Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2022/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2022/2023
Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für vier Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für 12 städtische Kinderbetreuungseinrichtungen.
Als Sachaufwandträger beabsichtigt die Große Kreisstadt Dachau die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemaß § 2 Abs. 2 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV), sowie weiter Schulfahrten (Gelegenheitsfahrten oder planbare Fahrten) im Schuljahr 2022/2023.
Vereinzelt sind in diesem Zeitraum auch Fahrten für städtische Kindertageseinrichtungen erforderlich.
Gesetzliche Schülerbeförderung zum Pflichtunterricht in 4 Grundschulstandorten und einem Mittelschulstandort. (RV mit einem Wirtschaftsteilnehmer)
Dachau
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler folgender Schulen zum und vom Unterricht:
- Grundschule a. d. Klosterstraße, Klosterstraße 5, 85221 Dachau
- Grundschule a. d. Anton-Günther-Straße 3, 85221 Dachau
- Grundschule Augustenfeld, Geschwister-Scholl-Straße 4, 85221 Dachau
- Grundschule a. d. Eduard-Ziegler-Straße 1, 85221 Dachau
- Mittelschule a. d. Eduard-Ziegler-Straße, Eduard-Ziegler-Straße 3, 85221 Dachau.
Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt ist. Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zu Schulbeginn sowie 1 - 3 Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Die Routen sind so zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler mindestens 5 Minuten und maximal 30 Minuten vor Schulbeginn an der jeweiligen Schule sind. Die Routen sind so zusammenzustellen, dass je Fahrzeug (je Hin- oder Rückfahrt) die nach Verkehrs- und Witterungslage kürzeste Beförderungszeit anfällt.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor und während des Schuljahres in Absprache mit der Stadtverwaltung an den Bedarf anzupassen.
Es ist eine Beförderungskapazität von mindestens 100 Schülerinnen und Schülern auf verschiedenen Routen sicherzustellen.
Der Auftrag zu Los 1 wird als Rahmenvereinbarung mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen (Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen etc.) sowie Beförderung von Kindern städtischer Kindertagesstätten (RV mit einem Wirtschaftsteilnehmer)
Dachau
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen, wie Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen und sonstige begrenzte Fahrten zu schulischen Zwecken, sowie vereinzelt Beförderung von Kindern der städtischen Kindertagesstätten.
Die Anzahl und der Umfang der Gelegenheitsfahrten sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, die Angaben in der Leistungsbeschreibung sind geschätzt.
Leistungstage für die Schulen sind ausschließlich Schultage (Montag bis Freitag außerhalb der Ferien).
Leistungstage für die Kindertagesstätten sind ausschließlich Werktage (ohne Samstag).
Der Auftrag zu Los 2 wird als Rahmenvereinbarung mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer vergeben,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben.
Vergleichbar ist hier: Durchführen der Schülerbeförderung
Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorlegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB, insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in as Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
3. Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhe
3.Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl und der Zahl der Führungskräfte
4. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Die geforderten Angaben sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Fbl. L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
zu 2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 Mio €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über ausreichend Erfahrung und über technische und fachliche Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren
2. Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Fahrer/innen müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der FeV (insbesondere § 48 FeV) und die Voraussetzungen der §§ 7 ff. BOKraft erfüllen. Unabhängig von § 1 Satz 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungsverordnung) muss das Fahrpersonal insbesondere zusätzlich über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Personenbeförderungsschein) verfügen und diese Genehmigung stets auf Verlangen des Auftraggebers vorzeigen können.
siehe Auftragsunterlagen.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaften (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift s. Nr. I.1)
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dachau.de