BayKom 2024 - Lose 1 bis 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022GHO000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BayKom 2024 - Lose 1 bis 4
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung der in 'BayKom 2024' zusammengefassten Telekommunikations- und Netzbetreiberdienstleistungen für die Dienststellen und Einrichtungen des Freistaates Bayern sowie öffentlich-rechtliche Institutionen im Freistaat.
Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Das Vergabeverfahren wird von der Zentralen Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Steuern durchgeführt.
Dieses Vergabeverfahren teilt sich in 4 Leistungsbereiche (Lose) auf:
Los 1: Bayerisches Behördennetz und Zentraler Internetzugang
Los 2: BayernWLAN
Los 3: Mobilfunk
Los 4: Telefonie und Internet
Bayerisches Behördennetz und zentraler Internetzugang
Freistaat Bayern
Mit dem Los 1 Bayerisches Behördennetz / Zentraler Internetzugang/ zentrale Telefoniedienste, soll der Verwaltung des Freistaats Bayern auch weiterhin eine moderne, leistungsfähige Weitverkehrsnetzinfrastruktur als Corporate Network Verwaltung (CNV) auf Basis eines gemanagten IP-Dienstes mit Verschlüsselung zur Verfügung gestellt werden, die den staatlichen und auch kommunalen Behörden zur Bewältigung ihrer Aufgaben dient. Hierbei müssen die aus den unterschiedlichen Aufgaben resultierenden Anforderungen, z.B. an Bandbreite, Qualität, Verfügbarkeit und Servicebereitschaft abgedeckt werden.
Die Anbindung der Standorte der Bayerischen Polizei (Corporate Network Polizei – kurz CNP) ist ebenfalls Bestandteil des Loses 1. Das CNP ist als Layer 2 Punkt-zu-Punkt-Netz mit polizeispezifischen Anforderungen zu realisieren.
Weitere Bestandteile des Loses 1 sind der Zentrale Internetzugang, der Zentrale SIP-Trunk für Telefonie sowie LAN-basierte Anschlüsse, Managed WDM Dienste, Alien Wave Length sowie Dark Fiber.
Der AG kann den Auftrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr oder einmal um zwei Jahre verlängern.
Unternehmensreferenzen gemäß Abschnitt III.1.3 Los 1: 100%
Freies WLAN
Freistaat Bayern
Das Los BayernWLAN (SSID: @BayernWLAN) umfasst WLAN-Hotspots einschließlich deren Einrichtung, des Betriebs und des Monitorings. Die Komplexität der Internet-Übergabepunkte der Hotspots reicht dabei von einem bis zu mehr als 100 Accesspoints.
Das Los umfasst auch die Ausstrahlung von BayernWLAN über vorhandene Infrastrukturen, etwa der Bayerischen Hochschulen. Umgekehrt wird an den Hotspots des BayernWLAN die SSID von Identitätsverbünden (z.B. der Hochschulen) ausgestrahlt und erfolgreich angemeldeten Nutzern die Nutzung der Hotspots ermöglicht werden.
Der über @BayernWLAN erzeugte Datenverkehr muss über den AN in das Internet geleitet werden. Der AN übernimmt für diesen Datenverkehr die Providerrolle.
Der Zugang muss grundsätzlich zeitlich und hinsichtlich des Datenvolumens unbeschränkt sein und anonym erfolgen können. Der Datenverkehr für WLAN erfolgt getrennt vom sonstigen Datenverkehr.
Die bestehenden Hotspots müssen in der bestehenden Qualität übernommen und auf der Basis der bisherigen Strom- und Datenzuführung weitergeführt werden.
An geeigneten Standorten auf dem Gebiet des Freistaats Bayern sind neue Hotspots einzurichten. Als geeignet gelten z.B. hoch frequentiere Orte wie Wartebereiche für den Publikumsverkehr oder Plätze und Straßen mit gutem Passantenaufkommen. Auch die Weiterführung der bestehenden Versorgung von Verkehrsmitteln, insbesondere von Bussen und Straßenbahnen des ÖPNV oder von Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt, sowie deren weiterer Ausbau ist sicherzustellen.
In den letzten Jahren gelang es zudem, an hoch frequentierten Orten ohne Anschluss an Strom- und Datenleitungen BayernWLAN anzubieten, z.B. durch den Einsatz von Solarsäulen. Diese Lösungen müssen fortgeführt werden, weitere Möglichkeiten, das Netz der BayernWLAN Hotspots weiter zu verdichten, sollen konzipiert, erprobt und ausgerollt werden.
Der AG kann den Auftrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr oder einmal um zwei Jahre verlängern.
Angaben zur technischen Ausrüstung gemäß Abschnitt III.1.3 Los 2: 30%
Unternehmensreferenzen gemäß Abschnitt III.1.3 Los 2: 70%
Mobilfunk
Freistaat Bayern
Das Los 3 umfasst die Beschaffung von Sprach- und Datenkommunikationsleistungen bei einem Netzbetreiber für den öffentlichen digitalen zellularen Mobilfunk.
Das Los gliedert sich in zwei Bereiche auf:
- Mobilfunk
- Internet of Things (IoT)
Mobilfunk:
Die Nutzung für Telefonie und Internet erfolgt vorrangig und überwiegend innerhalb Deutschlands, sowie für eine angemessene Nutzung für Reisen im Ausland. Die Beschaffung von Endgeräten und Zubehör für den regelmäßigen Bedarf ist insoweit mit abgedeckt, sofern nicht anderweitige Regelungen oder Anforderungen des Auftraggebers (AG)/Abrufberechtigten (AB) von Seiten des AG dem entgegenstehen. Des Weiteren ist eine Datenkommunikation in das Bayerische Behördennetz (BYBN) vorzusehen. Weitere vom Auftragnehmer (AN) angebotene Leistungen, die nicht im Bereich Mobilfunk beschrieben sind, wie z.B. MDM/EMM, sind kein Bestandteil dieses Bereichs.
Internet of Things:
Der Bereich Internet of Things (IoT) umfasst Datenkommunikationsleistungen für die paketvermittelte Kommunikation in das Bayerische Behördennetz des AG. Die Nutzung von VoIP und Messaging over IP, Peer-to-Peer-Verkehr, Download von Inhalten aus dem Internet sowie E-Mail und Kalender ist nicht möglich. Weitere vom AN angebotene Leistungen, die nicht in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben sind, sind kein Bestandteil dieses Loses. Die Beschaffung von Endgeräten und Zubehör ist kein Bestandteil dieses Bereichs.
Der AG kann den Auftrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr oder einmal um zwei Jahre verlängern.
Telefonie und Internet
Freistaat Bayern
Das Los 4 umfasst den Bereich Festnetz-Sprache und Internetzugänge außerhalb des zentralen Internetübergangs und außerhalb des Zentralen SIP-Trunks des Bayerischen Behördennetzes. Es umfasst auch die temporäre Bereitstellung von Internetkonnektivität sowie die Bereitstellung der Sicherheitsinstanzen Firewall und Session Border Controller (SBC).
Nicht enthalten in diesem Los sind Festverbindungen zwischen TK-Anlagen.
Der AG kann den Auftrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr oder einmal um zwei Jahre verlängern.
Unternehmensreferenzen gemäß Abschnitt III.1.3 Los 4: 100%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1: keine
Los 2: keine
Los 3: keine
Los 4: keine
Los 1: keine
Los 2: keine
Los 3: keine
Los 4: keine
Los 1:
1. Angabe, ob mindestens ein eigener Internet-Peeringpoint vorhanden ist
Die Angabe ist auf dem Formblatt technische Ausrüstung Los 1 zu machen.
2. Geeignete Unternehmensreferenzen mit Angaben zu Anzahl Standorte, Anzahl Managed IP Service (Layer 3), Anzahl LAN-basierte Anschlüsse (Layer 2), Anzahl Internetanschlüsse, Anzahl Sprachdienst SIP-Trunks, Anzahl DWDM, Anzahl AlienWaveLength, Anzahl Dark Fibre
Die Angaben sind auf dem Formblatt Referenzen Los 1 zu machen.
In die Bewertung des Teilnahmeantrags fließen die drei Referenzprojekte ein, die die höchste Punktzahl erzielen. Die übrigen vom Bewerber eingereichten Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Die Methode zur Bewertung des Teilnahmeantrags ergibt sich aus der Bewertungsmatrix TNA Los 1.
Liegt das Auftragsende einer Referenz mehr als 60 Monate vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Liegt das Ende der Erbringung von Betriebsleistungen einer Referenz mehr als 36 Monate vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Los 2:
1. Angaben zu aktuell betriebenen Accesspoints, Hotspots (Accesspoints an Hotspot Ü eingeschlossen), Standard-Accesspoints (in wie vielen Hotspots), Accesspoints (an wie vielen Hotspots-Ü)
Die Angaben sind auf dem Formblatt technische Ausrüstung Los 2 zu machen.
2. Geeignete Unternehmensreferenzen mit Angaben zu maximaler Anzahl der Standard-Accesspoints an einem einzelnen Hotspot, Anzahl Hotspots mit Standard-Accesspoints insgesamt, maximaler Anzahl Accesspoints an einem einzelnen Hotspot Ü, Anzahl Hotspots Ü mit Accesspoints insgesamt, Anzahl mobile mobilfunkbasierte Accesspoints insgesamt, Anzahl stationäre mobilfunkbasierte Accesspoints insgesamt
Die Angaben sind auf dem Formblatt Referenzen Los 2 zu machen.
In die Bewertung des Teilnahmeantrags fließen die vier Referenzprojekte ein, die die höchste Punktzahl erzielen. Die übrigen vom Bewerber eingereichten Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Die Methode zur Bewertung des Teilnahmeantrags ergibt sich aus der Bewertungsmatrix TNA Los 2.
Ist ein Referenzprojekt noch nicht abgeschlossen, d. h. liegt das Auftragsende gemäß Zeile 9 nach dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, darf der Bewerber in den Zeilen 13 bis 18 nur die Anzahl angeben, die mit Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bereits realisiert sind.
Liegt das Ende der Erbringung von Betriebsleistungen einer Referenz mehr als 36 Monate vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Los 3:
1. Angaben dazu,
- ob der Bewerber (bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein eignungsverleihendes Unternehmen) als eigenständiger deutscher Netzbetreiber für den öffentlichen digitalen zellularen Mobilfunk tätig ist
- ob der Bewerber (bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein eignungsverleihendes Unternehmen) den Bezug von Endgeräten, wie Smartphones und Tablets, anbietet
- ob der Bewerber (bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein eignungsverleihendes Unternehmen) den Bezug von Datenkarten für den Bereich Internet of Things mit nationalem Roaming anbietet
- ob ein Datenübergang vom Mobilfunknetz des Bewerbers in das Bayerische Behördennetz mit einer kundeneigenen Festverbindung hergestellt werden kann
Die Angaben sind auf dem Formblatt technische Ausrüstung Los 3 zu machen.
2. Geeignete Unternehmensreferenzen mit Angaben zu Bereitstellung und Betrieb von SIM-Karten
Die Angaben sind auf dem Formblatt Referenzen Los 3 zu machen.
Wurde eine Referenz nicht für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Liegt der Auftragsbeginn vor 01/2017, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Beträgt die Projektlaufzeit weniger als 36 Monate, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt. Die Projektlaufzeit ist dabei die Differenz zwischen dem Ende der Erbringung von Betriebsleistungen und dem Auftragsbeginn.
Wurden in der Referenz weniger als 5.000 SIM-Karten bereitgestellt und betrieben, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Los 4:
1. Angabe, ob mindestens ein eigener Internet-Peeringpoint vorhanden ist
Die Angabe ist auf dem Formblatt technische Ausrüstung Los 4 zu machen.
2. Geeignete Unternehmensreferenzen mit Angaben zu Anzahl Standorte, Anzahl Telefonanschlüsse, Anzahl Internetanschlüsse, Anzahl Anschlüsse mit SIP-Sprachdienst
Die Angaben sind auf dem Formblatt Referenzen Los 4 zu machen.
In die Bewertung des Teilnahmeantrags fließen die drei Referenzprojekte ein, die die höchste Punktzahl erzielen. Die übrigen vom Bewerber eingereichten Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Die Methode zur Bewertung des Teilnahmeantrags ergibt sich aus der Bewertungsmatrix TNA Los 4.
Liegt das Auftragsende einer Referenz mehr als 60 Monate vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Liegt das Ende der Erbringung von Betriebsleistungen einer Referenz mehr als 36 Monate vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Los 1:
Hinsichtlich des Kriteriums zu 1. besteht folgende Mindestanforderung:
Mindestens ein eigener Internet-Peeringpoint
Hinsichtlich des Kriteriums zu 2. besteht folgende Mindestanforderung:
Erreichen einer Mindestpunktzahl von 140 Punkten gemäß der Bewertungsmatrix TNA Los 1 in Summe der drei besten Referenzprojekte (unter Berücksichtigung des in der Bewertungsmatrix angegebenen Skalierungsfaktors von 100).
Los 2:
Hinsichtlich des Kriteriums zu 1. besteht folgende Mindestanforderung:
Mindestens 15.000 Accesspoints und mindestens 5.000 Hotspots
Hinsichtlich des Kriteriums zu 2. besteht folgende Mindestanforderung:
Alle Arten von Hotspots (Hotspots mit Standard-Accesspoints, Hotspots Ü mit Accesspoints, mobile mobilfunkbasierte Accesspoints, stationäre mobilfunkbasierte Accesspoints) müssen durch jeweils mindestens eine Referenz von maximal vier Referenzen abgedeckt sein.
Los 3:
Hinsichtlich des Kriteriums zu 1. bestehen folgende Mindestanforderungen:
Der Bewerber (bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein eignungsverleihendes Unternehmen) muss als eigenständiger deutscher Netzbetreiber für den öffentlichen digitalen zellularen Mobilfunk tätig sein.
Der Bewerber (bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein eignungsverleihendes Unternehmen) muss den Bezug von Endgeräten, wie Smartphones und Tablets, anbieten.
Der Bewerber (bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein eignungsverleihendes Unternehmen) muss den Bezug von Datenkarten für den Bereich Internet of Things mit nationalem Roaming anbieten.
Ein Datenübergang vom Mobilfunknetz des Bewerbers in das Bayerische Behördennetz mit einer kundeneigenen Festverbindung muss hergestellt werden können.
Hinsichtlich des Kriteriums zu 2. besteht folgende Mindestanforderung:
Der Bewerber muss mindestens zwei berücksichtigungsfähige Unternehmensreferenzen eingereicht haben.
Los 4:
Hinsichtlich des Kriteriums zu 1. besteht folgende Mindestanforderung:
Mindestens ein eigener Internet-Peeringpoint
Hinsichtlich des Kriteriums zu 2. besteht folgende Mindestanforderung:
Erreichen einer Mindestpunktzahl von 140 Punkten gemäß der Bewertungsmatrix TNA Los 4 in Summe der drei besten Referenzprojekte (unter Berücksichtigung des in der Bewertungsmatrix angegebenen Skalierungsfaktors von 100).
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Der bei einem ITK-Projekt der vorliegenden Größenordnung und Komplexität in allen Losen weit überdurchschnittliche technische, organisatorische und wirtschaftliche Aufwand im Rahmen der Migration zu Beginn und Ende der Vertragslaufzeit machen die formal langen Laufzeit der Rahmenvereinbarungen unumgänglich. Der eigentliche Regelbetrieb hat lediglich eine Laufzeit von 48 Monaten; dies entspricht dem Grundsatz des § 21 Abs. 6 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de (Ausschreibungsnummer: 2022GHO000002) veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Es sind drei Verhandlungsrunden vorgesehen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Auftraggeber wird in den Losen 1 bis 4 jeweils eine Rahmenvereinbarung abschließen. Abrufberechtigte aus diesen Rahmenvereinbarungen werden sein:
Los 1:
- der Freistaat Bayern;
- alle Bezirke, Landkreise und Kommunen auf dem Gebiet des Freistaats Bayern;
- alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts auf dem Gebiet des Freistaats Bayern, sofern diese öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB oder Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 b) GWB sind, soweit die Aufgabenwahrnehmung bzw. Leistungserbringung im Freistaat Bayern erfolgt
Lose 2 bis 4:
- der Freistaat Bayern;
- alle Bezirke, Landkreise und Kommunen auf dem Gebiet des Freistaats Bayern;
- alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts auf dem Gebiet des Freistaats Bayern, sofern diese öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB oder Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 b) GWB sind, soweit die Aufgabenwahrnehmung bzw. Leistungserbringung im Freistaat Bayern erfolgt
- Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern (bei denen die öffentliche Hand mindestens 50% der Anteile hält)
Eine abschließende namentliche Auflistung aller Abrufberechtigten ist nicht möglich. Eine nicht abschließende Liste von Abrufberechtigten ist der Leistungsbeschreibung jedes Loses als Anlage beigefügt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.