherheitsdienstleistungen).
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme von mindestens
a) EUR [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: 1 Million) für Personenschäden.
b) EUR [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend) für Sachschäden.
c) EUR [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: fünfzehntausend) für das Abhandenkommen bewachter Sachen.
d) EUR [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: zwölftausendfünfhundert) für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage.
e) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als drei Monate sein. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-e) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-e) angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als drei Monate sein. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2019 bis 2021) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
3) Eigenerklärungen über mindestens eine (1), höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz ist geeignet, wenn alle folgende Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz ist eine Sicherheitsdienstleistung.
b) Das oder die geschützten Objekte ist/sind ein Beherbergungsbetrieb. Als ein solcher Beherbergungsbetrieb gilt jede Einrichtung, die Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt.
c) Der Auftragswert umfasst mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
d) Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
e) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Eigenerklärungen über mindestens eine (1), höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz ist geeignet, wenn alle folgende Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz ist eine Sicherheitsdienstleistung.
b) Das oder die geschützten Objekte ist/sind ein Beherbergungsbetrieb. Als ein solcher Beherbergungsbetrieb gilt jede Einrichtung, die Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt.
c) Der Auftragswert umfasst mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
d) Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
e) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRVET
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
3) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
4) Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentli-chen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.