Objekt- und Zustandserfassung der Straßeninfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 762-0109-2020-F-IN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ingolstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Zustandserfassung der Straßeninfrastruktur
Objekt- und Zustandserfassung der Straßeninfrastruktur
Ingolstadt
Objekt- und Zustandserfassung der Straßeninfrastruktur
Objekt- und Zustandserfassung der Straßeninfrastruktur
Zu erbringende Dienstleistung ist in mehrere Teilaufgaben:
• Übernahme der Basisdaten
• Messbildbefahrung des kommunalen Straßennetzes ergänzt durch Laserdaten
• Messbildbefahrung des kommunalen Radwegnetzes
• Objekterfassung von Straßeninventar
• 3D-Vermessung des öffentlichen Straßenraumes
• Zustandserfassung der Straßenverkehrsflächen
• Übergabe der Ergebnisdaten
• Datenprüfungen
• Projekt- und Datenmanagement
Bildbefahrung mit Objekterfassung für ausgewählte Infrastrukturobjekte, einer räumlich begrenzten 3D-
Oberflächenermittlung und erneuter flächendeckender Zustandserfassung des Straßennetzes.
Die Gesamtlänge des zu erfassenden Straßennetzes beträgt ca. 630 km zuzüglich ca. 100 km separater
Radwege.
Datenbereitstellung für unterschiedliche Anwendungen:
- Aufbau eines Schilderkatasters
- Verbesserung der Grundlagen für autonomes Fahren im Stadtgebiet
- Schaffen von Grundlagen zur Überschwemmungsberechnungen
- Aktualisierung der Zustandsdaten für die Straßenerhaltungsplanung (inkl. Aktualisierung der Geometrien de
Straßenverkehrsflächen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
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Formblatt 214 Besondere Vertragsbedingungen
.
Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in
die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis unter www.pq-verein.de) oder
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen, soweit diese nicht nachstehend gleich mit der Angebotsabgabe gefordert werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Präqualifizierte
Unternehmen legen nur auf gesondertes Verlangen Referenzbescheinigungen vor, soweit in diesem Verfahren
die Vorlage von Referenzen nicht nachetehend ausdrücklich mit Angebotsabgabe gefordert werden..
.
Das Formblatt 124 (Dateiname: „L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung(0416).pdf“) ist erhältlich als
bearbeitbares Formblatt unter:
http://vergabe.bayern.de innerhalb der jeweiligen Ausschreibung oder unter:
https://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist erhältlich unter:
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd
Erforderliche Referenzen:
Durchgeführte Referenzprojekte:
Mindestens 3 Referenzprojekte in denen eine vergleichbare Bildbefahrung, Objekterfassung und Zustandsbewertung der Straßeninfrastruktur einer Kommune Gegenstand der Leistung war.
Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, davon muss mindestens ein Projekt in einer deutschen Kommune durchgeführt worden sein. Ein Referenzprojekt muss eine 3D-Vermessung von mindestens
100 km zusammenhängendes Straßennetz innerhalb einer Kommune oder für ein Straßennetz von mindestens 30 km2 Ausdehnung mit mehr als 10 Knotenpunkten bei mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Genauigkeitsanforderungen beinhalten.
Die Referenzen sind mit der Angebotsabgabe entsprechend der Auftragsunterlagen anzugeben!
fachliche Eignung der Mitarbeiter:
Qualifikations- und Referenznachweise der Mitarbeiter entsprechend der Auftragsunterlagen bezüglich Panorama- und Stereomessbildbefahrung, 3D-Laserscanning mit Oberflächenauswertung, Objekterfassung und Zustandsbewertung
siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
Erforderliche Referenzen:
Durchgeführte Referenzprojekte:
Es sind mindestens drei Referenzprojekte in denen eine vergleichbare Bildbefahrung mit der aktuell eingesetzten Befahrungstechnik, Objekterfassung und Zustandsbewertung der Straßeninfrastruktur einer Kommune Gegenstand der Leistung war.
Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, davon muss mindestens ein Projekt in einer deutschen Kommune durchgeführt worden sein. Ein Referenzprojekt muss eine 3D-Vermessung von mindestens
100 km zusammenhängendes Straßennetz innerhalb einer Kommune oder für ein Straßennetz von mindestens 30 km2 Ausdehnung mit mehr als 10 Knotenpunkten bei mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Genauigkeitsanforderungen beinhalten.
Die Referenzen sind mit der Angebotsabgabe entsprechend der Auftragsunterlagen anzugeben!
fachliche Eignung der Mitarbeiter:
Qualifikations- und Referenznachweise der Mitarbeiter entsprechend der Auftragsunterlagen bezüglich Panorama- und Stereomessbildbefahrung, 3D-Laserscanning mit Oberflächenauswertung, Objekterfassung und Zustandsbewertung
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ingolstadt, Spitalstr. 3, 85049 Ingolstadt
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin
für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige
Information aller Bieter noch möglich.
.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung.
Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf
Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre
Kalkulation haben können.
.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein
Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote
zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren.
So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder
digital signiert abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10
Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
.
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ingolstadt.de