Bamberger Str., Neubau ILS und Einheit Kabelnetz, VgV, Ingenieurleistungen Gebäudeautomation und Inbetriebnahmemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002094
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Bamberger Str., Neubau ILS und Einheit Kabelnetz, VgV, Ingenieurleistungen Gebäudeautomation und Inbetriebnahmemanagement
Planungsleistungen zur Gebäudeautomation und Inbetriebnahmemanagement für den Neubau einer Integrierten Leitstelle (ILS) und einer Verwaltungseinheit mit Werkstatt und Lager (Einheit Kabelnetz) Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI und besondere Leistungen.
Die Bauherrin behält sich die stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphasen 1 und 2, sowie die teilweise Beauftragung der Besonderen Leistungen, vor.
Die Planung und der Bau der Kritischen Infrastruktur unterliegt der KRITIS-Verordnung des Bundes (KritisV). Hieraus ergeben sich zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen im Sinne der IT- und Informationssicherheit.
Für die Maßnahme „Neubau einer Integrierten Leitstelle (ILS) und einer Verwaltungseinheit mit Werkstatt und Lager (Kabelnetz)" werden die Leistungen der Fachplanung Gebäudeautomation + Inbetriebnahmemanagement ausgeschrieben.
Auf Basis der genehmigten Raumprogramme ergeben sich folgende Kennwerte:
ILS 7.340 qm BGF
Kabelnetz 3.680 qm BGF
Beide Nutzungseinheiten sind Teil der „Kritischen Infrastruktur“ (KRITIS) mit entsprechendem Schutzbedarf. Planung und Bau unterliegen der KRITIS-Verordnung des Bundes.
Hieraus ergeben sich u. a. an die Planungsbeteiligten besondere Anforderungen in Sinne der IT- und Informationssicherheit, welche im Rahmen der Auftragsausführung von den Planungsbeteiligten zwingend zu erfüllen sind.
(-> siehe auch projektspezifische „Verpflichtungserklärung KRITIS“ als Anlage zu den Musterverträgen, in Verbindung mit https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/it-grundschutz-kompendium_node.html )
Der Planungsbeginn ist für Januar 2023 terminiert. Die Inbetriebnahme der Nutzungseinheiten, incl. abgeschlossenem Probelaufs zur Auditierung der ILS von rd. 3 Monaten, ist für den April 2028 vorgesehen.
Probelauf zur Auditierung: gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz und DIN EN 50518 sowie DIN EN 50600.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI sowie eine Reihe von besonderen Leistungen inkl. Inbetriebnahmemanagement gemäß der dem Mustervertrag beigefügten Leistungstabelle. Die Bauherrin behält sich die stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphasen 1 und 2, sowie die teilweise Beauftragung der Besonderen Leistungen, vor. (siehe auch II.2.11 Angaben zu Optionen)
Die Leistungen der Objektplanung, der Projektsteuerung gemäß Leistungsbild AHO Nr. 9, der Tragwerksplanung, der Fachplanungen Technische Gebäudeausrüstung, der Fachplanung Leitstellentechnik, die Beratungsleistungen vorbeugender Brandschutz und Erstellung Brandschutzkonzept, die Beratungsleistungen Bauphysik, die Planung Freianlagen und Verkehrsanlagen, die Beratungsleitungen für die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen, sowie die SiGe-Koordination werden separat vergeben.
Als weitere Beteiligte sind diverse Fachabteilungen der Stadt Nürnberg wie u. a. Arbeitssicherheit, Behindertenvertretungen, Personalvertretung, Kommunales Energiemanagement in den Planungsprozess einzubinden.
- Referenzen nach Vergleichbarkeit, Qualität und Bearbeitungsumfang
Aufgrund der räumlich und sicherheitstechnisch übergeordneten Relevanz der geplanten Integrierten Leitstelle wird erwartet, dass die Bewerber bereits Erfahrungen mit der Planung und dem Bau von vergleichbaren Objekten der kritischen Infrastruktur vorweisen können.
- Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern
- Bürostruktur und Qualifikation der Mitarbeiter*innen
- Technische Ausstattung / Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Sicherstellung Kosten / Termine / Qualitäten
Die genaue Definition und die Gewichtung der Kriterien ist dem Kriterienkatalog (Eignungskriterien) zu entnehmen.
Eignung gem. Unterabschnitt 5 VgV sowie Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 (3) VgV
Die Auftraggeberin behält sich die stufenweise (auch teilweise) Beauftragung einzelner Leistungsphasen der HOAI sowie die Beauftragung von den einzelnen Leistungsphasen der HOAI zugeordneten Besonderen Leistungen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen.
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis der Berufszulassung für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Die Auftraggeberin verlangt eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mindestens [Betrag gelöscht] Euro und für sonstige Schäden über mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag ist Versicherungsschutz mindestens in Höhe der o. g. genannten Deckungssummen zu gewährleisten. Dieser Betrag muss in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV).
Die Höhe des Umsatzes wird im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Führungskräfte für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte, einschließlich der Ingenieure) für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Ingenieure, die in der Zahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte) enthalten sind, für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist die Summe der Mitarbeiter der Gemeinschaft anzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Die Zahl der Führungskräfte, Beschäftigten und Ingenieure werden im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Ingenieur - Eignung gemäß § 75 VgV (siehe Vergabeunterlagen).
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie89/48/EWG gewährleistet ist.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis der Berufszulassung für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Planung und Bau der Integrierten Leitstelle unterliegen der BSI-KritisV. Aus
- § 8a BSI-Gesetz, Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen
- ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz in Schutzbedarfskategorie „erhöht“
- IT-Sicherheitsrahmenkonzept des STMI Bayern vom 10.04.2017
- DIN EN 50518 Leitstellennorm
ergeben sich zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen für die Planungsleistungen:
Personell:
Die Bereitschaft im Auftragsfall für die MitarbeiterInnen (alle am Projekt beteiligten Personen, oder sonstigen MitarbeiterInnen des Unternehmens, welche Zugang zu den Planungsunterlagen bekommen können) eine SÜ1 nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG durchführen zu lassen.
Organisatorisch:
- Vorlage eines Informationssicherheitskonzeptes, in dem die strategischen, organisatorischen und technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Projektanforderungen festgelegt sind und deren Management geregelt wird (Orientierung an ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz, DIN EN ISO 27001, VdS 10000, CISIS12).
- Die Verpflichtung das Informationssicherheitskonzept nachweisbar gemäß den Sicherheitsanforderungen des KRITIS-Projektes zu betreiben und zu pflegen und die Auftraggeberin unverzüglich über Störungen der Informationssicherheit zu informieren.
- Die Verpflichtung alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Daten nach Abschluss der Maßnahme gemäßden Vorgaben der Auftraggeberin zu löschen oder zu archivieren.
Technisch:
Die Verpflichtung seine interne IT-Struktur nachweisbar gemäß den Sicherheitsanforderungen des KRITIS-Projektes zu betreiben. Die technischen Mindestsicherheitsanforderungen sind:
- Gesamtnetz mindestens in folgende drei Zonen physisch separiert: internes Netz, demilitarisierte Zone (DMZ) und Außenanbindungen (inklusive Internetanbindung sowie Anbindung an andere nicht vertrauenswürdige Netze).
Zonenübergänge durch Firewall abgesichert. Kontrolle folgt dem Prinzip der lokalen Kommunikation, ausschließlich von Firewalls erlaubte Kommunikation wird weitergeleitet (Whitelisting).
- Internetverkehr ausschließlich über eine Firewall-Struktur.
- Netzwerk des Unternehmens protokolliert unerlaubte Zugriffe oder Zugriffsversuche.
- Ausschließlich Endgeräte in einem Netzsegment, die einem ähnlichen Sicherheitsniveau entsprechen.
- Clients, auf denen die Planungsunterlagen bearbeitet werden, sind mit Schadcode-Detektion (Virenscanner) ausgestattet.
- Automatisches Starten von Anwendungen bei der Nutzung externer Medien wird unterbunden.
- Clients mit sicherer Benutzerauthentifizierung.
- Verschlüsselte Zugriff auf die Planungsunterlagen.
- Büroräume, in denen mit projektbezogenen Unterlagen gearbeitet wird, sind abschließbar. Clean Desk Policy inklusive Richtlinie für das Schließen und Absperren der Büroräume. Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Planungsunterlagen und sonstigen projektrelevanten Dokumenten.
- Mobile Geräte (Notebooks, IPads etc.), welche mit Projektinformationen die Räumlichkeiten des AN verlassen, arbeiten vollverschlüsselt.
Sämtliche technischen Maßnahmen müssen nach Stand der Technik ausgeführt sein. Als Referenz dient das IT-Grundschutzkompendium des BSI.
Für die Bearbeitung von Planungsunterlagen sowie die projektbezogene Kommunikation ist ein Zugriff über WLAN erst nach Freigabe durch die Stadt Nürnberg erlaubt.
Zusätzliche Hinweise zu den technischen Ausführungsbedingungen und den genauen Wortlaut sind der Sonderanlage a) Verpflichtungserklärung IT- und Informationssicherheit zum Mustervertrag, welche Vertragsbestandteil wird, zu entnehmen (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Eignungsverleiher. Die Bewerber haben mittels Eigenerklärung anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
- Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II).
- Es ist nur die digitale Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
- Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige
Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.