Instandsetzung und Ausbau des denkmalgeschützen Gistl-Saals
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frauenau
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.frauenau.de/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94481
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ib-pi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung und Ausbau des denkmalgeschützen Gistl-Saals
Die Gemeinde Frauenau plant, in Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern, die bauliche Instandsetzung, den weiteren Ausbau und die Reaktivierung des denkmalgeschützten Gistl-Saals mit Wirtshausgebäude in Frauenau.
Dazu wurde im Jahre 2021 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, auf deren Basis der Gemeinderat die weiteren Planungsschritte in die Wege geleitet hat.
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung Abschitt 1 Gebäude.
Moosaustraße 20, 94 258 Frauenau
Die Gemeinde Frauenau wird oft als gläsernes Herz des Bayerischen Waldes bezeichnet, da dort das Glashandwerk seinen Ursprung hat. Isidor Gistl ist ein bekannter Glaspionier und prägte die Gemeinde Frauenau. Er erlernete das Glasgewerbe und die Betriebsleitung in Oberfrauenau und wurde 1894 Direktor in der Glashütte Steigerwald in Regenhütte. Später pachtete er die Moosauhütte in Frauenau und errichtete die sog. "Krystallglasfabrik Frauenau I. Gistl", welche damals als eine der modernsten Einrichtungen Europas galt. Er führte technische Neuerungen wie den ersten Generator ein und konnte damit das gesammte Dorf mit Strom versorgen.
Später kaufte Isidor Gistl drei Hektar Land und ließ dort 27 Wohnhäuser für seine Arbeiter bauen. Zusätzlich entstand dort neben den Werkswohnungen auch das heutige Gistl-Wirtshaus mit angrenzendem Saal, welcher damals als der Größte des Bayerischen Waldes galt. Die Hüttenarbeiter feierten dort Feste und Veranstaltungen. Der Saal war ausgestattet mit einer versenkbaren Bühne, einer Kegelbahn, einer Zentralheizung, einer Kinoanlage, einem Orchestergraben und einer Loge für den damaligen Hüttenherren Isidor Gistl. Rasch entwickelte sich der Gistl-Saal zum kulturellen Zentrum des Bayerischen Waldes und war aus dem gesellschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken. Der Saal bot Platz für 600 Personen und ab dem Jahr 1925 fanden darin wöchentlich Theateraufführungen der "Rieschbühne Lengries" statt. Bälle und andere öffentliche Tanzveranstaltungen gehörten zum Programm. Mit dem Stummfilm "Die weiße Frau" und "Buster Keaton" entstand das erste Kino in Finsterau.
Neben dem Gistl-Saal befand sich im Hauptgebäude noch eine Hüttenkantine, einige Gästezimmer in den Obergeschossen und im östlichen Anbau war eine Metzgerei untergebracht. In den 30er Jahren wurde der Saal von verschiedenen NS-Organisationen genutzt. Nach Kriegsende wurde er zu einer Herberge für Flüchtlinge, aber auch zum Schauplatz improvisierter Jazz-Abende und Tanzveranstaltungen amerikanischer Soldaten.
Nachdem Isidor Gistl am 25. März 1950 starb und neun Jahre später seine Frau Pauline, ging der gesamte Besitz des Ehepaares, darunter auch das Gistl-Wirtshaus an eine 48-köpfge Erbengemeinschaft.
In den darauf folgenden Jahren verfiel der Saal zunehmend und 1973 folgte dann letztendlich die Schließung. Zehn Jahre später wurde das Anwesen von der Gemeinde Frauenau erworben und seit 1990 ist Dietmar "Stan" Dengler der Wirt und Betreiber des Gistl-Gasthauses, welches für Veranstaltungen und Anlässe öffnet.
Das Gistl-Wirtshaus mit Saal ist als Baudenkmal wie folgt in de Denkmalschutzliste eingetragen:
Gasthaus, zweigeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederungen, zweigeschossiger Anbau nach Südwesten um 1920
Festsaal, sog. Gistl-Saal, eingeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederungen, Dachlaterne mit Zwiebelhaube, 1925
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3.
Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Umsetzung des Projektes entsprechend der verfügbaren Mittel (Eigenmittel, Fördermittel)
- Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise und Erklärungen
- Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Qualitäten, Ausführungsarten und beauftragten Leistungsphasen
- Qualität der Gestaltung der eingereichten Referenzprojekte oder Wettbewerbsbeiträge
- Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren:
Für die Höchstbewertung sind mindestens vier in Vollzeit tätige Architekten / Ingenieure einschließlich der Führungskräfte / Inhaber / Geschäftsführer erforderlich
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren:
Für Höchstbewertung ist ein Umsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für die ausgeschriebene Leistung erforderlich (bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden).
Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
Erfüllen mehrer Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§75 Abs. 6 VgV).
Der Auftraggeber stuft die Objektplanung Gebäude in Honorarzone IV, Mindestsatz ein. Es wird ein Umbauzuschlag von 20 % vorgeschlagen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz wird nicht berücksichtigt und ist aus Sicht der Vergabestelle durch die Einstufung in Honorarzone IV und den Umbauzuschlag kompensiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers, bei juristischen Personen und Bewerbergemeinscahften der für die Dienstleistung verantwortlichen Person(en) (Projektverantwortliche) zum Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage des Nachweises der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß Baukammergesetz (BauKG) vom 09.05.2007. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Architekt", wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sontigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 213/55/EU entspricht.
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Teilnahmeantrag. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,00 Mio. Euro für Personenschäden und 1,00 Mio. Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmers. Der Nachweis gilt auch erbracht durch Vorlage eienr Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit o. g. Deckungssummen abgeschlossen werden kann. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherunsverträgen mit Pauschaldeckung (ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall zueinander mit den geforderten Deckungssumme abgesichert sind. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
b) Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Größe realisierter Referenzprojekte (in den der den Bewerbungsunterlagen beiliegenen Formblatt "Referenznachweis Nr.")
c) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Siehe Punkt II.2.9
a) Auflistung von Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (Formblatt "Referenznachweis Nr."), die mit der gestellten Aufgabe hinscihtlich Komplexität und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung im Jahr 2012 oder später erfolgt ist. Für die Auflistung der Referenzprojekte sind die den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblätter zu verwenden. Preise und Anerkennungen bei regulären Wettbewerbsverfahren oder Auszeichnungen mit Architekturpreisen werden als Hinweis auf eine hohe Gestaltungskompetenz bewertet.
b) Darstellung von zwei Referenzprohekten aus der Referenzliste in Zeichnung, Text und Bild auf je max. vier DIN A4-Seiten bzw. max. zwei DIN A3-Seiten (einseitig bedruckt) zur Bewertung der Fachkunde, der Erfahrung und der gestalterischen Qualität
c) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte (ohne Praktikanten oder dergleichen) für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen. Ein aktuelles Büro-Organigramm mit namentlicher Darstellung und Funktion der Mitarbeiter ist beizulegen.
d) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiter beauftragt werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zu Nachunternehmen"). Die Nachunternehmen legen eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
e) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zur Eignungsleihe"). Die Unternehmen legen eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Lesitungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Siehe Punkt II.2.9
Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe "Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE" und Teilnahmeantrag). Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung für den Projektverantwortlichen. Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 und 2 VgV (Formblatt "Erklärung zu §§ 123, 124 GWB sowie der Richtigkeit der Angaben")
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen
c) Grundlage für die Beauftragung werden die in einer Anlage zum Teilnahmeantrag formulierten Vertraglichen Grundlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Mit den Bewerbungsunterlagen sind der Teilnahmeantrag und die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" ausgefüllt einzureichen
b) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch mit entsprechender Kennzeichnung bei der unter Punkt I.3 angegebenen Adresse einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskkräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Auschluss der Bewerbung.
c) Weitere Unterlagen über die oben verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
d) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftrggeber über die Ausführung der angegebenenen Referenzobjekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag
e) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen
f) Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften: Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage: "Erklärung Bietergemeinschaft") abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitgliedeer gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder eienr Beweber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerber- / Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft geben jeweils eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" entsprechend der Vorlage des Auftraggebers ab. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber- / Bietergemeinschaften im weiteren Vefahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnins rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.