Planungsleistungen „Technische Ausrüstung“ für die Sanierung der Heizungs- und Sanitäranlagen, H47 Referenznummer der Bekanntmachung: 000055-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-nuernberg.de/DE/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-nuernberg.de/DE/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen „Technische Ausrüstung“ für die Sanierung der Heizungs- und Sanitäranlagen, H47
Los 1: Planungsleistungen „Technische Ausrüstung“ für die Sanierung der Heizungs- und Sanitäranlagen, LP 5-9 sowie HLS und GA (Anlagengruppen 1, 2, 8) - Klinikum Nürnberg, Standort Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen „Technische Ausrüstung“ für die Sanierung der Heizungs- und Sanitäranlagen im Haus 47 des Klinikums Nürnberg – Standort Nord, LP 5-9 sowie HLS und GA (Anlagengruppen 1, 2, 8).
1. Gebäudeübersicht:
Das Gebäude liegt an der Kreuzung Kirchenweg und Flurstraße im Nürnberger Stadtteil St. Johannis. Es gehört zum Gelände des Klinikums Nürnberg Nord und gliedert sich in sechs Ebenen auf, zusätzlich gibt es noch eine Dachboden-Ebene, welche nur für einzelne Technikräume ausgebaut ist. Die Gesamtnutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 10.500 qm.
Die Grundsteinlegung erfolgte im März 1929, das Bauvolumen wurde damals auf drei Baulose aufgeteilt. Der Bau beherbergte vor dem 2. Weltkrieg die Frauenklinik und wurde durch einen Bombenangriff im Januar 1945 schwer beschädigt. Ab 1946 begann der Wiederaufbau des Gebäudes, welcher um 1950 abgeschlossen war.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, die Wände bestehen aus Ziegelmauerwerk, die Deckenkonstruktion ist als Rippendecke ausgeführt. Die Fassade gliedert sich horizontal in hellgelbe und graue Elemente. Weiße Sprossenfenster prägen das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes.
Heute wird das Gebäude als Verwaltungsgebäude - unter anderem für die Personalabteilung, die Datenverarbeitung und als Schulungszentrum - für das Klinikum Nürnberg genutzt. Zudem befindet sich im Erdgeschoss eine gynäkologische Praxis.
2. Anlagengruppe 1:
Die Sanierung umfasst die Kostengruppen 410, 411 und 412. Im Bereich Regenwasser sind keine Arbeiten vorgesehen. Die Auslegung und Planung der Anlagen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Prinzipiell soll der Bauablauf so gestaltet werden, dass Bauabschnitte geschossübergreifend saniert werden. Die Nutzung in den jeweiligen Abschnitten ist stark eingeschränkt.
Bisher werden alle Entnahmestellen kaltwasserseitig über Stränge angefahren, welche ihren Ursprung am Verteiler im 2.UG haben. Das Warmwasser wird momentan ebenfalls über Stränge aus dem 2. UG verteilt, jedoch verlaufen diese direkt bis ins Dachgeschoss und werden von dort über die Zirkulationsleitungen zu den Entnahmestellen in den Etagen geleitet. Auf Grund der damaligen Nutzung als Frauenklinik verteilt sich das Trinkwassernetz weitläufig. Ziel ist es, die Küchen und WCs zu zentralisieren und somit die Anzahl der Stränge zu reduzieren (Sanitärgruppen).
Für die Trinkwasserversorgung gilt die Sanierung ab der Leitung Technikzentrale 1.UG, der Hauswasseranschluss soll nicht erneuert werden. Die Bauabschnitte sollen über einen Verteiler in einem neuen Verteilerraum (getrennt von Heizung) angefahren werden (Kaltwasser, Warmwasser & Zirkulation). Zusätzliche Verteilerabgänge sind für die Häuser 48 und 49 vorgesehen und sollen auch über Edelstahl-Kugelhähne abgesperrt werden. Aus hygienischen Gründen sollen alle nicht genutzten Entnahmestellen demontiert werden. Alle zugänglichen Bestandsleitungen sollen ebenfalls demontiert werden, außer die in den Wänden befindlichen Leitungen, die brandschutztechnisch zu verschließen sind. Dies Steigstränge sollen in neue Installationsschächte mit Trockenbauverkleidung verlegt werden. Die Steigleitungen sind einzeln absperrbar. Die Zirkulationsstränge werden über thermisch geregelte Strangventile abgeglichen. Je Verteilerabgang in der Technikzentrale 2. UG ist je eine Zirkulationspumpe geplant.
Alle Leitungen werden in Edelstahl gepresst ausgeführt. Die Armaturen werden in Rotguss oder Edelstahl (Kugelhähne auf Verteiler) ausgeführt.
Die Warmwasserbereitung für die Sanitärgruppen erfolgt zentral über das vorhandene Speicherladesystem. Die Warmwasserzapfstellen außerhalb der Sanitärgruppen werden über Untertischspeicher eingebaut.
Grundsätzlich sieht die Planung vor, das vorhandene Abwassersystem grundlegend nach dem Freispiegelsystem mit direkter Lüftung zu erneuern. Alle zugänglichen Bestandsleitungen werden demontiert. Die bestehenden Fallleitungen sind nicht in Schächten verlegt, sondern in Wänden eingemauert. Diese sollen nicht demontiert werden, sondern sind unmittelbar an der Wand zu trennen und gas- und druckdicht zu verschließen. Eventuelle Deckenöffnungen sollen brandschutzgerecht vermörtelt werden. Die neuen Fallleitungen sollen ebenfalls in neue Trockenbau-Installationsschächten gemeinsam mit den Versorgungsleitungen verlegt werden und zu den bestehenden Grundleitungsanschlüssen verzogen. Alle neuen Fall- und Sammelleitungen sollen in PE-Rohr ausgeführt werden. Um Kondensat zu verhindern, sollen die Entlüftungsleitungen im Dachgeschoss gedämmt werden.
Die vorhandenen Grundleitungen, welche nicht mehr benötigt werden, verbleiben im Boden und werden vom Rohrnetz getrennt, die Endstellen werden verschlossen.
Umfang der neuen Sanitäranlage:
o Aufbau neuer Verteiler/ Sammler
o Montage Abwasserleitungen aus Silent PE-Rohr ca. 1.500 m
o Montage Trinkwasserleitungen aus VA-Rohr bis DN 50 ca. 4.500 m
o Montage Trinkwasserleitungen aus VA-Rohr bis DN 100 ca. 300 m
o Einbau WC-Gruppen ca. 20 Stück
o Einbau von Teeküchen ca. 14 Stück
Demontagearbeiten:
o Demontage Abwasserleitungen bis DN 150 ca. 800 m
o Demontage Wasserleitungen (mit KMF-Dämmung) bis DN 100 ca.2.900 m
o Demontage Sanitärgegenstände ca. 220 Stück
3. Anlagegruppen 2 und 8:
Im Haus 47 soll die Heizungsanlage vollständig erneuert werden. Die Planungsleistungen umfassen die Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen sowie die Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation.
Die Ausführung muss organisatorisch in mehreren Bauabschnitten (voraussichtlich in vier Abschnitten) jeweils in der heizfreien Zeit erfolgen. Dabei werden die Gebäudeteile außerhalb der Baustellenbereiche weiter genutzt und die Einschränkungen für diese Verwaltungsbereiche müssen auf ein Minimum reduziert werden. Neben der fachtechnischen Planung muss somit auch bei der Konzeptionierung des Umbaukonzeptes zusammen mit den anderen Planungsbeteiligten aktiv mitgearbeitet werden. Die Bauleitertätigkeiten während der Ausführungsabschnitte werden daher kleinteilig mit häufiger Vor-Ort-Präsenz sein.
Zudem sind Anlagenteile der alten Heizungsanlage vorwiegend im Unter- und Dachgeschoss mit teilweise schadstoffbelastetem Material (meist Dämmstoffe) fachgerecht demontieren zu lassen. Die vorhandenen alten Steigleitungen sollen verbleiben und nur brandschutztechnisch verschlossen werden.
Umfang der neuen Heizungsanlage:
o Aufbau einer neuen Heizungszentrale für den Anschluss an ein vorhandenes Fernwärmenetz mit ca. 1.000 kW Leistung, Pumpenwarmwasserheizung bestehend aus Wärmetauschern mit mehreren Heizungssträngen,
o weitläufiges Wärmeverteilnetz aus Stahlrohr gepresst und geschweißt (ca. 6.300 m in DN 15 bis DN 65 mit rund 640 Armaturen),
o Fernwärmeleitungen (ca. 150 m in DN 100) zwischen Unter- und Dachgeschoss zur neuen Heizungszentrale,
o Montage und Neuanschluss von ungefähr 650 Raumheizflächen,
o Anlagentechnische Wärmedämmung mit Brandschutz,
o Regelungstechnik für die neue Heizungszentrale mit BACnet-Aufschaltung auf die vorhandene Gebäudeleittechnik.
Demontageleistungen:
o Demontagen von Rohrleitungen ohne Dämmung (ca. 2.400 m in DN 15 bis DN 50 und ca. 1.300 m in DN 65 bis DN 100) von Rohrleitungen mit Dämmung (ca. 550 m in DN 65 bis DN 100), von rund 810 Heizkörpern und von etwa 260 Armaturen aller Größen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen; Eintragung in Architektenliste o.ä., oder eine vergleichbare Berufserfahrung (Kopie ausreichend)).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Eigenerklärung Bezug Russland.
Schutzerklärung Scientology.
Eigenerklärung zur gesetzliche Immunitätsnachweispflicht gegen Covid-19 (§ 20a IfSG).
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs.4 Nr. 2 VgV, die bei einem einzigen Versicherungsunternehmen besteht: mit mindesten 3,0 Mio. EUR Deckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden sowie mind. 3,0 Mio. EUR Deckungssumme je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020 und 2021. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber wird der durchschnittliche Umsatz im Zeitraum 2018 – 2021 herangezogen.
Bezüglich der Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen, Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe, der Eigenerklärung Nachunternehmerleistung, der Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers sowie der Eignungsnachweise des Nachtunternehmers verweisen wir auf Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen:
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs.4 Nr. 2 VgV, die bei einem einzigen Versicherungsunternehmen besteht: mit mindesten 3,0 Mio. EUR Deckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden sowie mind. 3,0 Mio. EUR Deckungssumme je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020 und 2021. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber wird der durchschnittliche Umsatz im Zeitraum 2018 – 2021 herangezogen.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter in 2018, 2019, 2020 und 2021 als Vollzeitkräfte mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Techniker oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Ingenieurwesen. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber wird die durchschnittliche Anzahl der Vollkräfte im Zeitraum 2018 – 2021 herangezogen.
Eigenerklärung zu zwei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Planungsaufträge jeweils unter Angabe von Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Leistungserbringer, beauftragte Anlagengruppen i.S.d. HOAI, Honorarzonen der Anlagengruppen, Umfeld des Projekts, erbrachte Leistungsphasen je Anlagengruppe, anrechenbare Kosten der beauftragten Anlagengruppen nach Kostengruppen gem. DIN 276 in Euro/netto.
Als Mindeststandard wird gefordert, dass als Referenzen mindestens zwei Planungsaufträge benannt werden, welche jeweils zwischen 01.01.2014 und 31.12.2021 ausgeführt wurden, die Leistungsphasen 5 – 9 für die Anlagengruppe 1 – 2 und 8 umfassten, für die Anlagengruppe 8 der Honorarzone III sowie für die Anlagengruppen 1 und 2 der Honorarzone II zugeordnet waren und bei denen in der Kostengruppe 410 mind. 500.000,- € netto, der Kostengruppe 420 mind. 500.000,- € netto, sowie in der Kostengruppe 480 mindestens 100.000,- € netto als anrechenbare Kosten ausgewiesen waren.
Liegen mindestens zwei Referenzobjekte vor, welche die Mindestanforderungen erfüllen, wird zur Auswahl jede Referenz anhand der in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Kriterien: Beauftragung mit Leistungen für Bezug des Projekts, weitergehende beauftragte Leistungsphasen, höhere anrechenbare Kosten in den Kostengruppen 410, 420 und 480 sowie Erfahrungen mit Vergabeverfahren bewertet. Für die Auswahl der Bieter werden zwei Referenzobjekte bewertet.
Ergänzend zu den Angaben im Teilnahmeformular hat der Teilnehmer für jedes Referenzprojekt eine Referenzbeschreibung einzureichen. In dieser sind mindestens die im Teilnahmeformular genannten Mindest- und Bewertungskriterien je Anlagengruppe anzugeben. Eine Bestätigung der Referenzen durch den Auftraggeber ist nicht notwendig.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche - L 234 Erklärung Bietergemeinschaft.docx).
Bezüglich der Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen, Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe, der Eigenerklärung Nachunternehmerleistung, der Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers sowie der Eignungsnachweise Nachtunternehmers verweisen wir auf Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen:
Eigenerklärung zu zwei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Planungsaufträge jeweils unter Angabe von Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Leistungserbringer, beauftragte Anlagengruppen i.S.d. HOAI, Honorarzonen der Anlagengruppen, Umfeld des Projekts, erbrachte Leistungsphasen je Anlagengruppe, anrechenbare Kosten der beauftragten Anlagengruppen nach Kostengruppen gem. DIN 276 in Euro/netto.
Als Mindeststandard wird gefordert, dass als Referenzen mindestens zwei Planungsaufträge benannt werden, welche jeweils zwischen 01.01.2014 und 31.12.2021 ausgeführt wurden, die Leistungsphasen 5 – 9 für die Anlagengruppe 1 – 2 und 8 umfassten, für die Anlagengruppe 8 der Honorarzone III sowie für die Anlagengruppen 1 und 2 der Honorarzone II zugeordnet waren und bei denen in der Kostengruppe 410 mind. 500.000,- € netto, der Kostengruppe 420 mind. 500.000,- € netto, sowie in der Kostengruppe 480 mindestens 100.000,- € netto als anrechenbare Kosten ausgewiesen waren.
Liegen mindestens zwei Referenzobjekte vor, welche die Mindestanforderungen erfüllen, wird zur Auswahl jede Referenz anhand der in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Kriterien: Beauftragung mit Leistungen für Bezug des Projekts, weitergehende beauftragte Leistungsphasen, höhere anrechenbare Kosten in den Kostengruppen 410, 420 und 480 sowie Erfahrungen mit Vergabeverfahren bewertet. Für die Auswahl der Bieter werden zwei Referenzobjekte bewertet.
Ergänzend zu den Angaben im Teilnahmeformular hat der Teilnehmer für jedes Referenzprojekt eine Referenzbeschreibung einzureichen. In dieser sind mindestens die im Teilnahmeformular genannten Mindest- und Bewertungskriterien je Anlagengruppe anzugeben. Eine Bestätigung der Referenzen durch den Auftraggeber ist nicht notwendig.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.