Rahmenvereinbarung IT-Dienstleistungen für Oracle Technologien Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung IT-Dienstleistungen für Oracle Technologien
Auftragsgegenstand des Vergabeverfahrens mit zwei Losen ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer über IT-Dienstleistungen zu verschiedenen Oracle-Produkten und Technologien.
Oracle-IT-Dienstleistungen Los 1
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Auftragsgegenstand von Los 1 sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zu unterschiedlichen Oracle Technologien, die bei der Entwicklung und dem Betrieb etlicher Fachanwendungen beim Auftraggeber eingesetzt werden. Zu diesen Technologien gehören insbesondere Oracle Database EE inkl. PL/SQL, Weblogic Application Server sowie Oracle Reports und Oracle Forms, wobei für die Oracle Datenbank EE bei dem hier gegenständlichen Los 1 ausschließlich die Grundfunktionen relevant sind. Dagegen sind hier bei Los 1 hochspezialisierte Beratungsdienstleistungen betreffend separat zu lizenzierende Zusatz-Module der Oracle Datenbank EE explizit nicht Auftragsgegenstand und diese werden in Los 2 adressiert.
Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von IT-Projekten sowie Analysen und Empfehlungen bei betrieblichen Störfällen.
Für Los 1 soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren beginnt mit Zuschlagserteilung. Die geschätzte Abrufmenge für Los 1 wurde vorliegend auf 4.000 Personenstunden (Schätzmenge) über die Vertragslaufzeit geschätzt. Das Vertragsverhältnis wird auf einen Betrag von max. [Betrag gelöscht] Euro zzgl. USt. (Höchstwert) begrenzt und ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
Die Angabe der Bedarfe wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Oracle-IT-Dienstleistungen Los 2
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Auftragsgegenstand von Los 2 sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zu unterschiedlichen Oracle Technologien, die der Auftraggeber beim Betrieb seiner Oracle Datenbanken EE einsetzt. Zu diesen Technologien gehören außer der Oracle Database EE inkl. Oracle Real Application Clusters insbesondere auch die Oracle Servervirtualisierung (OVM, zukünftig: OLVM) sowie etliche separat zu lizenzierende Zusatz-Module der Oracle Datenbank EE , z.B. Oracle Multitenant, Oracle Partitioning Option, IT-Sicherheits-Funktionen wie Oracle Database Vault und Oracle Advanced Security Option. Dagegen sind Dienstleistungen zu Oracle Technologien für Entwicklung und Betrieb von Anwendungen, insbesondere Oracle Weblogic Application Server, Oracle Reports und Oracle Forms, nicht Auftragsgegenstand dieses Loses, sondern Gegenstand bei Los 1.
Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von IT-Projekten sowie Analysen und Empfehlungen bei betrieblichen Störfällen.
Für Los 2 soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren beginnt mit Zuschlagserteilung. Die geschätzte Abrufmenge für Los 2 wurde vorliegend auf 800 Personenstunden (Schätzmenge) über die Vertragslaufzeit geschätzt. Das Vertragsverhältnis wird auf einen Betrag von max. [Betrag gelöscht] Euro zzgl. USt. (Höchstwert) begrenzt und ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
Die Angabe der Bedarfe wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f87489120-223a5c187f81e7cf
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f87489120-223a5c187f81e7cf
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f87489120-223a5c187f81e7cf
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
****
Bewerber-/Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 13.06.2022 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
****
Begründung Loszuschnitt:
Der Gesetzgeber wie auch die Rechtsprechung gehen im Grundsatz von der Losvergabe aus. Dieser Grundsatz findet sich in § 97 Abs. 4 Sätze 2 - 3 GWB. Dieser Grundsatz ist ein wesentlicher Ausdruck des Grundsatzes der Berücksichtigung mittelständischer Interessen und enthält das Gebot der Losvergabe. Deshalb muss die Landeshauptstadt München als öffentlicher Auftraggeber nach § 97 Abs. 4 GWB den Beschaffungsgegenstand grundsätzlich nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben.
Die vorliegenden Oracle IT-Dienstleistungen lassen sich in die folgenden zwei Fachlosen vergeben werden:
Los 1: IT-Dienstleistungen zu folgenden Technologien: Oracle Database Enterprise Edition (Version 19c oder höher), Oracle Forms & Reports (Version 12.2 oder höher), Oracle WebLogic Suite (Version 12c oder höher), Oracle SQL-Developer (Version 21.2 oder höher), Oracle APEX (Version 21.1 oder höher) und Oracle BI Publisher (Version 12.2 oder höher)
Los 2: IT-Dienstleistungen zu folgenden Technologien:
a) Datenbank und assoziierte Produkte: Oracle Database Enterprise Edition (RDBMS, Version 19c on premise), Oracle Database Performance and Tuning (Version siehe RDBMS), Oracle Advanced Security (Version siehe RDBMS), Oracle Database Vault (Version siehe RDBMS), Oracle Real Application Clusters (RAC) (Version 19c) undOracle Multitenant Database (mehr als 3PDBs, Version siehe RDBMS)
b) Server Virtualisierung und Betriebssysteme: Oracle VM (Version 3.4), Oracle Linux (Version 7.9)
c) Systems Management: Oracle Enterprise Manager (Version 13.4)
Begründung: Einerseits besteht ein Bedarf nach einer flexibel nutzbaren Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen zu vielen unterschiedlichen Oracle Technologien, um bestehende On Premises Fachanwendungen warten und weiterentwickeln zu können sowie ggf. für Spot Consulting im Fehlerfall einer Komponente einer Fachanwendung (Los1). Andererseits soll aber auch die Möglichkeit geschaffen werden, im Bedarfsfall für die Oracle Datenbank Enterprise Edition sehr hochqualifizierte Datenbank-Experten zu beauftragen für Beratung für Spezialthemen wie z.B. Real-Application-Clusters (RAC), Multitenant Database, Oracle Virtual Manager (OVM bzw. OLVM), Database Vault, etc. (Los 2).
Die Losaufteilung folgt demnach einer fachlichen Schwerpunktsetzung. Es ist davon auszugehen, dass für die beiden "Themencluster" auch unterschiedliche Bieterkreise in Betracht kommen und mit dieser Aufteilung mehr Marktteilnehmer angesprochen werden. Außerdem handelt es sich auch für den Auftraggeber um die einzig zweckmäßige Möglichkeit, den Auftrag in Lose aufzutrennen, da Unternehmen mit Top-OracleDB-Experten (Adressatenkreis Los 2) üblicherweise nach anderen Preisstrukturen als dies für andere Oracle-Berater üblich ist. Mit nur einem Einzellos würde das Marktsegment mit hohem Know-how nicht zum Zuge kommen; dies wird aber benötigt.
Neben einer Aufteilung in Fachlose ist auch die Unterteilung in Teillose (bspw. mehrere Lose unter Aufteilung einer bestimmten Menge an Personenstunden in diesem Fall oder eine jährliche Abgrenzung von Losen) zu prüfen. Hierbei kommt der Auftraggeber zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Unterteilung in Teillose für den Auftraggeber nicht praktikabel umsetzbar ist. Vielmehr ist dem Auftraggeber wichtig, dass der Auftragnehmer bei den oben aufgeführten Fachlosen sehr gut kooperierende Berater-Teams schickt, falls eine Einzelbeauftragung aus Gründen der Mitarbeiterqualifikationsspektren nicht von einem einzigen Berater zu leisten ist. Beim Einsatz von Berater-Teams handelt sich um Abrufe mit einem gewissen Umfang an Personenstunden. Bei einer weitergehenden Aufsplittung des Auftrags in Teillose mit einer kleineren Anzahl an abrufbaren Personenstunden wäre der Abruf solch eng kooperierender Berater-Teams unter Umständen nicht möglich. Vielmehr müsste eine Zusammenarbeit mehrerer Teams koordiniert werden, was vom Auftraggeber nicht leistbar ist. Eine theoretisch zumindest denkbare Aufteilung in mehrere Zeitabschnitte (z.B. pro Jahr) hätte zur Folge, dass verschiedene Auftragnehmer nacheinander mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten müssten und sich das externe Personal nach gewissen Intervallen ablösen sowie erneut einarbeiten müsste. Das Kennenlernen der IT der Landeshauptstadt München bedarf eines nicht unerheblichen Zeitaufwands. Eine immer wiederkehrende Einarbeitung von externem Personal würde zu Verzögerungen sowie zum Verlust des erarbeiteten Know-hows führen, was demzufolge einen immensen Mehraufwand in der
Leistungserbringung bedeuten würde.
Zuletzt würde bei einer weiteren Unterteilung in Teillose eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrags eintreten. Nach derzeitiger Schätzung umfasst das Fachlos 1 4.000 Personenstunden Dienstleistungen und das Fachlos 2 800 Personenstunden Dienstleistungen in jeweils vier Jahren Vertragslaufzeit. Es ist von einem gleichmäßigen Abrufverhalten auszugehen. Aus Sicht des Auftraggebers können beide Fachlose auch von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) i.S.d. Definition der EU-Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) erbracht werden. Insofern bleiben auch beim vorgesehenen Loszuschnitt mittelständische Interessen gewahrt. Auf eine weitergehende Splittung des Auftrags in Teillose wird verzichtet, da sonst eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrags zu befürchten ist.
Mit der vorliegenden Losaufteilung in zwei Fachlose ist dem Grundsatz des Mittelstandsschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen.
****
Rahmenvereinbarungen:
Schätzmengen der Rahmenvereinbarungen:
Für beide Lose wird je eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen.
Die geschätzte Abrufmenge (Schätzmenge) auf die jeweilige Vertragslaufzeit von vier Jahren wurde je Los wie folgt geschätzt:
- Los 1: 4.000 Personenstunden
- Los 2: 800 Personenstunden
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen zu den einzelnen Losen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Es existiert je Los eine Höchstgrenze in Form eines Höchstwertes in Höhe von:
- Los 1: 500.000,00 € netto
- Los 2: 140.000,00 € netto
Die Rahmenvereinbarungen sind damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
****
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).