Nicht offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb Mehrgenerationenwohnen Steinwegvorstadt Coburg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wohnen-coburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb Mehrgenerationenwohnen Steinwegvorstadt Coburg
Der Realisierungsbereich liegt nördlich des Stadtkerns in der spätmittelalterlichen Steinwegvorstadt.
Das Projektgebiet umfasst mehrere, zu einem Komplex zusammengefasste Grundstücke westlich des Steinwegs. Umschrieben wird der Bereich vom Steinweg im Osten, dem Lohgraben im Westen und den Grundstücken Steinweg 23 im Süden und 31 im Norden.
In den Vorbereitenden Untersuchungen zum Quartier sowie in einer städtebaulichen Vorstudie wurden Zielsetzungen entwickelt, die nun im Wettbewerb präzisiert werden sollen:
• Umsetzung des Projektes „Mehrgenerationenwohnen“ aus der VU
• Schaffung vielfältiger, generationell durchmischter Wohnformen in einem gemeinsamen Baukomplex um einen halböffentlichen, gemeinschaftlich genutzten Hof
• Denkmalgerechte Sanierung der Vorderhäuser zum Steinweg
• Ensemblegerechte, kleinteilige Neubauten im rückwärtigen Bereich zum Lohgraben
• Schaffung einer öffentlichen Durchwegung zwischen Steinweg und Lohgraben als attraktive Passage
• Erdgeschosszonen: gewerbliche-öffentliche Nutzungen
• am Innenhof Gemeinschaftsfunktionen
• Obergeschosse Neubauten: barrierefreie Wohnformen, vorwiegend für die ältere Generation
• Obergeschosse Vorderhäuser: aus dem Bestand entwickelte, intergenerationelle Wohnformen, möglichst barrierearm
Der Wettbewerb wird als nicht offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb ausgelobt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Die Auswahl der 22 Teilnehmenden (zusätzlich zu den acht gesetzten Teilnehmenden) in der ersten Phase erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los. Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 04.07.2021, 24:00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform
https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18fffa-eu. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu
verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
• Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung mit ausgefülltem Bewerbungsbogen
• Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 (2) VgV
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und ggf. Angabe von Ausschlussgründen gem. § 125 GWB
(Selbstreinigung)
• Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der
Berufszulassungen
• Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich.
Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt.
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen
• nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen,
• nicht unterschriebener Bewerbungsbogen,
• Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder)
Architekt:innen, Stadtplaner:innen
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Arbeiten
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
• termingemäß eingegangen sind.
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens
Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.
Beurteilungskriterien
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
• Städtebauliches Konzept / städtebauliche Leitidee und Gesamtkonzeption
• Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand/ denkmalrechtliche Verträglichkeit
• Nutzungskonzept/Nutzungsmix/ Nutzungsvielfalt und Vereinbarkeit der Nutzungen
• Art des Umgangs und Nutzung mit der benachbarten Bebauung
• Wirtschaftlichkeit
Die Auflistung ist nicht abschließend.
Es wird eine Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird als gleichrangige Preisgruppe auf drei Arbeiten und Anerkennungen verteilt:
1. Preis 30.000,00 € (netto)
2. Preis 18.000,00 € (netto)
3. Preis 12.000,00 € (netto)
2 x Anerkennungen á 7.500,00 € (netto)
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Für die Erstellung des Modells in der 2. Phase erhält jedes teilnehmende Büro eine Vergütung von 1.000,- € (netto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen.
Die Ausloberin behält sich vor, die Verhandlungen mit dem ersten Preistragenden zu beginnen. Sollten diese nicht erfolgreich sein, setzt sie die Verhandlungen mit den weiteren Preistragenden in der Rangfolge der Preiszuerkennung fort.
Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1. Grundsätzlich ist die Beauftragung der Lph 1-9 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung vorgesehen. Der Ausloberin behält sich vor die Beauftragung in 3 Stufen (Lph 1-4/Lph 5-7/Lph 8-9) zu beauftragen.
Die Auftragnehmenden können aus der stufenweisen Beauftragung keine Ansprüche auf Entschädigung, Erhöhung der Honorierung etc. geltend machen.
Bei Auftragsvergabe wird das Preisgeld des Preistragenden entsprechend angerechnet.
Eine Beurteilungskommission wird aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts gebildet. Die Kommission führt ein Gespräch mit den Teilnehmenden anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien.
Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Teilnehmenden fristgerecht der Tag für das Verhandlungsverfahren bekannt gegeben und der Katalog mit den Zuschlagskriterien bereitgestellt. Die Vergabeunterlagen werden mit Einladung zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
Ziel ist es, die Bietenden zu beauftragen, die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben und die höchste Bewertung bei den Zuschlagskriterien und Gewichtung im Verhandlungsverfahren erreichen.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird die Verwaltung – auf Grundlage der Bewertung durch die Beurteilungskommission – eine Beschlussvorlage mit einer Vergabeempfehlung an das politische Gremium erstellen.
Für die Auftragserteilung sind folgende Kriterien maßgeblich
• Wettbewerbsergebnis 50 %
• Entwicklungspotenzial Wettbewerb 10 %
• Qualitäts- und Leistungsmerkmale, Methodik, Sicherung zu Kosten, Termine 20 %
• Leistungsfähigkeit, Kapazitäten/Präsenz 10 %
• Honorarangebot 10 %
Erforderliche Nachweise im Verhandlungsverfahren
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden.
Mindestanforderungen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt. Es sind mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen/ zu erklären.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• Angabe der Anzahl und der Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft angehören oder nicht. Dabei ist bei der vorgesehenen Auftragssumme eine Mindestbeschäftigtenzahl von 3 qualifizierten Bearbeitern (Architekten, Dipl. Ing., M. Sc.) nachzuweisen.
• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bewerbenden und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
• Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.