Jahresabschlussprüfer 2023 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-LfA-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfa.de/website/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschlussprüfer 2023 bis 2027
Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abschlussprüferleistungen, freiwilligen Jahresabschlussprüfung sowie des Lageberichts der Tochtergesellschaften sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen mit einem geeigneten Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 zu schließen.
LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen (Abschnitt A), die Durchführung der freiwilligen Jahresabschlussprüfung sowie des Lageberichts der Tochtergesellschaf-ten (Abschnitt B) sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen (Abschnitt C), die der Auftragnehmer gegenüber der LfA Förderbank Bayern, als Auftraggeber, erbringen muss. Der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 beinhaltet die nachfolgenden, unter Beachtung
- genereller gesetzlicher Vorgaben,
- berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen sowie
- des LfA Gesetzes und der LfA Satzung
zu erbringenden Dienstleistungen (Rahmenvertrag - Anlage 2):
A. Prüfungsleistungen
- Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB i.V.m. § 264 Abs. 1 HGB), bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs, des Lageberichts, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels:
-- gem. den Vorgaben der §§ 316 ff., 340k HGB i.V.m. der RechKredV; auch unter Berücksichtigung der Vorgaben gem. ESEF nach § 317 Abs. 3a HGB i.V.m. IDW PS 410 (XHTML-Konvertierung bezogen auf den HGB-Finanzbericht),
-- unter Erweiterung der Prüfung gem. § 53 HGrG,
-- Der Bestätigungsvermerk muss zur Erfüllung etwaiger bestehender gesetzlicher Offenlegungspflichten dem Auftraggeber (der LfA Förderbank Bayern) auch elektronisch in einer geeigneten Form zur Verfügung gestellt werden
-- Persönliche Teilnahme der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer an Sitzungen des Verwaltungsrats, des Prüfungsausschusses und Durchführung von Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden inklusive der sonstigen Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden. Dies beinhaltet u.a. die initiale Abstimmung der Prüfungsschwerpunktvorgaben seitens des Verwaltungsrats als auch die mündliche Berichterstattung über die Prüfungsfeststellungen. Sitzungsort ist in der Regel München
-- Bei Bedarf persönliche Teilnahme der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer an Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Rechtsaufsicht). In der Regel eine Sitzung pro Abschlussjahr mit Sitzungsort München.
- Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen/sonstiger Prüfungsgegenstände nach Maßgabe des § 29 KWG i.V.m. der PrüfbV
- Erweiterung des Prüfungsauftrags durch die LfA und die Aufsicht einschließlich der von den Aufsichtsbehörden und vom Verwaltungsrat oder dem Prüfungsausschuss der LfA vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte
B. Durchführung der freiwilligen Jahresabschlussprüfung sowie des Lageberichts der Tochtergesellschaften
- Durchführung der freiwilligen Jahresabschlussprüfung sowie des Lageberichts der Tochtergesellschaften (LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Transformationsfonds Bayern GmbH & Co. KG und ScaleUp-Fonds Bayern GmbH & Co. KG)
-- gem. §§ 317 ff. HGB analog und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
-- unter Erweiterung der Prüfung gem. § 53 HGrG
C. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen - in Anlehnung an den bestehenden Pre-Approval-Katalog
- Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gem. § 89 Abs. 1 WpHG
- Unterstützung bei der Umsetzung der Internal Governance Anforderungen nach § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG (Evaluierung Vorstand und Verwaltungsrat)
- Bei Bedarf Weitere erlaubte Nichtprüfungsleistungen in Anlehnung an den bestehenden Pre-Approval-Katalog (vgl. Rahmenvertrag - Anlage 6)
-- Schulungen des Verwaltungsrats sowie individuelle Schulungen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu aktuellen Themen
-- Weitere sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen gem. beigefügtem Pre-Approval-Katalog
Abgesehen von den Nichtprüfungsleistungen, Abschnitt B, gemäß dem Pre-Approval-Katalog (Rahmenvertrag - Anlage 6), sind die unter Abschnitt A. und B aufgeführten Leistungen definitiv zu bepreisen (Rahmenvertrag - Anlage 6). Für die Eventualität anfallender Nichtprüfungsleistungen gem. dem Pre-Approval-Katalog (Rahmenvertrag - Anlage 6) werden Stundenverrechnungsätze abgefragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Teil II Teilnahmeantrag
1. T4 Bewerbererklärung zur Zuverlässigkeit §§ 123, 124 GWB
2. T5 Handelsregister oder vergleichbar
Nachweis über die aktuelle Eintragung in das Berufs- und ggf. Handelsregister bzw. Gleichwertiges.
3. T6 Berechtigung Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen
Nachweis über die Berechtigung zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen (Auszug aus dem Berufsregister nach §§ 38 Nr. 1, 57a WPO / Abschlussprüferregister: Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren (Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014) oder vergleichbare Liste.
4. T13 Erklärung Mindestentgelt
5. T14 Schutzerklärung
6. T15 Schwarzarbeit
7. T16 Erklärung Sanktions-VO
s. Teil II Teilnahmeantrag
1. T7 Umsatz
Angaben über die Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre des Unternehmens:
a. insgesamt
b. davon im Bereich Abschlussprüfung
c. davon im Bereich Abschlussprüfung von Förder- oder Bürgschaftsbanken
2. Es ist jeweils der Jahresabschluss der letzten drei Geschäftsjahre (2019-2021), falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, beizufügen sowie der Geschäftsbericht des letzten Geschäftsjahrs, soweit vorhanden.
3. T8 Erklärung über einen Betriebshaftpflichtversicherungsschutz
Nachweis durch Eigenerklärung oder Kopie des Versicherungsscheins oder Verpflichtungserklärung, die entsprechende Versicherung für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags bei Zuschlagserteilung abzuschließen.
zu 3:
Mindestdeckungssumme in Höhe von
- [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
Vor Zuschlagserteilung wird der Versicherungsschein spätestens angefordert werden.
s. Teil II Teilnahmeantrag
1. T9 Bewerbererklärung zur Unabhängigkeit
2. T10 - Angaben über Wirtschaftsprüfer und fachliche Mitarbeiter
Angaben über die Anzahl der Wirtschaftsprüfer und fachlichen Mitarbeiter (FTE) der vergangenen drei Geschäftsjahre für den Bereich Abschlussprüfung von Förder- oder Bürgschaftsbanken.
3. T11 Eigenerklärung zum Prüfungsteam
Erklärung des Bewerbers, dass er über qualifiziertes Personal verfügt, es für das Prüfungsteam in der LfA-Förderbank Bayern zur Verfügung stellt, ggf. die Einhaltung der internen Rotationspflichten sicherstellt und bei Bedarf für Vertretung sorgen kann.
4. T12 Referenzen
Es sind vier Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre für mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Aufträge als Abschlussprüfer vorzulegen. Berücksichtigt werden auch in ggf. noch laufenden Projekten bereits ausgeführte Leistungen.
zu 3: T11 Eigenerklärung zum Prüfungsteam
1) Das Profil des Prüfungsleiters umfasst mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Prüfung von Förder- oder Bürgschaftsbanken.
2) Das Profil von mindestens zwei Prüfungsassistenten umfasst mindestens eine Berufserfahrung in der Prüfung von Förder- oder Bürgschaftsbanken.
3) Das Prüfungsteam ist deutschsprachig.
zu 4: T12 Referenzen
1) Drei Kundenreferenzen bezüglich der Jahresabschlussprüfung nach HGB von Förderbanken oder Bürgschaftsbanken, sowie
2) Eine Kundenreferenz im Hinblick auf eine Jahresabschlussprüfung mit Prüfungserweiterung nach § 53 HGrG.
Hinweis: Eine Referenz kann mehrere Anforderungen gleichzeitig abdecken. Daher müssen nicht in Summe vier unabhängige Referenzen beigefügt werden! Die Anforderung, welche durch die Referenz abgedeckt wird, ist entsprechend anzuhaken.
Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß EU-Abschlussprüferverordnung 537/2014 (APrVO), Wirtschaftsprüferordnung (WPO), Berufssatzung (BS WP/vBP) und §§ 319, 319b HGB.
Abschnitt IV: Verfahren
Reaktion auf die gesonderte Leistungserfordernis und Komplexität der Leistungserbringung hinsichtlich der Spezifika der LfA als Förderbank.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZRPSP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 50538
Land: Deutschland
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser/dieses in die Akte der beauftragten Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber/Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers/Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bewerber/Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.