IT-Ausstattung für Ausbildungsseminare und Seminarschulen (Ausbildungsgeräte) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021MBR000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.km.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Ausstattung für Ausbildungsseminare und Seminarschulen (Ausbildungsgeräte)
Alle ca. 800 Ausbildungsseminare und Seminarschulen in Bayern werden mit mehr als 13.000 Ausbildungstablets inklusive Stifteingabegerät, Tastatur und Display–Adapter ausgestattet, deren Abruf bedarfsgerecht aus einer Rahmenvereinbarung erfolgt.
Hard- und Software werden in eine zentral organisierte Geräte- und Lizenzverwaltung eingebunden, die dezentral durch die schulischen Systembetreuungen verwendet wird.
Den schulischen Systembetreuungen werden Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt bei der Geräteverwaltung (Mobile-Device-Management, Distribution, Ausgleich von Bedarfsschwankungen, Gerätestatusmeldungen) sowie beim Support (Hotline, Teleservice, Austausch defekter Geräte).
Zur Verbesserung der IT-Ausstattung an Ausbildungsseminaren und Seminarschulen soll die Ausstattung der
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie der Seminarlehrkräfte mit einer geschätzten Menge von ca. 13.060 Geräten erfolgen. Die Mindestabnahmemenge beträgt: 6.530 Geräte und die Höchstabnahmemenge beträgt 19.590 Geräte (zzgl. Option 1und 2: siehe II.2.11). Die Rahmenvereinbarung beginnt nach der Teilabnahme und hat eine Vertragslaufzeit von vier Jahren.
Die Ausschreibung umfasst Tablets, Zubehör sowie die umfassende technische und logistische Administration der Geräte:
- Die einzelnen Seminarschulen/Studienseminare werden jeweils einheitlich mit Tablets eines zur IT-Ausstattung
der Schule passenden Betriebssystems ausgestattet. Aus einem Rahmenvertrag wird jeweils mit Eintritt eines
neuen Jahrgangs bzw. bei unterjährigen Schwankungen erforderliche Hard- und Software bedarfsgerecht
abgerufen.
- Gegenstand der Vergabe sind komplett verwaltete Geräte mit einer zentral organisierten Geräte und Lizenzverwaltung. Über den externen Dienstleister werden den schulischen Systembetreuungen
Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, bspw. bei der Geräteverwaltung (Mobile-DeviceManagement, Distribution, Ausgleich von Bedarfsschwankungen, Gerätestatusmeldungen) sowie beim Support (Hotline, Teleservice, Austausch defekter Geräte).
Option 1: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr zu verlängern. Er wird
diese Option spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragsendes (31.10.2026) ausüben.
Option 2: Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, die Abnahmemenge nach der Gesamtabnahme gem. Anlage 1
(Leistungsbeschreibung) Kapitel 2 für ein Jahr zu erhöhen. Er wird diese Option spätestens 6 Monate vor Ablauf
des Vertragsendes (31.10.2026) ausüben.
zu II.2.5):
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Bewertung eines Angebotes erfolgt anhand der „erweiterten Richtwertmethode“, vgl. UfAB 2018. Die Schwankungsbreite ist mit 6 % festgelegt. Das Entscheidungskriterium ist die Leistung, ermittelt anhand der erzielten Leistungspunkte.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
In dem diesem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vorangegangenen offenen Verfahren über den Liefer- und Dienstleistungsauftrag wurde kein Angebot abgegeben. Die ursprünglichen, in dem offenen Verfahren ausgeschrieben, Auftragsbedingungen wurden nicht grundlegend geändert. Ein Bericht von Seiten der Kommission wurde nicht angefordert und dieser daher nicht vorgelegt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Ausstattung für Ausbildungsseminare und Seminarschulen (Ausbildungsgeräte)
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da
er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge -
beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden
Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2
genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben
unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein
etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.